Eisenstadt, am 25.4.2008
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2031
Mag. Johann Muskovich
Zahl: LAD-VD-B823-10000-6-2008
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008); Stellungnahme
Bezug: BMF-010000/0002-VI/1/2008
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
Bei ggst. Gesetzesvorhaben handelt es sich um legistische Anpassungen aufgrund der Abschaffung (Aufhebung) der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den Verfassungsgerichtshof (ab 1.8.2008).
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer handelt es sich um gemeinschaftliche Bundesabgaben (vgl. § 8 Abs. 1 FAG 2008), an denen die Länder über die Ertragsanteile partizipieren. Die Abschaffung dieser Steuern bedeutet mitunter beträchtliche Mindereinnahmen für die Länder (die länderweise Aufteilung dieser Steuern richtet sich gemäß § 9 Abs. 7 FAG 2008 nach dem örtlichen Aufkommen), weshalb gefordert wird, diese Verschiebung des Finanzausgleichs durch andere Zuwendungen entsprechend zu korrigieren.
Zumindest sollte die neu geschaffene (vgl. Artikel 6 leg. cit.) Stiftungseingangssteuer, welche geschätzte Einnahmen von ca. 15 Mio Euro ab 2009 bringen soll, als gemeinschaftliche Bundesabgabe ausgestaltet werden, um so wenigstens eine teilweise Abfederung der Mindereinnahmen für die Länder zu erreichen.
Zu diesem Zweck, aber auch bezüglich der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer selbst, wäre auch das FAG 2008 entsprechend zu korrigieren bzw. anzupassen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 25.4.2008
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller