3137/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. September 2009 unter der Zahl 3161/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Ermittlungen im Fall Daniela K(r)ammerer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:

Die Ermittlungen im Fall Kammerer wurden nicht eingestellt. Der Akt ist bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck anhängig und im Landeskriminalamt Tirol nach wie vor in Bearbeitung. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ermittlungen in Mordfällen sind aufgrund ihrer Komplexität starken Schwankungen hinsichtlich des Personleinsatzes unterworfen. So ist in der Anfangsphase (sofern sich nicht sofort ein Tatverdacht ergibt) meist eine große Anzahl an Beamten im Einsatz. Diese reduziert sich grundsätzlich im Laufe der Zeit je nach Umfang der abzuarbeitenden Ermittlungsansätze.

 

Um ungeklärte Morde einer Klärung zuführen zu können, werden nach einer planmäßigen Evaluierung des jeweiligen Falles einzelne Ermittlungsschritte wiederholt oder ergänzend in Erwägung gezogen.

So wurde auch im Mordfall Kammerer der gesamte Sachverhalt im Jahre 2007 nochmals im Zuge einer „Operativen Fallanalyse“ (OFA) betrachtet und in der Folge neu aufgearbeitet. In diesem OFA-Team, bestehend aus 8 Personen, befanden sich auch eine Staatsanwältin, eine Psychologin und ein Gerichtsmediziner. Die daraus resultierenden Ermittlungsansätze wurden durch eine eigens installierte Gruppe im LKA Tirol, bestehend aus 5 Beamten, über einen Zeitraum von 7 Monaten abgearbeitet.

Zusätzlich wird im Zuge des „Cold Case Management“ versucht, bei ungeklärten Mordfällen mit neuen Methoden weitere Ermittlungsansätze zu finden.

 

Zu Frage 6:

Im Zuge der Ermittlungen wurde durch das Bundesministerium für Inneres die entsprechende Auslandskorrespondenz eingeleitet.

 

Zu Frage 8:

Im Zuge der Fallermittlung wurden 246 niederschriftliche Einvernahmen durchgeführt. 6 Personen wurden formell als „Verdächtige“ vernommen.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

Zu Frage 10:

Die Fallbearbeitung Kammerer ist nicht abgeschlossen. Die Ausstrahlung des Falles bei „Aktenzeichen XY“ wurde vor einiger Zeit in Erwägung gezogen. Da diese Sendung auf österreichischen Fernsehkanälen nicht mehr ausgestrahlt wird, wurde vorerst darauf verzichtet.  Stattdessen wurde eine sehr offensive Medienarbeit der Polizei zum Mordfall Kammerer betrieben, um eine möglichst breite Schicht eventueller Zeugen zu erreichen.

 

Zu Frage 11:

Bis zum heutigen Tage ist das Motiv der Tat unbekannt.

 

Zu Frage 12:

Die psychologische Betreuung der Familie wurde durch das Kriseninterventionsteam (KIT) Tirol durchgeführt. Dieses wurde noch vor Eintreffen der Familie, die zur Tatzeit in Kroatien auf Urlaub war, durch die Polizei organisiert.

Eines der Teammitglieder ist Kriminalbeamter (damals BPD Innsbruck – jetzt LKA Tirol) und hat als Verbindungsmann zwischen Polizei und KIT agiert. Die Überbringung der eigentlichen Todesnachricht im persönlichen Gespräch nach Eintreffen der Familie in Innsbruck  wurde durch den damaligen Leiter des Referates Gewaltdelikte der BPD Innsbruck durchgeführt. Dieser ist ausgebildeter Psychologietrainer.

 

Zu Frage 13:

5.

 

Zu Frage 14:

26.

 

Zu Frage 15:

Keine.

 

Zu Frage 16:

4.

 

Zu Frage 17:

1.

 

Zu Frage 18:

3.

 

Zu Frage 19:

1.

 

Zu Frage 20:

1.

 

Zu Frage 21:

1.

 

Zu Frage 22:

Seit dem 1. Jänner 2000 sind in Österreich 42 Morde ungeklärt. Sämtliche noch ungeklärte Morde werden in Evidenz gehalten, um bei Einlangen neuer konkreter Hinweise bzw. Entwicklung weiterer wissenschaftlicher Methoden zur Ausforschung  des/der Täter/s die geeigneten kriminalpolizeilichen Maßnahmen zu ergreifen.

Zu den Fragen 23 und 24:

Hinsichtlich der Aufklärungsquoten kann kein Zusammenhang zwischen Grenzöffnung und Aufklärung erkannt werden.

Aufklärungs-quote

 2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

 Jän-Sept. 2009

Burgenland

100%

75%

100%

75%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

Kärnten

100%

100%

100%

100%

80%

100%

100%

100%

100%

100%

Niederösterreich

96,8%

96,3%

92,1%

88,5%

100%

95,8%

96,3%

93,8%

100%

100%

Oberösterreich

96,3%

100%

87,5%

100%

100%

100%

100%

100%

94,4%

100%

Salzburg

90,9%

87,5%

83,3%

100%

100%

100%

100%

100%

77,8%

100%

Steiermark

100%

100%

100%

92,3%

100%

100%

100%

90,9%

100%

100%

Tirol

100%

100%

100%

100%

100%

100%

81,8%

100%

100%

50%

Vorarlberg

50%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

Wien

90,9%

92%

83,3%

96,4%

87,9%

92,0%

85,7%

90%

82,4%

87,8%

Österreich

Gesamt

94,5%

95,3%

91,1%

95,1%

95,3%

96,6%

92,5%

93,8%

91,1%

93,3%

 

Zu Frage 25:

Nachstehend wird in Tabellenform die Anzahl der zum Stichtag 01.10.2009 bei den Landeskriminalämtern, beim operativen Kriminaldienst der Stadtpolizeikommanden, bei den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie bei den zentral im Bundesministerium für Inneres geführten und für das gesamte Bundesgebiet verwendeten operativen kriminalpolizeilichen Einheiten eingesetzter Personen dargestellt. Nicht in dieser Aufstellung enthalten sind die bei Kriminaldienstgruppen auf größeren Polizeidienststellen sowie bei den Bezirkspolizeikommanden und den Stadtpolizeikommanden in Wien im Kriminaldienst verwendeten und besonders geschulten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten. Dies deshalb, weil diese neben ihrer schwerpunktmäßigen kriminalpolizeilichen Verwendung auch im uniformierten Streifendienst eingesetzt werden.

Bundesland und BM.I

Anzahl Personen

Burgenland

94

Kärnten

203

331

340

Salzburg

192

Steiermark

282

Tirol

184

Vorarlberg

75

Wien

966

BM.I Bundeskriminalamt

509

BM.I Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

130

Summe

3.306

 

Zu den Fragen 26 und 27:

Die Arbeit der Exekutive ist seit Jahren nicht mehr rein spartenspezifisch bzw. regional eingeschränkt zu betrachten. Insbesondere ist hier der Kriminaldienst betroffen, der lange Zeit in den Städten von den Bundespolizeidirektionen vorwiegend autonom vollzogen wurde. Die Kriminalabteilung der Bundesgendarmerie war gerade für die großen Städte unzuständig. Heute agieren die Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten des Landeskriminalamtes ohne Einschränkung für das gesamte Bundesland und unterstützen insbesondere auch den in den Stadtpolizeikommanden zusätzlich eingerichteten operativen Kriminaldienst sowie die uniformierten Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen in der Kriminalitätsbekämpfung.

Darüber hinaus stehen den Bundesländern auch die Außenstellen des Bundeskriminalamtes und des Einsatzkommandos Cobra mit ebenfalls hervorragend ausgebildeten und nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüsteten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten zur Verfügung.

Weiters wirken auch andere überörtlich agierende Organisationseinheiten wie beispielsweise die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), die Organisationseinheiten für Ausgleichsmaßnahmen, die Polizeidiensthundeinspektionen, maßgeblich in der Kriminalitätsbekämpfung mit.

Die Struktur der Kriminaldienst versehenden Organisationseinheiten sowie die dahinterstehenden Ablaufprozesse wurden neu definiert und sind die Basis für eine gesamthaft koordinierte Bekämpfung sämtlicher Kriminalitätsformen.

Neben den in den letzten Jahren optimierten Strukturen und Prozessen sowie der ständig verbesserten spezifischen Ausbildung im Kriminaldienst werden laufend je nach regionalem und anlassbezogenem Bedarf gezielt Exekutivbedienstete zur Kriminalitätsbekämpfung herangezogen.

 

Zu Frage 28:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 


Zu Frage 29:

Sechs Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte haben seit 01. Jänner 2008 infolge freiwilligen Austrittes aus dem Dienstverhältnis, Kündigung durch den Dienstnehmer und einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ihren Dienst beendet.