7040/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0260-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7120/J vom 14. Dezember 2010 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Von der OeNB werden – der Praxis der nationalen Zentralbanken des ESZB entsprechend – unterjährig keine Bilanz-Daten veröffentlicht. Zum 31. Dezember 2009 wurden von der OeNB rund 280 Tonnen Gold mit einem Marktwert von rund 6,9 Mrd. EUR gehalten.

 

Zu 2.:

Die Goldpreisentwicklung seit September 2008 stellt sich wie folgt dar:


 

 

 

Die OeNB veröffentlicht grundsätzlich keine Goldpreisprognosen.

 

Zu 3. bis 9.:

Wie schon in der Beantwortung der  parlamentarische Anfrage Nr. 3302/J vom 28. Oktober 2009 ausgeführt, werden konkrete Geschäftsdaten, wie etwa Zeitpunkt, Volumen und Preis von Verkaufstranchen, deren Teilerlöse bzw. der Gesamterlös sowie die daraus folgenden Investitionen von der OeNB nicht veröffentlicht.

 

Eine allfällige Netto-Veränderung im Goldbestand der OeNB (inklusive der Bewertungseffekte) im Geschäftsjahr 2010 wird aber im OeNB-Jahresabschluss 2010 offen gelegt werden.

 

Zu 10. bis 17.:

Zunächst ist hervorzuheben, dass das im Besitz der OeNB stehende und von ihr verwaltete Gold – ebenso wie die übrigen Währungsreserven der OeNB – ausschließliches Eigentum der OeNB darstellen.


 

Die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) ist eine in den Bereich des ESZB fallende und unter anderem auch dem Regime des Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegende Aufgabe der OeNB, die von der OeNB autonom, dh. frei von allfälligen Weisungen etwa des Bundesministers für Finanzen, auszuführen ist.

Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 25. Februar 2010, Nr. 4591/J, festgehalten, werden die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf von der OeNB nicht bekannt gegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems, bei der ebenfalls nicht zwischen Goldbeständen innerhalb und außerhalb des Eurosystems unterschieden wird. Auch veröffentlicht die OeNB, der international üblichen Notenbank-Praxis folgend, ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland nicht.

Im Ausland gelagerte Goldbestände von Notenbanken werden anlässlich der Einlieferung bei der ausländischen Lagerstelle genauestens erfasst, die Barren einzeln gewogen und die Ergebnisse mit den Begleitpapieren des Lieferanten den so genannten „Barrenlisten“ hinsichtlich Produzent, Gewicht, Feingehalt der Barren abgeglichen. Die Sicherheit des Goldes wird durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.