9076/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9300/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Ja.
Frage 2
Ja, die Ausnahmen gelten für Blindenführ-, Service- und Signalhunde.
Frage 3:
Nein.
Frage 4:
Nein.