232/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eiern von Tieren die mit

GVO gefüttert wurden

Die spezifische Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und von GVO-Produkten ist im EU-Gentechnikrecht verankert und mit 18. April 2004 in Kraft getreten. Durch diese Kennzeichnung kann der Konsument frei zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen bzw. biologisch erzeugten Produkten wählen.

Von der Kennzeichnungspflicht sind auch Futtermittel erfasst, die GVO enthalten. Allerdings fallen Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren denen gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden, nicht unter diese Regelung. Der Großteil der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen ist jedoch für die Tierhaltung bestimmt.

Das Gesundheitsrisiko für Tiere durch den Verzehr gentechnisch veränderter Pflanzen ist nach wie vor ungeklärt. Zudem vermutet die Wissenschaft, dass das gentechnisch veränderte Erbgut über Fleisch oder Milch in den menschlichen Organismus gelangen und dort nicht bekannte Effekte auslösen kann.

Da der Großteil der Österreicher den Verzehr gentechnisch veränderter Nahrungsmittel ablehnt, sollen die Menschen auch darüber informiert werden, wenn Fleisch, Milchprodukte oder Eier, die am Markt angeboten werden, von Tieren stammt, die mit GVO gefüttert wurden. Es ist daher eine Kennzeichnungspflicht sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eiern von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden, vorsieht.“

In   formeller    Hinsicht    wird   die    Zuweisung   an    den    Konsumentenschutzausschuss  vorgeschlagen.