VEREINIGUNG DER FRAUENORDEN ÖSTERREICHS

 

REFERAT DER SCHULERHALTERINNEN und SCHULERHALTER

HR Dr. Silvia M. Elisabeth Göttlicher OSU                                          Pater Erhard Rauch SDS, Generalsekretär

Stephansplatz 6 1010 Wien                                                                                                   Freyung 6 /2 /2 /1 1010 Wien

 

Wien, 2. April 2008

 

Betrifft:  Stellungnahme der VFÖ und SK, Referat Schulerhalter, in offener Frist

               zum vorliegenden Entwurf der Novelle des SCHOG, BGBl. Nr.242/1962

               zuletzt geändert durch BG BGBl.26/208

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an Ordensschulen in Österreich und die an der Sitzung teilnehmende Vertreterin und der Vertreter der Schulerhalter haben am 1. April 2008 in ihrer Sitzung in Salzburg ausführlich über den vorliegenden Entwurf zur SCHOG - Novelle beraten und die Konsequenzen, die auf die katholischen Privatschulerhalter und deren Direktionen zukommen, hervorgehoben.

 

Wir haben Verständnis, die Klassenschülerzahl aus pädagogischen Gründen zu senken, müssen aber eindringlich auf die wirtschaftlichen Probleme, die sich für die Schulerhalter daraus ergeben, aufmerksam machen.

 

Es ist aus christlich-sozialen Gründen nicht denkbar, die entgehenden Beträge von 20 % auf die Eltern in Form von Schulgelderhöhungen umzulegen. Auf Grund der vielfach erschöpften Raumressourcen wäre die Erhaltung der Schülerzahl im katholischen Schulsystem, das einen sehr guten Zuspruch hat, nur durch massive Investitionen zur Schaffung von Schulräumlichkeiten möglich. Wir weisen auch darauf hin, dass viele Schulerhalter hohe Beträge in einen entsprechenden Ausbau der Klassengrößen an ihren Schulen investiert haben, an deren Kreditrückzahlungen sie noch lange zu tragen haben. Dies geschah vor allem unter dem Aspekt, dass in den letzten Jahren die Werteinheitenzuteilung vielfach an das Kriterium einer möglichst hohen SchülerInnenzahl gekoppelt wurde. Die neuerlichen finanziellen Auswirkungen  für den Baubereich werden die Schulerhalter zu 100 % treffen. Abgesehen von diesen neuerlich erforderlichen Investitionen bedeutet eine längerfristig eintretende Reduktion der Schülerzahlen eine um bis zu 20 % niedrigere finanzielle Ausstattung der Schulen.

 

Da die vorliegende Novelle zum SCHOG überdies alle Schultypen betrifft, stellt sie eine einschneidende Änderung dar, die zugleich für das gesamte katholische Schulwesen eine existenzielle Gefährdung und gleichzeitig eine Benachteiligung jener Eltern bedeutet, die ihre Kinder den konfessionellen Privatschulen anvertrauen.

 

Mit besten Grüße

Dr. Silvia M. Elisabeth Göttlicher osu                          P. Erhard Rauch SDS