9338/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Oktober 2011 unter der Nr. 9443/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ÖBB: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird ignoriert, keine Barrierefreiheit am Grazer Ostbahnhof gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Wie stellen Sie als Eigentümervertreterin grundsätzlich sicher, dass die ÖBB den Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nachkommt?
Ø Wie rechtfertigt die ÖBB die Verletzung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit am Nahverkehrsknoten Grazer Ostbahnhof?
Ø Warum wird ein barrierefreier Bahnhof so umgestaltet, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gegeben ist?
Ø Welchen Einklang mit dem Eisenbahngesetz sehen Sie für Bahnhöfe, die neu gestaltet werden, wie am Ostbahnhof, wo keine Barrierefreiheit gegeben ist?
Ø Dürfen Ihrer Meinung nach Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang neu eröffnet werden?
Ø Wird die ÖBB auf eigene Kosten einen Lift in die bestehende Anlage am Ostbahnhof einbauen?
Ø Bis wann ist mit einer Umsetzung der fehlenden Baumaßnahmen zu rechnen?