1511/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                                  BMWF-10.000/0111-Pers./Org.e/2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 24. Mai 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1449/J-NR/2009 betreffend die aktuelle Situation an der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 24. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die gegenständliche Anfrage zitiert zunächst in ihrer Präambel fünf Seiten lang eine „uns zugegangene, im Folgenden zitierte Darstellung“ ohne jegliche Quellenangabe.

 

Zu dieser „Darstellung“ und zur Frage 1 ist ausdrücklich festzuhalten, dass verschiedene in den letzten Jahren an der Medizinischen Universität Innsbruck aufgetretenen Fragen bzw. Um-stände in einen inhaltlich nicht begründbaren Kontext gebracht werden, zum Teil falsch oder verzerrt dargestellt werden und damit die Gesamtsituation der Medizinischen Universität Innsbruck nicht korrekt wiedergeben.

 

Zu Frage 2:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung liegen keine die Vorwürfe bestätigenden Beweise vor. Es wird auf die Stellungnahme des Rektorates der Medizinischen Universität Innsbruck verwiesen, das dazu ausführt:

 

2a. Kinderurologie:

Es ist bekannt geworden, dass an der Universitätsklinik für Urologie Kinder-Studien durchgeführt wurden, die nicht der Ethikkommission vorgelegt worden sind. Lt. Prof. Lukas, Vorsitzender der Ethikkommission, gibt es dazu eine Aussage der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH), dass einerseits ein Großteil der Studien nicht hätte vorgelegt werden müssen und insofern auch nicht illegal sind und dass darüber hinaus das Fehlverhalten verjährt ist.

 

Außerdem habe der Ärztliche Direktor, Prof. Buchberger, in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass kein Schaden entstanden sei.

 

In einem Antwortschreiben an O. Univ.-Prof. Dr. Bartsch von Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian
Radmayr und Univ.-Doz. Dr. Josef Oswald wird festgehalten, dass die AGES am 9.9.2008 auf ihrer Homepage publiziert hat, dass sich die kinderurologischen Arbeiten mit dem Vergleich anerkannter Methoden, die auch im Klinikbereich angewendet wurden und werden, beschäftigen. Sie sind in den geltenden Guidelines als solche gelistet und für die Patient/inn/en bestand durch die Teilnahme an den Studien keine Gefahr oder erhöhtes Risiko.

 

Weiteres Zitat aus diesem Schreiben: „Bezüglich der Vorwürfe, dass es schwerste Komplikationen oder sogar beinahe Todesfälle gegeben habe, können wir Ihnen nur mitteilen, dass diese im kinderurologischen Bereich völlig aus der Luft gegriffen sind und jeglicher Grundlage entbehren. Weder bei uns noch bei der TILAK-Rechtsabteilung liegt auch nur ein einziger diesbezüglicher Fall aus dem Bereich der Kinderurologie vor. Zusammenfassend können wir festhalten, dass diese Vorwürfe der kinderurologischen Arbeiten jeglicher Grundlagen entbehren.“

 

2b. Illegale Experimente an Männern:

Ausschließlich zugelassene Medizinprodukte mit gültiger CE-Zertifizierung wurden verwendet: MonarcTM im Subfascial Hammick und AdVanceTM Male Sling System der Firma AMS

 

Von 2003 bis 2006 wurden 20 männliche Patienten mit dem MonarcTM-Band (Anhang 1) für die Harnbelastungsinkontinenz an der Universitätsklinik für Urologie von Oberarzt Dr. Ch. Gozzi und Oberarzt Dr. P. Rehder operiert. Diese Operationstechnik mit Gebrauch eines zertifizierten
Medizinprodukts (MonarcTM Subfascial Hammick) wurde ausgewertet und publiziert (Rehder und Gozzi, Transobturator Sling Suspension for Male Urinary Incontinence Including Post-Radical Prostatectomy; Eur Urol. 2007 Sep; 52 (3): 860-6.

 

Von 2006 bis 2007 wurde das AdVanceTM-Band  für männliche Harnbelastungsinkontinenz an der Universitätsklinik für Urologie von Oberarzt Dr. Ch. Gozzi operiert.

 

Von 2007 bis dato wurde das AdVanceTM-Band für männliche Harninkontinenz auf der Neurourologie von OA Dr. P. Rehder operiert.

 

Sowohl das MonarcTM- als auch das AdVanceTM-Band wurden regulär über die Kostenstelle: urologischer Operationssaal für die Patienten bestellt (MonarcTM-Bänder Männer und Frauen, 52 AdVanceTM-Bänder bei Männern). Das MonarchTM-Band hat die CE-Zertifizierung 1996 und das AdVanceTM-Band im Jänner 2006 bekommen. Von Oktober 2003 bis November 2005 haben
20 Männer ein MonarcTM-Band bekommen und ab Februar 2006 wurde nur mehr das
AdVanceTM-Band als transobturatorisches Band bei Männern verwendet.

 

Seit 1.8.2007 wird diese Operationsmethode an der Urologischen Klinik nicht mehr ausgeführt, da OA Dr. Ch. Gozzi seit diesem Zeitpunkt in Karenz an der Urologischen Klinik in Großhadern, München, tätig ist. Sie wurde jedoch seitens der Neurourologischen Abteilung im Hause weiterhin von OA Dr. P. Rehder durchgeführt.

 

Nach Anstellung von OA Dr. P. Rehder mit 1.5.2009 an der Urologischen Klinik wird diese Operation wieder auf der Urologie durchgeführt werden.“

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Diese Fragen gehen im Hinblick auf die Darstellung zur Frage 2 inhaltlich ins Leere.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Die Fragen betreffen ausschließlich den autonomen universitären Kompetenzbereich: Erteilung von Lehrbefugnissen.

Zur "Unrechtmäßigkeit", die in dem der Anfrage zu Grunde liegenden nicht namentlich zitierten Artikel pauschal behauptet, aber nicht nachvollziehbar begründet wird, kann nur die Universität Stellung nehmen.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist in die Erteilung von Lehrbefugnissen in keiner Weise eingebunden und kann keine "unabhängigen Prüfungen" veranlassen.

 

Die Medizinische Universität Innsbruck hält folgendes fest:

 

„Die Habilitationsschrift von Univ.-Doz. Dr.med. Josef Oswald lautet: „Embryologische und
pathophysiologische Evaluierung der kindlichen ureterovesikalen Junktionszone – Morbiditätsreduktion der vesikoureteralen Refluxerkrankung“. Die damals vorgelegten Originalarbeiten beinhalten nicht jene im Vorwurf zitierten Arbeiten aus der Kinderurologie.

 

Die Habilitationsschrift von Univ.-Doz. Dr. Christian Schwentner lautet „Die vesikorenale
Refluxerkrankung – neue Konzepte in Pathophysiologie und Therapie“.

 

Zu Frage 8:

Es gab seit 2003 Zuwendungen des Ressorts im Rahmen des österreichischen Genom-forschungsprogramms GEN-AU.

 

Das österreichische Genomforschungsprogramm GEN-AU startete 2001 mit einem finanziellen Volumen von rund € 100 Mio. für eine Laufzeit von 10 Jahren. Zielsetzung ist die Stärkung des Forschungsstandorts Österreich in den Biowissenschaften, insbesondere in den Bereichen
Genomforschung, Bioinformatik, Systembiologie und Proteomforschung.

 

Das gegenständliche Projekt wurde im Rahmen der Phase II von GEN-AU gefördert. Nach der Evaluierung durch internationale Gutachter/innen und durch den Wissenschaftlichen Beirat von GEN-AU wurde das Projekt vom Wissenschaftlichen Beirat zur Förderung empfohlen und durch die Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer genehmigt. Das Auswahlverfahren von Projekten im österreichischen Genomforschungsprogramm GEN-AU ist ein international wissenschaftlich anerkanntes Peer Reviewing-Verfahren (Kurzantrag – Vollantrag – internationale Begutachtung – Wissenschaftlicher Beirat)."

 

Zu Frage 9:

Die Frage, ob finanzielle Entschädigungen von Firmen für die Verwendung von Material der Biobank der Universitätsklinik für Urologie geleistet wurden, kann nur vom Krankenanstaltenträger beantwortet werden.

 

Zu Frage 10:

Die Ethikkommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat sich jüngst mit der Recht-mäßigkeit der Anlage der Biobanken beschäftigt. Sobald die daraus erwachsenen Empfehlungen veröffentlicht sind, kann eine weitere Prüfung erfolgen.

 

Zu Frage 11:

Von illegalen „Kinder-Publikationen“ ist der Medizinischen Universität Innsbruck nichts bekannt. Sollten solche bekannt werden, müssten sie zurückgenommen werden.

 

Zu Frage 12:

Soweit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekannt, hat die AGES eine Überprüfung der Ethikkommission in Innsbruck eingeleitet.

 

Zu Frage 13:

Sowohl während des Zeitraumes vor 2008 als auch für die Zeit von Beginn 2008 bis jetzt hat
O. Univ.-Prof. Dr. M. P. Dierich im Einvernehmen mit der Universität gehandelt.

 

Eine krankenanstaltenrechtliche Bewilligung wurde 1999 durch das Land Tirol abgelehnt, das Bemühen um ein Klinisches Institut wurde vom Krankenhausträger TILAK nicht aufgegriffen. Daher wurden die bisherigen „ad personam“-Verträge fortgesetzt. Während dieser Jahre hat Prof. Dierich jeweils die von der Universität vorgeschriebenen Kostenersätze entrichtet.

 

Ferner hat Prof. Dierich den Übergang der seinerzeitigen bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt (BBSUA) vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen an das Institut für Hygiene erreicht und so ein inneruniversitär in sich vollständiges Institut für Hygiene. Den Ankauf der BBSUA hat Prof. Dierich in der Zeit von 2002- 2007 nachweislich aus seinen „ad personam“-Einnahmen geleistet.

 

Der Vertrag – die Zeit ab Jänner 2008 bis jetzt betreffend („universitär eingebundene Facharzttätigkeit“) – wurde im Einvernehmen mit dem Rechnungshof formuliert. Zwischenzeitig hat der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck diese Vertragsgestaltung einer kritischen rechtlichen Überprüfung unterzogen. Unter der Voraussetzung, dass die zuständige Sanitätsbehörde des Landes Tirol eine krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung für die Durchführung dieser Begutachtungen und Befundungen durch die Medizinische Universität Innsbruck erteilt, wird in absehbarer Zukunft eine Neugestaltung der bezughabenden Rechtsverhältnisse unter größtmöglicher Kostentransparenz erarbeitet werden.

 

Die bei der Prüfung des Rechnungshofes nicht nachweisbare Meldung der Nebenbeschäftigung aller Mitarbeiter/innen kann nur durch eine unvollständige Übermittlung der Information beim Übergang von der Medizinischen Fakultät auf die Medizinische Universität Innsbruck zu Stande gekommen sein; in jedem Fall wurden alle Meldungen inzwischen erneut abgegeben.


Zu Frage 14:

Angebliche gegen Vizerektorin Prof. Dr. Hochleitner erhobene Vorwürfe sind dem Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.

 

Zu Frage 15:

Nein.

 

Zu Frage 16:

Keine.

 

Zu Frage 17:

Die Vorwürfe gegen O. Univ.-Prof. Dr. Bartsch und seine Klinik werden derzeit von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geprüft. Durch die AGES wurde geklärt, dass Prof. Bartsch keine Kenntnis von der Tatsache hatte, dass eine Phase-III-Studie nicht beantragt
worden war.

 

Zu Fragen 18 und 19:

Laut Mitteilung von Prof. Lukas, dem Vorsitzenden der Ethikkommission, hat es staatsanwalt-liche Untersuchungen wegen Befangenheit gegen Prof. Glossmann und Prof. Scheil gegeben, die jedoch eingestellt worden sind. Es gibt keinerlei Hinweise dafür, dass eine Notwendigkeit zu weiterem Handeln besteht. Im Übrigen wird die Ethikkommission durch die AGES geprüft
werden.

 

Zu Frage 20:

Über das „Verschwinden von erheblichen finanziellen Mitteln an der Medizinischen Universität Innsbruck“ ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nichts bekannt. Diese Vorwürfe entbehren laut Stellungnahme des Rektorates jeder Grundlage.

 

Zu Fragen 21 und 22:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 21 Universitätsgesetz 2002 dem Universitätsrat die unmittelbare Aufsichtsfunktion für das Tätigwerden der universitären Organe und Organisa-tionseinheiten zukommt. Dem entspricht auch das umfassende Informationsrecht gemäß § 21 Abs. 2 UG 2002. Tatsächlich hat der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck auch bereits eine Überprüfung des Drittmittelbereichs durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen in die Wege geleitet und weitere Überprüfungsschritte gesetzt. Eine Beauftragung des Rechnungshofes zur Überprüfung einzelner universitärer Organe und Organisationsein-heiten ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 23:

Die Abwicklung und Behandlung von Nebenbeschäftigungen fällt in die Zuständigkeit des Dienstgebers bzw. bei Beamt/inn/en der Dienstbehörde erster Instanz, das ist das Rektorat bzw. das Amt der jeweiligen Universität.

 

Zu Frage 24:

Die Abwicklung von Privathonoraren der Klinikvorstände gemäß den Bestimmungen des Tiroler Krankenanstaltengesetzes fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 25 bis 27:

Eigentümer des Patents ist die UMIT. Es sind bis jetzt weder Gelder an die UMIT geflossen, noch sind für die Erarbeitung der Patentanmeldung Daten aus dem Labor von Prof. Bartsch verwendet worden. Im Fall einer erfolgreichen Verwertung der Patentanmeldung fließen Erlöse an die UMIT, die (nach Abzug von Patentierungskosten) einen Teil davon an die Erfinder
weitergibt. Dieses Vorgehen entspricht den üblichen Regelungen über die Verwertung von Diensterfindungen.

 

Für die Validierung des Verfahrens wurden keine Daten aus der Innsbrucker Prostata-Biobank, sondern ausschließlich Daten des National Cancer Institutes (Website NCI), USA verwendet. Dies geht deutlich aus dem Patentantrag hervor (vgl. EP0602405, Seite 6, Referenz [15] und [16]). 

 

Zu Fragen 28 bis 30:

Hierzu wird auf die ausführliche Stellungnahme des Klinikvorstands Prof. Bartsch verwiesen:

 

Archivierte Restblutproben von Patienten:

Restproben von Patienten, die nach Durchführung aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen archiviert werden, sind ein wichtiges Instrument für die Erforschung von Krankheitsmechanismen und neuen diagnostischen Methoden, für Qualitätssicherungsmaßnahmen und für Verbesserungen in der Patientenversorgung. Archive solcher Proben werden in vielen Kliniken und Forschungseinrichtungen und so auch in der Universitätsklinik für Urologie
verwendet. Verschiedene Expert/inn/engruppen und Gremien auf nationaler und EU-Ebene, wie z.B. die österreichische Bioethikkommission haben Empfehlungen für die Verwendung solcher Archivproben – der Begriff Biobank dafür ist noch relativ neu – in der wissenschaftlichen
Forschung herausgegeben. Eine spezifische gesetzliche Regelung für die Verwendung solcher Proben zur Qualitätssicherung und Forschung gibt es in Österreich nicht und eine eigene
Genehmigung für die Archivierung von Restproben war nach unserem Wissensstand nicht
notwendig. Seit Beginn der Probearchivierung in den frühen 90er Jahren haben sich die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien mehrfach geändert und dem wurde auch laufend Rechnung getragen.

 

Die Archivierung von Restblutproben an der Universitätsklinik für Urologie erfolgte und erfolgt im Gleichklang mit den internationalen Gepflogenheiten und den Richtlinien an den Universitäts-kliniken Innsbruck. Beginnend mit dem Jahr 2001 wurden von den Patienten Zustimmungs-erklärungen für die Verwendung der Restblutposten für die Forschung eingeholt. Dies wurde stufenweise unter Verwendung des Textes, der von der TILAK ausgearbeitet wurde, eingeführt und ausgeweitet. Zurzeit haben wir über 23.000 Zustimmungserklärungen erfasst. Von den meisten Patienten, die ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Restproben für die Forschung gegeben haben, sind mehrere Restblutproben, die im zeitlichen Verlauf der Erkrankung und
Behandlung angefallen sind, im Archiv vorhanden.

 

Die finanziellen Mittel für die Archivierung von Restblutproben kommen von der TILAK und der Medizinischen Universität Innsbruck. Geräte wurden z.B. über so genannte paktierte
Anschaffungen zur Verfügung gestellt.

 

Die archivierten Restproben werden ausschließlich für wissenschaftliche Forschung zur Ver-besserung der Prostatakarzinom-Patientenversorgung verwendet. Forschungsprojekte werden bei der Ethikkommission begutachtet und es wird dafür eine Genehmigung auch für die
Verwendung der archivierten Restproben eingeholt. Für die Forschung werden keine persön-lichen Patientendaten verwendet, die klinischen Daten werden kodiert und anonymisiert, wie im Datenschutzgesetz vorgesehen. Die Datenanwendung ist dem Datenregister gemeldet und eine Anfrage an die österreichische Datenschutzkommission hat ergeben, dass für die Verwendung
dieser Daten zur Forschung für die Verbesserung von Diagnose und Therapie des Prostata-karzinoms keine weitere Zustimmung der Datenschutzkommission notwendig ist. Eine Anfrage an Prof. Dr. Dr. Kopetzki vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Abteilung Medizinrecht, hat ergeben, dass es kein rechtliches Hindernis gibt, Restproben weiter aufzubewahren und
eine Verpflichtung zur Entsorgung nicht gegeben ist.

 

Die Prostatakarzinom-Forschung an der Universitätsklinik für Urologie konzentriert sich auf die Entdeckung und Charakterisierung von neuen Markern für die Verbesserung der Treffsicherheit bei der Diagnose von Prostatakrebs, die Optimierung der Therapiewahl und die Erforschung der biologischen Veränderungen als Basis für neue Therapie- und Präventionsstrategien. Dafür
werden auch archivierte Restproben von Patienten verwendet. Im Jahr 2006 wurden dazu die zwei Forschungsprojekte „Prostatakrebs Proteomics“ und „Systembiologie von Prostatakrebs“, im Jahr 2008 das Forschungsprojekt „Risikofaktoren, Marker und Therapietargets beim Prostatakarzinom“ bei der Ethikkommission eingereicht. Diese Forschungsprojekte wurden genehmigt und in einem Amendment zu den Forschungsprojekten wurde auch die Verwendung von archivierten Patientenrestproben genehmigt. Darüber hinaus wurden die Forschungsprojekte – wie auch frühere Forschungsprojekte der Universitätsklinik für Urologie – von internationalen
Gutachter/inne/n geprüft und zur Förderung empfohlen. Wie bei solchen Forschungsprojekten üblich sind mehrere renommierte in- und ausländische Forschergruppen, die ihre wissen-schaftlichen Methoden und Erfahrungen in diesen Projekten einbringen, mitbeteiligt. Der Schriftverkehr mit der Ethikkommission über diese Forschungsprojekte liegt auf, zwischen der AGES
und der Universitätsklinik für Urologie hat es in dieser Angelegenheit keinen Schriftverkehr
gegeben.

 

Die ISO-Zertifizierung des Urologielabors nach dem Standard ISO 9001:2000 erfolgte im Jahr 2000. Die ISO-Zertifizierung ist eine anerkannte Qualitätssicherungsmaßnahme, die die Optimierung von Organisation, Abläufen und Qualitätsmanagement zum Ziel hat. Das Archiv an
Patientenrestproben war dafür weder eine Voraussetzung noch spielte es eine Rolle.

 

Das Prostatazentrum wurde bereits im Jahr 1994 gegründet. Im Jahr 2007 wurde es nach den Richtlinien von ONKOZERT, einem Qualitätssystem der Deutschen Krebsgesellschaft, zertifiziert. Diese Zertifizierung beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem nach dem ISO-Standard 9001 und die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben von ONKOZERT für die fachlichen
Anforderungen für Tumorzentren. Zentraler Bestandteil sind die Qualität und Nachvollzieh-barkeit der gesamten klinischen Abläufe und deren Dokumentationen, von der Diagnose über Behandlung bis zur Nachsorge. Auch in diesem Falle ist ein Restprobenarchiv, wie es an der Universitätsklinik für Urologie besteht, keine Voraussetzung und spielte auch keine Rolle. Die Zertifizierung erfolgte nach den vorgeschriebenen Audits durch externe Expert/inn/en der
Quality Austria (ÖQA) für Qualitätssicherung (ISO-Zertifizierung) und von ONKOZERT (Zertifizierung als Tumorzentrum). Beide Zertifizierungen müssen jährlich mit Audits durch dafür qualifizierte externe Expert/inn/en erneuert werden.

 

Die Habilitationen von Dr. H. Steiner und Dr. A. Berger erfolgten mit wissenschaftlichen Arbeiten zu klinischen Themen und Arbeiten mit Tumormodellen, Untersuchungen mit den archivierten Patientenrestposten waren dabei nicht involviert. Dr. A. Pelzer wurde an der Medizinischen
Universität nicht habilitiert und hat dort auch keine Habilitationen eingereicht.

 

Die Grundlage für das von der UMIT eingereichte Patent ist – nach den uns zugänglichen
öffentlichen Informationen – ein bioinformatischer Datenanalyseprozess, der im Rahmen des GEN-AU-Projektes „Bioinformatics Integration Network II“ erarbeitet und so wie im GEN-AU-Programm gefordert, zum Patent angemeldet wurde. Die Universitätsklinik für Urologie ist an diesem Projekt nicht beteiligt und hat darüber auch keine näheren Informationen.

 

Die Bank von archivierten Patientenrestblutproben, die von der Universitätsklinik für Urologie angelegt wurde, ist im Eigentum der Medizinischen Universität Innsbruck und der TILAK und ist im Rahmen der derzeit laufenden nationalen und europäischen Biobankeninitiative gemeldet und erfasst. Sie wird durch die Abteilung Experimentelle Urologie (Prof. Dr. H. Klocker) organisiert und verwaltet. Ein Verkauf durch Prof. Dr. Bartsch ist weder möglich noch gab es jemals diesbezügliche Überlegungen.

 

Fragen 9, 10, 27-30:

Im Rahmen der Analysen von neuen Tumormarkern für die Erhöhung der Treffsicherheit der früheren Diagnose von Prostatakrebs hat die Universitätsklinik für Urologie mit der Firma
Beckman-Coulter zusammengearbeitet, die Assays für die Bestimmung von PSA-Subtypen, insbesondere von Pro-PSA entwickelt hat. Dieser Marker wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Risikofaktoren, Marker und Therapietargets“ für das Prostatakarzinom“ auf seine Verwendbarkeit zur frühen Prostatakrebsdiagnose überprüft. Die Firma Beckman-Coulter hat dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Nach Bezahlung des Aufwandes wurden die
Restmittel an ein Forschungsprojektkonto der Medizinischen Universität überwiesen und
wurden zur Finanzierung von Dissertant/inn/en und wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n im Rahmen von Forschungsprojekten verwendet.

 

Aus dem Patent der UMIT gab es keine Mittel oder Zuwendungen an die Universitätsklinik für Urologie oder deren Mitarbeiter/innen. Dieses Patent wurde nach den uns bekannten Infor-mationen in einem GEN-AU-Projekt, an dem die Universitätsklinik für Urologie nicht beteiligt ist, entwickelt und angemeldet.

 

Das Archiv mit Patientenblutproben, die von der Universitätsklinik für Urologie gesammelt
wurden, ist nach wie vor vorhanden und soll auch in Zukunft für Forschung zur Verbesserung der Medizinischen Versorgung von Prostatakrebspatienten verwendet werden. Wir sind uns der damit verbundenen Aufgaben und Verantwortung bewusst und unternehmen die notwendigen Anstrengungen, um den ethischen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Derzeit ist eine europäische und nationale Initiative im Gange, um Banken von archivierten
Patientenproben zu erfassen, Richtlinien, Standards und Qualitätssicherungsmaßnahmen auszuarbeiten und Koordinationsaufgaben zu übernehmen. Die Universitätsklinik für Urologie
beteiligt sich daran und bringt ihre Erfahrung mit ein.“

 


Zu Fragen 31 bis 36:

Weder die Medizinische Universität Innsbruck noch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind Träger des Landeskrankenhauses Innsbruck oder der Privatuniversität
UMIT. Es besteht daher kein wie immer gearteter Anknüpfungspunkt im Zusammenhang mit Videoüberwachungsanlagen.

 

Zu Frage 37:

Der hier behauptete Sachverhalt ist weder der Medizinischen Universität Innsbruck noch dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekannt.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.