1346/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Nach Angaben von Staatssekretär Reinhold Lopatka führt dies in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.