Wien, 8. April 2008

 

Stellungnahme der österreichischen Bundesschülervertretung

Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das SchOG geändert wird

BMUKK-12.690/0001-III/2/2007

 

Binnen offener Frist übermittelt die österreichische Bundesschülervertretung ihre Stellungnahme zum gegenwärtigen Entwurf.

 

Die österreichische Bundesschülervertretung begrüßt grundsätzlich die gesetzliche Festlegung der Klassenschülerhöchstzahl 25. Unseres Erachtens weist der vorliegende Entwurf jedoch noch gravierende Mängel auf, ohne deren Änderung eine tatsächliche Steigerung der Unterrichtsqualität durch die Umsetzung dieser Maßnahme nicht vollständig gewährleistet werden kann.

 

  1. Die Klassenschülerhöchstzahl 25 soll nicht ausschließlich den Schülerinnen und Schülern ab der 5. Schulstufe zugute kommen, sondern auch ab der 9. Schulstufe aller Schularten wirksam werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass durch zusätzliche Klassenteilungen im Bereich der Sekundarstufe II, wie sie im vorliegenden Entwurf anstatt einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl vorgesehen werden, ebenfalls zusätzlicher Raumbedarf entsteht. Damit ist das medial von Seiten des Ressorts angeführte Argument, die Klassenschülerhöchstzahl für den Bereich der Sekundarstufe II aufgrund ebendieses zusätzlichen Raumbedarfs nicht umzusetzen, obsolet: Wenn räumlich und organisatorisch Klassenteilungen möglich sind, muss auch eine generelle Absenkung der Klassenschülerzahl möglich sein.

 

  1. Im Gesetzesentwurf ist die Rede davon, die Klassenschülerzahl 30 nicht zu überschreiten. Dadurch verliert der Entwurf, durch den schließlich eine Absenkung der Klassenschülerzahl auf 25 erreicht werden soll, beinahe seinen Sinn, da so immer noch gesetzeskonform 30 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse sitzen können, was gemäß der auch medial getätigten Zusagen und nach dem Wortlaut des Regierungsübereinkommens eben durch die Initiative Senkung der Klassenschülerzahl nicht mehr der Fall sein soll.

 

  1. Die Finanzierung der Umsetzung der Klassenschülerhöchstzahl ist nicht gewährleistet. Das BMUKK muss für eine flächendeckende Umsetzung weitaus mehr finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen.

 

  1. Eine Untergrenze von 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sehen wir als nicht zweckmäßig an. Da nämlich durch die völlig unklare Formulierung eines „Richtwerts“ 25 keine absolute Obergrenze für die Klassenschülerzahl besteht, würde dies bedeuten, dass nicht der 26., sondern erst der 41. Schüler eine Klassentrennung auslöst! Diese Regelung ist unseres Erachtens wenig durchdacht und jedenfalls zu korrigieren.

 

 

  1. Sprachförderkurse müssen für ALLE Schülerinnen und Schüler (auch Einsteigerinnen und Einsteiger) in weiterführenden Schulen gewährleistet werden.

 

Aus oben angeführten Gründen fordert die österreichische Bundesschülervertretung als gesetzliche Vertretung der Schülerinnen und Schüler Österreichs das BMUKK auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf nochmals zu überarbeiten, um eine Qualitätssteigerung in Österreichs Schulen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität umsetzen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Schneider

Bundesschulsprecher