6977/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1141-II/BK/3/2010
Wien, am . Februar 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 2. Dezember 2010 unter der Zahl 7070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zum damaligen Zeitpunkt, einige Stunden nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, bestand keine entsprechende Verdachtslage gegen den Geschäftspartner des Wolfgang Priklopil.
Zu Frage 4:
Jede Festnahme setzt das Vorliegen eines entsprechenden Tatverdachtes und eines Haftgrundes voraus. Beide Voraussetzungen waren nicht gegeben.
Zu Frage 5:
Nein.