9810/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0330-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 9934/J-NR/2011

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichem, türkischen Sextäter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend weise ich darauf hin, dass mir eine inhaltliche Beantwortung von Fragen, die sich auf Strafsachen in einem nichtöffentlichen Verfahrensstadium (§ 12 StPO) beziehen nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 1:

Das Opfer wurde zunächst von der Polizei einvernommen; im Rahmen der kontradiktorischen Vernehmung erfolgte auch eine Einvernahme durch den Haft- und Rechtsschutzrichter und den Staatsanwalt.


Zu 2 bis 6 und 9 bis 12:

Ich verweise auf die Erläuterungen in der Einleitung.

Zu 7 und 8:

Nein.

Zu 13:

Hinweise auf allfällige weitere Opfer konnten nicht erhoben werden.

Zu 14:

Es besteht der Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 Z 1 StGB.

 

Wien,      . Jänner 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl