9195/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 21. September 2011 unter der Nr. 9296/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Berufung des Caspar Einem in den Aufsichtsrat der Austro Control gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Weshalb legte Gaston Glock seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Austro Control zurück?

 

Meinen Informationen nach konnte Herr Glock bedauerlicherweise aus persönlichen Gründen an den Sitzungen des Aufsichtsrates nicht mehr teilnehmen.

Daher war in Wahrung der Eigentümerfunktion eine Abberufung durchzuführen.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø  Welche Qualifikationen und Kriterien waren für die Ernennung Caspar Einems zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Austro Control entscheidend?

Ø  Welche Kandidaten gab es ansonsten für diese Position?

Ø  Über welche Qualifikationen verfügten diese jeweils?

 

Es erfolgte keine „Ernennung“. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und

zumindest einen Stellvertreter.

 

Zu den Fragen 5 und 8:

Ø  Ist die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Bezügen bzw. Diäten verbunden?

Ø  Wenn ja, wie hoch sind diese jährlich dotiert?

Ø  Kommt der Aufsichtsratsvorsitzende der Austro Control in den Genuss geldwertiger Leistungen?

Ø  Wenn ja, welche sind dies und wie hoch sind diese jährlich dotiert?


 

Die Aufsichtsratsfunktion ist mit einer Aufsichtsratsvergütung/einem Sitzungsgeld verbunden. Eine detailliertere Auskunft kann einerseits im Hinblick auf Fragen nach personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes nicht gegeben werden und andererseits steht die normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG dem entgegen, da es sich um Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung im Interesse der betroffenen Personen als Parteien geboten sind. Aggregierte Informationen können dem Geschäftsbericht der Austro Control GmbH entnommen werden. Über die genannten Vergütungen hinaus erhält der Aufsichtsratsvorsitzende keine geldwerten Leistungen.