695/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

betreffend Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen

 

Die für 2009 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf über 180 Millionen Euro. Für das Jahr 2010 sind wieder 168 Millionen budgetiert.

 

Alleine für die Jahre 2005 bis 2010 werden im Bundesministerium für Inneres für das Asyl- und Fremdenwesen Kosten von über einer Milliarde Euro anfallen. Alleine im Budget 2009 des Bundesministeriums für Inneres sind Ausgaben im Bereich Flüchtlingsbetreuung und Integration für Förderungen in der Höhe von 22,2 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2010 sind 19,8 Millionen Euro veranschlagt. Darunter finden sich Förderungen für Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds mit über 14 Millionen Euro und Projekte des Integrationsfonds mit über 5 Millionen Euro.

 

Der Kostenersatz für die Länder betreffend Grundversorgung von Fremden schlägt sich im Budget 2009 mit 85,3 Millionen Euro nieder. Für das Jahr 2010 sind 77,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen belaufen sich auf 11,6 Millionen Euro im Jahr 2009. „Zehrgeld“ wird als Unterstützungsleistung im Zuge einer Abschiebung an mittellose Fremde ausbezahlt. Die durchschnittlichen Kosten eines Asylverfahrens in 1. Instanz betrugen im 1. Quartal 2009 € 1.238,11.

 

Dem Bundesasylamt wurde für das Jahr 2009 ein Budget in der Höhe von € 21,493.000,- zur Verfügung gestellt. Für die Betreuungsstellen wurden im Jahr 2008 10,8 Millionen Euro ausgegeben. Über den Europäischen Rückkehrfonds werden NGOs im Maßnahmenbereich „Rückkehrvorbereitung in der Schubhaft“ gefördert. Die geplanten Förderungsbeträge für das Jahr 2009 belaufen sich auf € 483.584,41 (Mittel des Bundesministeriums für Inneres) und € 375.200,- (EU-Mittel). Die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres im Asylwesen betrugen in den letzten Jahren jährlich über 5 Millionen Euro. Und dabei handelt es sich nur um die Ausgaben des Bundesministeriums für Inneres! Dazu kommen noch die Ausgaben anderer Bundesministerien und der Länder.

 

Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht zur Flüchtlingsbetreuung, dass die kontinuierliche Erhöhung der Anzahl unerledigter Berufungsverfahren auf rd. 27.000 zu Anfang des Jahres 2006 einen gravierenden Anstieg der Versorgungskosten bewirke. Die vermeidbaren Mehrkosten werden sich bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rd. 325 Millionen Euro belaufen.

 
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. 
 
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungsverfahren sind.

 

Auf der anderen Seite explodiert die Kriminalität, die Aufklärungsquote ist auf konstant niedrigem Niveau. Zu wenige Exekutivbeamte sind mit einer nie dagewesenen Mehrbelastung und Verwaltungsbürokratie konfrontiert. Anstatt Millionen in NGOs zur Unterstützung des Asylmissbrauches zu investieren, sollten diese Mittel besser zur Bekämpfung der ausufernden Kriminalität herangezogen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, auf Grund der jährlich hohen Ausgaben im Asyl- und Fremdenwesen,  die im Budget 2009 des Bundesministeriums für Inneres veranschlagten Ausgaben im Bereich Flüchtlingsbetreuung und Integration für Förderungen gekürzt und die so frei werdenden Mittel für Sicherheitsaufgaben verwendet werden sowie künftig die Mitwirkung von privaten Organisationen am Asylwesen ausgeschlossen und so die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst wahrgenommen wird, um die Kosten im Asylbereich für den Steuerzahler nicht noch weiter steigen zu lassen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.