6977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

              

GZ: BMI-LR2220/1141-II/BK/3/2010

Wien, am      . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am                 2. Dezember 2010 unter der Zahl 7070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zum damaligen Zeitpunkt, einige Stunden nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, bestand keine entsprechende Verdachtslage gegen den Geschäftspartner des Wolfgang Priklopil.

 

Zu Frage 4:

Jede Festnahme setzt das Vorliegen eines entsprechenden Tatverdachtes und eines Haftgrundes voraus. Beide Voraussetzungen waren nicht gegeben.

 

Zu Frage 5:

Nein.