9074/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9272/J der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch-Jenewein u.a. wie folgt:
Frage 1:
Zunächst möchte ich betonen, dass eine Minderung des Pflegegeldes nur dann möglich ist, wenn eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des pflegebedürftigen Menschen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfes eingetreten ist, die die Gewährung einer anderen Pflegegeldstufe erforderlich macht. Nach den festgestellten Tatsachen ist zu beurteilen, ob sich die objektiven Grundlagen für die seinerzeitige Pflegegeldzuerkennung so wesentlich geändert haben, dass sich eine Veränderung mit einem Anspruch auf eine andere Pflegegeldstufe ergeben hat.
Auch in den Übergangsbestimmungen zu der im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 beschlossenen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wurde klar geregelt, dass eine Minderung des Pflegegeldes nur dann zulässig ist, wenn eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes eingetreten ist und nicht etwa wegen der geänderten Anspruchsvoraussetzungen für die Stufen 1 und 2.
Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Bundespflegegeld-Datenbank wurden im Bereich des Bundes in den Jahren 2005 bis 2010 folgende Minderungen des Pflegegeldes vorgenommen:
Jahr |
Minderungen |
2005 |
1.809 |
2006 |
2.214 |
2007 |
2.498 |
2008 |
2.457 |
2009 |
2.419 |
2010 |
2.309 |
In den meisten Fällen wurde das Pflegegeld nach einer vom Entscheidungsträger durchgeführten ärztlichen Nachuntersuchung gemindert, die vorgesehen wurde, weil eine wesentliche Veränderung (Verringerung) des Pflegebedarfes wahrscheinlich war.
Fragen 2 und 4:
Da in der Bundespflegegeld-Datenbank keine historische Datenspeicherung erfolgt, ist nicht bekannt, welche Pflegegeldstufe vor der Minderung gebührte. Es ist daher keine Aussage darüber möglich, von welcher Stufe auf welche Stufe das Pflegegeld in den angeführten Fällen gemindert wurde.
Aufgrund dieser fehlenden Daten können weder Berechnungen noch seriöse Schätzungen der durch die Minderungen des Pflegegeldes bedingten Kosteneffekte vorgenommen werden.
Frage 3:
Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Bundespflegegeld-Datenbank wurden im Bereich des Bundes in den Zeiträumen Jänner bis September 2010 und Jänner bis September 2011 folgende Minderungen des Pflegegeldes vorgenommen:
Zeitraum |
Minderungen |
Jänner bis September 2010 |
1.663 |
Jänner bis September 2011 |
2.302 |