2047/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.07.2012
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

 

Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP Regierung als neue, einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt. Entgegen der kritischen Haltung der damaligen Opposition (SPÖ, Grüne) wurde das Kinderbetreuungsgeld von den Familien gut angenommen und ist

heute unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik.

 

Dies wurde erst vor kurzem wieder bestätigt und zwar durch den Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), Universitätsprofessor Wolfgang Mazal, der als Experte in der Sitzung des Familienausschusses am 20.06.2012 eingeladen war und einen neuen Evaluierungsbericht zum Kinderbetreuungsgeld erläutert und mit den teilnehmenden Abgeordneten diskutiert hat.

 

Die positive Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes in den letzten Jahren wird allerdings immer wieder durch einen Stolperstein eingebremst und zwar durch die existierende Zuverdienstgrenze, die in Wahrheit bloß eine Beschneidung der Wahlfreiheit der Eltern darstellt und kein Lenkungsinstrument im familienpolitischen Sinne ist. Dies wurde von Professor Mazal im Rahmen des Familienausschusses am 20.06.2012 ganz klar bestätigt.

 

Darüber hinaus schafft die komplizierte Berechnungsmethode bei manchen Eltern Barrieren für die tatsächliche Nutzungder Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird.

Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt diese Wahlfreiheit der Eltern ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinderbetreuungsgeldgesetz

zuzuleiten, die eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.

Wien, am 05.07.2012