9338/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0062-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Dezember 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am   12. Oktober 2011 unter der Nr. 9443/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ÖBB: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird ignoriert, keine Barrierefreiheit am Grazer Ostbahnhof  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Wie stellen Sie als Eigentümervertreterin grundsätzlich sicher, dass die ÖBB den Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nachkommt?

Ø  Wie rechtfertigt die ÖBB die Verletzung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit am Nahverkehrsknoten Grazer Ostbahnhof?

Ø  Warum wird ein barrierefreier Bahnhof so umgestaltet, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gegeben ist?

Ø  Welchen Einklang mit dem Eisenbahngesetz sehen Sie für Bahnhöfe, die neu gestaltet werden, wie am Ostbahnhof, wo keine Barrierefreiheit gegeben ist?

Ø  Dürfen Ihrer Meinung nach Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang neu eröffnet werden?

Ø  Wird die ÖBB auf eigene Kosten einen Lift in die bestehende Anlage am Ostbahnhof einbauen?

Ø  Bis wann ist mit einer Umsetzung der fehlenden Baumaßnahmen zu rechnen?


Nach In-Kraft-Treten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes mit 1. Jänner 2006 wurde gemäß § 19 Abs. 10 dieses Gesetzes von der ÖBB-Holding AG der Plan zum Abbau von Barrieren für die von den Unternehmen des ÖBB-Konzerns genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel  samt dessen etappenweiser Umsetzung bis 31. Dezember 2015 veröffentlicht (Etappenplan Verkehr). Bis zu diesem Datum sollen als erster Schritt jeweils die wichtigste Verkehrsstation in einer Landes- bzw. Bezirkshauptstadt umgestaltet werden. Für alle anderen Verkehrsstationen gilt, dass eine Tagesfrequenz von mehr als 2000 Personen gegeben sein muss, um barrierefrei umgestaltet zu werden.

Mangels Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist der Grazer Ostbahnhof in diesem Etappenplan nicht enthalten, weshalb auch keine Verletzung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit gegeben ist.

 

Dessen ungeachtet hat die ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Grazer Ostbahnhofes – wie dies in der Anfrage auch zutreffend angemerkt wird – bereits bauliche Vorsorge (Aufzugschächte) für den Einbau von Aufzügen auf eigene Kosten getroffen, um nach Klärung einer Mitfinanzierung (Bau und Instandhaltung) durch die Stadt Graz möglichst rasch die vorgesehenen Aufzüge einbauen zu können. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass gemäß Bundesbahngesetz bei Vorhaben mit überwiegend regionalem Interesse vorgesehen ist, dass Beiträge von Dritten, insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften, zu den Investitions- und Bereitstellungskosten geleistet werden. In diesem Sinne befindet sich die ÖBB-Infrastruktur AG derzeit in Verhandlungen mit der Stadt Graz.

Die im Stadtgebiet von Graz liegenden Verkehrsstationen Don Bosco und Graz Hauptbahnhof sind im Sinne des Etappenplans bzw. der geltenden Rechtslage bereits barrierefrei bzw. werden gerade barrierefrei gestaltet.