972/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Einführung einer verpflichtenden Solidarabgabe für Finanzinstitute

 

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise, die ursprünglich eine reine Bankenkrise war, hat der Realwirtschaft erheblichen Schaden zugefügt. Die Bundesrepublik Deutschland erlebt die schwerste Rezession seit dem Jahr 1932. Spanien, Portugal, Italien und Griechenland stehen möglicherweise kurz vor dem Staatsbankrott. Das Rating Griechenlands wurde bereits herabgesetzt, was zu höheren Zinszahlungen führt und das ohnehin ausufernde Haushaltsdefizit noch weiter steigen lässt. Aufgrund der Währungsunion, aus der Mitglieder nur sehr schwer bis nicht ausgeschlossen werden können, müssen andere Länder im Fall des Falles einspringen.

 

Das Bankenhilfspaket, das mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro etwa 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der Republik entspricht, stellt für unseren gesamtgesellschaftlichen Wohlstand ebenso eine Bedrohung dar. Die erwirtschafteten Verluste wurden im Zuge dieses Pakets sozialisiert, der Steuerzahler in die Haftung genommen. Diese massiven Verluste sind jedoch keinesfalls Schicksalsschläge, sondern Ergebnis risikofreudiger, hochspekulativer und rein kurzfristig orientierter Veranlagungspolitik. Die Aussagen, wie von Dr. Treichl, dem Generaldirektor der Erste Bank AG, inländische Banken wären am Entstehen der Krise unschuldig, sind zurückzuweisen. Die riskanten Geschäfte der Raiffeisen im Osten, sowie das nun gescheiterte Engagement der Hypo-Alpe-Adria auf dem Balkan beweisen das Gegenteil und sind sicherlich keine Beispiele für seriöses Wirtschaften. Das Volumen der faulen Kredite wird auf bis zu 250 Milliarden Euro geschätzt. Da sich das Augenmerk der Märkte verstärkt auf dieses Risiko heimischer Banken in Osteuropa richtete stieg der Zinsspread Österreichs gegenüber Deutschland im Jahr 2009 massiv an. Dies bedeutet, dass die österreichischen Steuerzahler die Rechnung für das Verhalten der Banken zu zahlen haben.

 

Es ist folglich angemessen, dass Banken in Zukunft eine Solidarabgabe an die Republik abführen müssen. Sie sind wesentlich am Ausbruch der Krise beteiligt und sollen genauso wie der einfache Steuerzahler ihren Beitrag zur Sanierung des Budgets leisten, das durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise sehr strapaziert wurde. Das Argument, Banken würden diese Abgabe an ihre Kunden weitergeben, ist nicht stichhaltig. Es ist entsprechende rechtliche Vorsorge zu treffen, um dies zu verhindern.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung einer Solidarabgabe heimischer Banken vorsieht und geeignete Regelungen beinhaltet, um zu verhindern, dass die Abgabe an Kunden weitergegeben wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen ersucht.