1511/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0111-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. Mai 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1449/J-NR/2009 betreffend die aktuelle Situation an der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 24. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die gegenständliche Anfrage zitiert zunächst in ihrer Präambel fünf Seiten lang eine „uns zugegangene, im Folgenden zitierte Darstellung“ ohne jegliche Quellenangabe.
Zu dieser „Darstellung“ und zur Frage 1 ist ausdrücklich festzuhalten, dass verschiedene in den letzten Jahren an der Medizinischen Universität Innsbruck aufgetretenen Fragen bzw. Um-stände in einen inhaltlich nicht begründbaren Kontext gebracht werden, zum Teil falsch oder verzerrt dargestellt werden und damit die Gesamtsituation der Medizinischen Universität Innsbruck nicht korrekt wiedergeben.
Zu Frage 2:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung liegen keine die Vorwürfe bestätigenden Beweise vor. Es wird auf die Stellungnahme des Rektorates der Medizinischen Universität Innsbruck verwiesen, das dazu ausführt:
„2a. Kinderurologie:
Es ist bekannt geworden, dass an der Universitätsklinik für Urologie Kinder-Studien durchgeführt wurden, die nicht der Ethikkommission vorgelegt worden sind. Lt. Prof. Lukas, Vorsitzender der Ethikkommission, gibt es dazu eine Aussage der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH), dass einerseits ein Großteil der Studien nicht hätte vorgelegt werden müssen und insofern auch nicht illegal sind und dass darüber hinaus das Fehlverhalten verjährt ist.
Außerdem habe der Ärztliche Direktor, Prof. Buchberger, in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass kein Schaden entstanden sei.
In einem
Antwortschreiben an O. Univ.-Prof. Dr. Bartsch von Ao. Univ.-Prof. Dr.
Christian
Radmayr und Univ.-Doz. Dr. Josef Oswald wird festgehalten, dass die AGES am
9.9.2008 auf ihrer Homepage publiziert hat, dass sich die kinderurologischen
Arbeiten mit dem Vergleich anerkannter Methoden, die auch im Klinikbereich
angewendet wurden und werden, beschäftigen. Sie sind in den geltenden
Guidelines als solche gelistet und für die Patient/inn/en bestand durch
die Teilnahme an den Studien keine Gefahr oder erhöhtes Risiko.
Weiteres Zitat aus diesem Schreiben: „Bezüglich der Vorwürfe, dass es schwerste Komplikationen oder sogar beinahe Todesfälle gegeben habe, können wir Ihnen nur mitteilen, dass diese im kinderurologischen Bereich völlig aus der Luft gegriffen sind und jeglicher Grundlage entbehren. Weder bei uns noch bei der TILAK-Rechtsabteilung liegt auch nur ein einziger diesbezüglicher Fall aus dem Bereich der Kinderurologie vor. Zusammenfassend können wir festhalten, dass diese Vorwürfe der kinderurologischen Arbeiten jeglicher Grundlagen entbehren.“
2b. Illegale Experimente an Männern:
Ausschließlich zugelassene Medizinprodukte mit gültiger CE-Zertifizierung wurden verwendet: MonarcTM im Subfascial Hammick und AdVanceTM Male Sling System der Firma AMS
Von 2003
bis 2006 wurden 20 männliche Patienten mit dem MonarcTM-Band
(Anhang 1) für die Harnbelastungsinkontinenz an der Universitätsklinik
für Urologie von Oberarzt Dr. Ch. Gozzi und Oberarzt Dr. P. Rehder
operiert. Diese Operationstechnik mit Gebrauch eines zertifizierten
Medizinprodukts (MonarcTM Subfascial Hammick) wurde ausgewertet und
publiziert (Rehder und Gozzi, Transobturator Sling Suspension for Male Urinary
Incontinence Including Post-Radical Prostatectomy; Eur Urol. 2007 Sep; 52 (3):
860-6.
Von 2006 bis 2007 wurde das AdVanceTM-Band für männliche Harnbelastungsinkontinenz an der Universitätsklinik für Urologie von Oberarzt Dr. Ch. Gozzi operiert.
Von 2007 bis dato wurde das AdVanceTM-Band für männliche Harninkontinenz auf der Neurourologie von OA Dr. P. Rehder operiert.
Sowohl das
MonarcTM- als auch das AdVanceTM-Band wurden regulär
über die Kostenstelle: urologischer Operationssaal für die Patienten
bestellt (MonarcTM-Bänder Männer und Frauen, 52 AdVanceTM-Bänder
bei Männern). Das MonarchTM-Band hat die CE-Zertifizierung 1996
und das AdVanceTM-Band im Jänner 2006 bekommen. Von Oktober
2003 bis November 2005 haben
20 Männer ein MonarcTM-Band bekommen und ab Februar 2006 wurde
nur mehr das
AdVanceTM-Band als transobturatorisches Band bei Männern
verwendet.
Seit 1.8.2007 wird diese Operationsmethode an der Urologischen Klinik nicht mehr ausgeführt, da OA Dr. Ch. Gozzi seit diesem Zeitpunkt in Karenz an der Urologischen Klinik in Großhadern, München, tätig ist. Sie wurde jedoch seitens der Neurourologischen Abteilung im Hause weiterhin von OA Dr. P. Rehder durchgeführt.
Nach Anstellung von OA Dr. P. Rehder mit 1.5.2009 an der Urologischen Klinik wird diese Operation wieder auf der Urologie durchgeführt werden.“
Zu Fragen 3 bis 5:
Diese Fragen gehen im Hinblick auf die Darstellung zur Frage 2 inhaltlich ins Leere.
Zu Fragen 6 und 7:
Die Fragen betreffen ausschließlich den autonomen universitären Kompetenzbereich: Erteilung von Lehrbefugnissen.
Zur "Unrechtmäßigkeit", die in dem der Anfrage zu Grunde liegenden nicht namentlich zitierten Artikel pauschal behauptet, aber nicht nachvollziehbar begründet wird, kann nur die Universität Stellung nehmen.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist in die Erteilung von Lehrbefugnissen in keiner Weise eingebunden und kann keine "unabhängigen Prüfungen" veranlassen.
Die Medizinische Universität Innsbruck hält folgendes fest:
„Die
Habilitationsschrift von Univ.-Doz. Dr.med. Josef Oswald lautet:
„Embryologische und
pathophysiologische Evaluierung der kindlichen ureterovesikalen Junktionszone
– Morbiditätsreduktion der vesikoureteralen Refluxerkrankung“.
Die damals vorgelegten Originalarbeiten beinhalten nicht jene im Vorwurf
zitierten Arbeiten aus der Kinderurologie.
Die
Habilitationsschrift von Univ.-Doz. Dr. Christian Schwentner lautet „Die
vesikorenale
Refluxerkrankung – neue Konzepte in Pathophysiologie und Therapie“.
Zu Frage 8:
Es gab seit 2003 Zuwendungen des Ressorts im Rahmen des österreichischen Genom-forschungsprogramms GEN-AU.
Das österreichische
Genomforschungsprogramm GEN-AU startete 2001 mit einem finanziellen Volumen von
rund € 100 Mio. für eine Laufzeit von 10 Jahren. Zielsetzung ist die
Stärkung des Forschungsstandorts Österreich in den Biowissenschaften,
insbesondere in den Bereichen
Genomforschung, Bioinformatik, Systembiologie und Proteomforschung.
Das gegenständliche Projekt wurde im Rahmen der Phase II von GEN-AU gefördert. Nach der Evaluierung durch internationale Gutachter/innen und durch den Wissenschaftlichen Beirat von GEN-AU wurde das Projekt vom Wissenschaftlichen Beirat zur Förderung empfohlen und durch die Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer genehmigt. Das Auswahlverfahren von Projekten im österreichischen Genomforschungsprogramm GEN-AU ist ein international wissenschaftlich anerkanntes Peer Reviewing-Verfahren (Kurzantrag – Vollantrag – internationale Begutachtung – Wissenschaftlicher Beirat)."
Zu Frage 9:
Die Frage, ob finanzielle Entschädigungen von Firmen für die Verwendung von Material der Biobank der Universitätsklinik für Urologie geleistet wurden, kann nur vom Krankenanstaltenträger beantwortet werden.
Zu Frage 10:
Die Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat sich jüngst mit der Recht-mäßigkeit der Anlage der Biobanken beschäftigt. Sobald die daraus erwachsenen Empfehlungen veröffentlicht sind, kann eine weitere Prüfung erfolgen.
Zu Frage 11:
Von illegalen „Kinder-Publikationen“ ist der Medizinischen Universität Innsbruck nichts bekannt. Sollten solche bekannt werden, müssten sie zurückgenommen werden.
Zu Frage 12:
Soweit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekannt, hat die AGES eine Überprüfung der Ethikkommission in Innsbruck eingeleitet.
Zu Frage 13:
Sowohl während
des Zeitraumes vor 2008 als auch für die Zeit von Beginn 2008 bis jetzt
hat
O. Univ.-Prof. Dr. M. P. Dierich im Einvernehmen mit der Universität
gehandelt.
Eine krankenanstaltenrechtliche Bewilligung wurde 1999 durch das Land Tirol abgelehnt, das Bemühen um ein Klinisches Institut wurde vom Krankenhausträger TILAK nicht aufgegriffen. Daher wurden die bisherigen „ad personam“-Verträge fortgesetzt. Während dieser Jahre hat Prof. Dierich jeweils die von der Universität vorgeschriebenen Kostenersätze entrichtet.
Ferner hat Prof. Dierich den Übergang der seinerzeitigen bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt (BBSUA) vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen an das Institut für Hygiene erreicht und so ein inneruniversitär in sich vollständiges Institut für Hygiene. Den Ankauf der BBSUA hat Prof. Dierich in der Zeit von 2002- 2007 nachweislich aus seinen „ad personam“-Einnahmen geleistet.
Der Vertrag – die Zeit ab Jänner 2008 bis jetzt betreffend („universitär eingebundene Facharzttätigkeit“) – wurde im Einvernehmen mit dem Rechnungshof formuliert. Zwischenzeitig hat der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck diese Vertragsgestaltung einer kritischen rechtlichen Überprüfung unterzogen. Unter der Voraussetzung, dass die zuständige Sanitätsbehörde des Landes Tirol eine krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung für die Durchführung dieser Begutachtungen und Befundungen durch die Medizinische Universität Innsbruck erteilt, wird in absehbarer Zukunft eine Neugestaltung der bezughabenden Rechtsverhältnisse unter größtmöglicher Kostentransparenz erarbeitet werden.
Die bei der Prüfung des Rechnungshofes nicht nachweisbare Meldung der Nebenbeschäftigung aller Mitarbeiter/innen kann nur durch eine unvollständige Übermittlung der Information beim Übergang von der Medizinischen Fakultät auf die Medizinische Universität Innsbruck zu Stande gekommen sein; in jedem Fall wurden alle Meldungen inzwischen erneut abgegeben.
Zu Frage 14:
Angebliche gegen Vizerektorin Prof. Dr. Hochleitner erhobene Vorwürfe sind dem Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.
Zu Frage 15:
Nein.
Zu Frage 16:
Keine.
Zu Frage 17:
Die
Vorwürfe gegen O. Univ.-Prof. Dr. Bartsch und seine Klinik werden derzeit
von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geprüft. Durch
die AGES wurde geklärt, dass Prof. Bartsch keine Kenntnis von der Tatsache
hatte, dass eine Phase-III-Studie nicht beantragt
worden war.
Zu Fragen 18 und 19:
Laut
Mitteilung von Prof. Lukas, dem Vorsitzenden der Ethikkommission, hat es
staatsanwalt-liche Untersuchungen wegen Befangenheit gegen Prof. Glossmann und
Prof. Scheil gegeben, die jedoch eingestellt worden sind. Es gibt keinerlei
Hinweise dafür, dass eine Notwendigkeit zu weiterem Handeln besteht. Im
Übrigen wird die Ethikkommission durch die AGES geprüft
werden.
Zu Frage 20:
Über das „Verschwinden von erheblichen finanziellen Mitteln an der Medizinischen Universität Innsbruck“ ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nichts bekannt. Diese Vorwürfe entbehren laut Stellungnahme des Rektorates jeder Grundlage.
Zu Fragen 21 und 22:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 21 Universitätsgesetz 2002 dem Universitätsrat die unmittelbare Aufsichtsfunktion für das Tätigwerden der universitären Organe und Organisa-tionseinheiten zukommt. Dem entspricht auch das umfassende Informationsrecht gemäß § 21 Abs. 2 UG 2002. Tatsächlich hat der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck auch bereits eine Überprüfung des Drittmittelbereichs durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen in die Wege geleitet und weitere Überprüfungsschritte gesetzt. Eine Beauftragung des Rechnungshofes zur Überprüfung einzelner universitärer Organe und Organisationsein-heiten ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 23:
Die Abwicklung und Behandlung von Nebenbeschäftigungen fällt in die Zuständigkeit des Dienstgebers bzw. bei Beamt/inn/en der Dienstbehörde erster Instanz, das ist das Rektorat bzw. das Amt der jeweiligen Universität.
Zu Frage 24:
Die Abwicklung
von Privathonoraren der Klinikvorstände gemäß den Bestimmungen
des Tiroler Krankenanstaltengesetzes fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung.
Zu Fragen 25 bis 27:
Eigentümer
des Patents ist die UMIT. Es sind bis jetzt weder Gelder an die UMIT geflossen,
noch sind für die Erarbeitung der Patentanmeldung Daten aus dem Labor von
Prof. Bartsch verwendet worden. Im Fall einer erfolgreichen Verwertung der
Patentanmeldung fließen Erlöse an die UMIT, die (nach Abzug von
Patentierungskosten) einen Teil davon an die Erfinder
weitergibt. Dieses Vorgehen entspricht den üblichen Regelungen über
die Verwertung von Diensterfindungen.
Für die Validierung des Verfahrens wurden keine Daten aus der Innsbrucker Prostata-Biobank, sondern ausschließlich Daten des National Cancer Institutes (Website NCI), USA verwendet. Dies geht deutlich aus dem Patentantrag hervor (vgl. EP0602405, Seite 6, Referenz [15] und [16]).
Zu Fragen 28 bis 30:
Hierzu wird auf die ausführliche Stellungnahme des Klinikvorstands Prof. Bartsch verwiesen:
„Archivierte Restblutproben von Patienten:
Restproben
von Patienten, die nach Durchführung aller diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen archiviert werden, sind ein wichtiges
Instrument für die Erforschung von Krankheitsmechanismen und neuen
diagnostischen Methoden, für Qualitätssicherungsmaßnahmen und
für Verbesserungen in der Patientenversorgung. Archive solcher Proben
werden in vielen Kliniken und Forschungseinrichtungen und so auch in der
Universitätsklinik für Urologie
verwendet. Verschiedene Expert/inn/engruppen und Gremien auf nationaler und
EU-Ebene, wie z.B. die österreichische Bioethikkommission haben
Empfehlungen für die Verwendung solcher Archivproben – der Begriff
Biobank dafür ist noch relativ neu – in der wissenschaftlichen
Forschung herausgegeben. Eine spezifische gesetzliche Regelung für die
Verwendung solcher Proben zur Qualitätssicherung und Forschung gibt es in
Österreich nicht und eine eigene
Genehmigung für die Archivierung von Restproben war nach unserem Wissensstand
nicht
notwendig. Seit Beginn der Probearchivierung in den frühen 90er Jahren
haben sich die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien mehrfach geändert
und dem wurde auch laufend Rechnung getragen.
Die
Archivierung von Restblutproben an der Universitätsklinik für
Urologie erfolgte und erfolgt im Gleichklang mit den internationalen
Gepflogenheiten und den Richtlinien an den Universitäts-kliniken
Innsbruck. Beginnend mit dem Jahr 2001 wurden von den Patienten Zustimmungs-erklärungen
für die Verwendung der Restblutposten für die Forschung eingeholt.
Dies wurde stufenweise unter Verwendung des Textes, der von der TILAK
ausgearbeitet wurde, eingeführt und ausgeweitet. Zurzeit haben wir
über 23.000 Zustimmungserklärungen erfasst. Von den meisten Patienten,
die ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Restproben für die Forschung
gegeben haben, sind mehrere Restblutproben, die im zeitlichen Verlauf der
Erkrankung und
Behandlung angefallen sind, im Archiv vorhanden.
Die
finanziellen Mittel für die Archivierung von Restblutproben kommen von der
TILAK und der Medizinischen Universität Innsbruck. Geräte wurden z.B.
über so genannte paktierte
Anschaffungen zur Verfügung gestellt.
Die
archivierten Restproben werden ausschließlich für wissenschaftliche
Forschung zur Ver-besserung der Prostatakarzinom-Patientenversorgung verwendet.
Forschungsprojekte werden bei der Ethikkommission begutachtet und es wird
dafür eine Genehmigung auch für die
Verwendung der archivierten Restproben eingeholt. Für die Forschung werden
keine persön-lichen Patientendaten verwendet, die klinischen Daten werden
kodiert und anonymisiert, wie im Datenschutzgesetz vorgesehen. Die Datenanwendung
ist dem Datenregister gemeldet und eine Anfrage an die österreichische
Datenschutzkommission hat ergeben, dass für die Verwendung
dieser Daten zur Forschung für die Verbesserung von Diagnose und Therapie
des Prostata-karzinoms keine weitere Zustimmung der Datenschutzkommission
notwendig ist. Eine Anfrage an Prof. Dr. Dr. Kopetzki vom Institut für
Staats- und Verwaltungsrecht, Abteilung Medizinrecht, hat ergeben, dass es kein
rechtliches Hindernis gibt, Restproben weiter aufzubewahren und
eine Verpflichtung zur Entsorgung nicht gegeben ist.
Die
Prostatakarzinom-Forschung an der Universitätsklinik für Urologie
konzentriert sich auf die Entdeckung und Charakterisierung von neuen Markern
für die Verbesserung der Treffsicherheit bei der Diagnose von Prostatakrebs,
die Optimierung der Therapiewahl und die Erforschung der biologischen
Veränderungen als Basis für neue Therapie- und
Präventionsstrategien. Dafür
werden auch archivierte Restproben von Patienten verwendet. Im Jahr 2006 wurden
dazu die zwei Forschungsprojekte „Prostatakrebs Proteomics“ und
„Systembiologie von Prostatakrebs“, im Jahr 2008 das
Forschungsprojekt „Risikofaktoren, Marker und Therapietargets beim Prostatakarzinom“
bei der Ethikkommission eingereicht. Diese Forschungsprojekte wurden genehmigt
und in einem Amendment zu den Forschungsprojekten wurde auch die Verwendung von
archivierten Patientenrestproben genehmigt. Darüber hinaus wurden die
Forschungsprojekte – wie auch frühere Forschungsprojekte der
Universitätsklinik für Urologie – von internationalen
Gutachter/inne/n geprüft und zur Förderung empfohlen. Wie bei solchen
Forschungsprojekten üblich sind mehrere renommierte in- und
ausländische Forschergruppen, die ihre wissen-schaftlichen Methoden und
Erfahrungen in diesen Projekten einbringen, mitbeteiligt. Der Schriftverkehr
mit der Ethikkommission über diese Forschungsprojekte liegt auf, zwischen
der AGES
und der Universitätsklinik für Urologie hat es in dieser Angelegenheit
keinen Schriftverkehr
gegeben.
Die
ISO-Zertifizierung des Urologielabors nach dem Standard ISO 9001:2000 erfolgte
im Jahr 2000. Die ISO-Zertifizierung ist eine anerkannte
Qualitätssicherungsmaßnahme, die die Optimierung von Organisation,
Abläufen und Qualitätsmanagement zum Ziel hat. Das Archiv an
Patientenrestproben war dafür weder eine Voraussetzung noch spielte es
eine Rolle.
Das
Prostatazentrum wurde bereits im Jahr 1994 gegründet. Im Jahr 2007 wurde
es nach den Richtlinien von ONKOZERT, einem Qualitätssystem der Deutschen
Krebsgesellschaft, zertifiziert. Diese Zertifizierung beinhaltet ein
Qualitätsmanagementsystem nach dem ISO-Standard 9001 und die Umsetzung der
umfangreichen Vorgaben von ONKOZERT für die fachlichen
Anforderungen für Tumorzentren. Zentraler Bestandteil sind die
Qualität und Nachvollzieh-barkeit der gesamten klinischen Abläufe und
deren Dokumentationen, von der Diagnose über Behandlung bis zur Nachsorge.
Auch in diesem Falle ist ein Restprobenarchiv, wie es an der Universitätsklinik
für Urologie besteht, keine Voraussetzung und spielte auch keine Rolle.
Die Zertifizierung erfolgte nach den vorgeschriebenen Audits durch externe
Expert/inn/en der
Quality Austria (ÖQA) für Qualitätssicherung
(ISO-Zertifizierung) und von ONKOZERT (Zertifizierung als Tumorzentrum). Beide
Zertifizierungen müssen jährlich mit Audits durch dafür qualifizierte
externe Expert/inn/en erneuert werden.
Die
Habilitationen von Dr. H. Steiner und Dr. A. Berger erfolgten mit
wissenschaftlichen Arbeiten zu klinischen Themen und Arbeiten mit
Tumormodellen, Untersuchungen mit den archivierten Patientenrestposten waren
dabei nicht involviert. Dr. A. Pelzer wurde an der Medizinischen
Universität nicht habilitiert und hat dort auch keine Habilitationen
eingereicht.
Die
Grundlage für das von der UMIT eingereichte Patent ist – nach den
uns zugänglichen
öffentlichen Informationen – ein bioinformatischer
Datenanalyseprozess, der im Rahmen des GEN-AU-Projektes „Bioinformatics
Integration Network II“ erarbeitet und so wie im GEN-AU-Programm
gefordert, zum Patent angemeldet wurde. Die Universitätsklinik für
Urologie ist an diesem Projekt nicht beteiligt und hat darüber auch keine
näheren Informationen.
Die Bank von archivierten Patientenrestblutproben, die von der Universitätsklinik für Urologie angelegt wurde, ist im Eigentum der Medizinischen Universität Innsbruck und der TILAK und ist im Rahmen der derzeit laufenden nationalen und europäischen Biobankeninitiative gemeldet und erfasst. Sie wird durch die Abteilung Experimentelle Urologie (Prof. Dr. H. Klocker) organisiert und verwaltet. Ein Verkauf durch Prof. Dr. Bartsch ist weder möglich noch gab es jemals diesbezügliche Überlegungen.
Fragen 9, 10, 27-30:
Im Rahmen
der Analysen von neuen Tumormarkern für die Erhöhung der
Treffsicherheit der früheren Diagnose von Prostatakrebs hat die
Universitätsklinik für Urologie mit der Firma
Beckman-Coulter zusammengearbeitet, die Assays für die Bestimmung von PSA-Subtypen,
insbesondere von Pro-PSA entwickelt hat. Dieser Marker wurde im Rahmen des
Forschungsprojektes „Risikofaktoren, Marker und Therapietargets“
für das Prostatakarzinom“ auf seine Verwendbarkeit zur frühen
Prostatakrebsdiagnose überprüft. Die Firma Beckman-Coulter hat
dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Nach Bezahlung des
Aufwandes wurden die
Restmittel an ein Forschungsprojektkonto der Medizinischen Universität
überwiesen und
wurden zur Finanzierung von Dissertant/inn/en und wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n
im Rahmen von Forschungsprojekten verwendet.
Aus dem Patent der UMIT gab es keine Mittel oder Zuwendungen an die Universitätsklinik für Urologie oder deren Mitarbeiter/innen. Dieses Patent wurde nach den uns bekannten Infor-mationen in einem GEN-AU-Projekt, an dem die Universitätsklinik für Urologie nicht beteiligt ist, entwickelt und angemeldet.
Das Archiv
mit Patientenblutproben, die von der Universitätsklinik für Urologie
gesammelt
wurden, ist nach wie vor vorhanden und soll auch in Zukunft für Forschung
zur Verbesserung der Medizinischen Versorgung von Prostatakrebspatienten
verwendet werden. Wir sind uns der damit verbundenen Aufgaben und Verantwortung
bewusst und unternehmen die notwendigen Anstrengungen, um den ethischen und
gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Derzeit ist eine
europäische und nationale Initiative im Gange, um Banken von archivierten
Patientenproben zu erfassen, Richtlinien, Standards und
Qualitätssicherungsmaßnahmen auszuarbeiten und Koordinationsaufgaben
zu übernehmen. Die Universitätsklinik für Urologie
beteiligt sich daran und bringt ihre Erfahrung mit ein.“
Zu Fragen 31 bis 36:
Weder die
Medizinische Universität Innsbruck noch das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung sind Träger des Landeskrankenhauses Innsbruck
oder der Privatuniversität
UMIT. Es besteht daher kein wie immer gearteter Anknüpfungspunkt im
Zusammenhang mit Videoüberwachungsanlagen.
Zu Frage 37:
Der hier behauptete Sachverhalt ist weder der Medizinischen Universität Innsbruck noch dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekannt.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.