Wien, am 14. April 2008

                                                                                                   BK 221/08

 

 

 

 

Betr.:    Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz
               geändert wird – Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, Stellungnahme

 

 

 

 

      Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz gibt in offener Frist zu dem oben genannten Gesetzesentwurf unter Bezugnahme auf das do. Schreiben vom 12. März 2008, GZ BMUKK-12.690/1-III/2/2008 folgende Stellungnahme ab:

 

      Nach Konsultierung der wesentlichen Träger der katholischen Privatschulen bean­tragt das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, dass bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzesentwurfes auf die konfessionellen Privatschulen von Seiten des Bundesministeriums ein Konsultationsprozess einge­leitet wird.

 

      Nach Erachten der konsultierten wesentlichen Träger des katholischen Privatschul­wesens wird die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen bezüglich der Einnahmen der Katholischen Privatschulen einerseits und bezüglich zu treffender Baumaßnahmen seitens der Träger dieser Schulen andererseits wesentliche Auswirkungen haben, welche für die Träger zu Belastungen führen würden, die von ihnen nicht leistbar sind.

 

      Aus diesem Grunde ist vor Weiterleitung des Entwurfes an die gesetzgebenden Körperschaften unbedingt eine Konsultation bezüglich der finanziellen und wirtschaft­lichen Auswirkungen auf das konfessionelle Privatschulwesen von Nöten.

 

      Schon durch andere legislative Maßnahmen wurden die konfessionellen Privat­­schulen mit Aufwendungen belastet, die bis dahin seitens der öffentlichen Hand getragen wurden (z.B. Splitting des IT-Aufwandes und Zuweisung eines Teiles zur Tragung als Sachaufwand).

 

      Die Belastungen durch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen betrifft aber sowohl den Sachaufwand durch die Schaffung weiterer Klassenräume als auch die schlechtere Verwendbarkeit neu geschaffener Klassenräume für höhere Schüler­zahlen, aber auch die Einnahme-Seite durch Entfall von ca. 20% der Schulgelder bei Gleich­bleiben der Klassenanzahl.

 

      Es wird daher wie oben beantragt, möglichst rasch den Konsultationsprozess einzuleiten. Von Seiten der Katholischen Kirche besteht die Bereitschaft, die in Vor­bereitung befindlichen Zahlen, die beim jetzt bestehenden katholischen Privatschul­wesen österreichweit berechnet werden, bezüglich der Auswirkungen des Gesetzes auch nach Er­arbeitung in die Gespräche samt den entsprechenden Unterlagen einzu­bringen. In diesem Zusammenhang wäre auch die Übertragung von Kompetenzen an die Länder (Konkretisierung der Richtwerte) in ihren Auswirkungen auf die katho­lischen Pflichtschulen zu überdenken.

 

      Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz hofft, dass die mit dem Gesetzesentwurf verbundenen wirtschaftlichen Probleme einvernehmlich gelöst werden können. 

 

      Es soll aber nicht versäumt werden, zu betonen, dass aus pädagogischer Sicht das Vorhaben der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, so, wie auch die übrigen Gegen­stände des Entwurfes, von Seiten des Generalsekretariates und auch der Schulerhalter begrüßt werden.

 

                        Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

                                                                        (Msgr. Mag. Dr. Ägidius J. Zsifkovics)

                                                                                            Generalsekretär

                                                                                      der Bischofskonferenz

 

 

 

An das

Bundesministerium

für  Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien