9076/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9300/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Ja.

 

Frage 2

Ja, die Ausnahmen gelten für Blindenführ-, Service- und Signalhunde.

 

Frage 3:

Nein.

 

Frage 4:

Nein.