An das

GZ ● BKA-603.808/0002-V/2/2008

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiter Herr Dr Gerald EBERHARD

Pers. E-mail gerald.eberhard@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2316

Ihr Zeichen 14.160/7-III/2/2008

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz                geändert wird;

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I. Zum Gesetzestext:

Zu Z 5 (§ 4 Abs. 2 weitere Sätze):

Im letzten Satz sollte das Wort „auch“ mangels erkennbaren Sinngehaltes entfallen.

Am Ende wäre ein Anführungszeichen zu setzen.

Zu Z 6 (§ 4 Abs. 3):

Die Hervorhebung „Abweichend von § 1 Abs. 1“ erscheint als überflüssig.

Die unpersönliche Passivkonstruktion „darf angetreten werden“ sollte gemieden werden.

Zu Z 8 (§ 7 Abs. 5 erster Satz):

Sprachrichtiger als „sind“ wäre „ist“, da der Einschub „im Falle …“ eine elliptische Satzkonstruktion erzeugt.

II. Zu Vorblatt und Erläuterungen:

1. Zum Vorblatt:

Sub titulo „Inhalt/Problemlösung“ sollte unter Punkt 2. vor dem Wort „Ermöglichung“ das Wort „der“ entfallen.

2. Zum Allgemeinen Teil der Erläuterungen:

Sub titulo „Hauptgesichtspunkte des Entwurfs“ sollte es im zweiten Absatz statt „Maßnahe“ „Maßnahme“ lauten.

3. Zum Besonderen Teil der Erläuterungen:

In den Erläuterungen zu Z 2 sollte das Wort „betracht“ groß geschrieben werden.


Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

8. Mai 2008

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

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