7233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/1243-III/5/a/2010

Wien, am     . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 23. Dezember 2010 unter der Zahl 7329/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „organisierter Zuzug von Asylwerbern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 6, 8 und 12:

Auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrages wird als Ausdruck der Solidarität im Rahmen einer humanitären Aktion eine beschränkte Anzahl von Personen mit dem Ziel der Integration in Österreich aufgenommen. Es handelt sich bei diesen Personen um verfolgte Christen aus dem Irak, welche von Gewalttaten durch islamische Extremisten betroffen waren und ihr ursprüngliches Zuhause sowie Familienmitglieder oder nahe Verwandte verloren haben. Eine konkrete Bezifferung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Keine.


 

Zu den Fragen 5 und 13:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 7:

31.

 

Zu den Fragen 9, 15, 17 und 18:

Nein.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Frankreich hat Ende 2010 150 Christen aus dem Irak aufgenommen. Deutschland hat zwischen 2008 und 2010 2.500 irakische Flüchtlinge aufgenommen.

 

Zu Frage 16:

Die Unterbringung wird keine Auswirkungen auf die Belagszahlen in den Erstaufnahmestellen haben.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.