|
|
An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Mit E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at
|
GZ ● BKA-601.687/0001-V/2/2008 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Dr Gerald EBERHARD Pers. E-mail ● gerald.eberhard@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2316 Ihr Zeichen ● BMUKK-12.690/1-III/2/2008
|
|
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
|
Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Statt „Die Bestimmung des … findet Anwendung“ sollte es „… ist anzuwenden“ lauten (vgl. RL 28 der Legistischen Richtlinien 1990 sowie zB Art. IV Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 51/1991).
Das Wort „Gewerbliche“ steht nicht am Satzanfang und wäre daher, wie sonst, klein zu schreiben.
Die Zahl der nicht allgemein vertrauten Abkürzungen (zB „LVG“, „WE“, „HUM“, „BAKIP“) sollte reduziert, zumindest sollten diese bei ihrer erstmaligen Verwendung aufgelöst werden.
Unter dem dritten Spiegelstrich müsste es „Möglichkeiten“ lauten.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom
6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis
gebracht.
14. April 2008
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt