Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Wir nehmen zum übermittelten Gesetzestext-Entwurf der
SCHOG-Novelle vom 12. März 2008, wie folgt, Stellung:
- Verminderung der Schülerhöchstzahlen pro
Klasse ist in pädagogischer Hinsicht zu begrüßen und wird
unterstützt.
- Für die katholischen Privatschulen wird seitens
des Ministeriums ein finanzieller Ausgleich vorzusehen sein, um
erforderliche bauliche Investitionen (Änderung der Klassenräume)
durchführen zu können, aber auch einen Ausgleich für entfallene
Schulgeldeinnahmen zu gewährleisten. Die Schulerhalter hatten in den
letzten Jahren immer mehr Lasten durch ministerielle Veränderungen zu
tragen, mehr als durch Schulgeld ausgeglichen werden konnte.
- Ebenso erfordert die bestehende Regelung (die einer
Schule zugewiesenen Unterrichts-Werteinheiten pro Schüler zu
errechnen), eine Modifikation, da die Beschränkung von
Schülerzahlen in den ersten Jahren nach in-Kraft-treten zu einem
Werteinheitenrückgang führen wird. Die zuzuweisenden
Werteinheitenverluste müssen aber auf Grund der nach wie vor
gleichbleiben Anzahl der Klassen in den baulich beengten katholischen
Privatschulen, ausgeglichen werden. Es handelt sich hier lediglich um die
praktikalble Anpassung eines Verrechnungsmodus und steht nicht im Konflikt
mit dem Ziel der pädagogischen Verbesserung einer
Klassenschülerreduktion.
- Die Einführung von Mindestschülerzahlen pro
Klasse ist nicht nachzuvollziehen, für unsere Schulen sehr nachteilig
und daher für uns abzulehnen, gleichfalls der dafür vorgesehene
Zuständigkeitsbereich der Landesinspektorate.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Stefan Mandahus e.h. (Präsident des Hauptverbandes
Katholischer Elternvereine)
Reinhard Hysek e.h. (Schriftführer des Hauptverbandes
Katholischer Elternvereine)