10306/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 21. März 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0026-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10452/J betreffend „die Kosten für die Sommerresidenz des SPÖ-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer im Jahr 2011“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Dazu ist auf die Beilage 1 mit dem Vermerk zu verweisen, dass die Strom-, Heizungs-, Wasser- und Reinigungskosten von der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei getragen werden. Entsprechend dem Erlass der Nichtversicherung von bundesgenutzten Objekten wurde keine Haftpflicht-, Feuer- oder Gebäudebündelversicherung abgeschlossen. Im Bereich der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei werden von der Burghauptmannschaft Österreich keine Hausmeister oder Gärtner beschäftigt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Dazu ist auf die Beilage 2 zu verweisen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Zur Bewirtschaftung, zur Pflege und zum Erhalt des Jagdschlosses Mürzsteg werden von der Burghauptmannschaft Österreich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft abgestellt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Von der Burghauptmannschaft Österreich werden keine Sachleistungen erbracht.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Verwaltung und bautechnische Betreuung umfasst keine Lebensmitteleinkäufe.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Verwaltung und bautechnische Betreuung umfasst keine Einkäufe von Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen. Ansonsten ist auf Beilage 2 zu verweisen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Das Jagdschloss Mürzsteg war in der Zeit zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg Museum und Gästehaus. Seit 1945 wird es vom jeweiligen Bundespräsidenten als zweiter Amtssitz genutzt, in dem auch in- und ausländische Gäste empfangen werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei entrichtet als Bundesnutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen derzeit kein Benützungsentgelt. Die Amtsvorgänger des jetzigen Bundespräsidenten haben auch für die Nutzung der Amtsvilla in Wien kein Benutzungsentgelt entrichtet, wohingegen der amtierende Bundespräsident auf die Nutzung der Amtsvilla verzichtet hat und die Miete für seine Privatwohnung selbst bezahlt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Finanzen hat noch keine neue Leistungsabgeltungsverordnung erlassen.
Beilagen
P-A 10452/J –Beilage 1
Bewirtschaftungskosten der
Burghauptmannschaft Österreich |
|
Sämtliche Beträge sind Bruttobeträge |
2011 |
Müll |
131,56 |
Kanal |
3.465,32 |
Wasser * |
557,80 |
Rauchfangkehrer |
1.180,00 |
Fehlalarme |
145,34 |
Wartung Sicherheitsanlage |
8.107,20 |
Dichtheitsprüfung Rauchfänge |
0,00 |
Baumschnitt, -schlägerung- und bepflanzung |
0,00 |
Schneeräumung Dach |
0,00 |
SUMME |
13.587,22 |
* Im Zuge einer Neugestaltung der Gebühren wurden Wasserverbrauchsgebühren von der Gemeinde erstmalig im Jahr 2011 eingehoben. |
|
P-A 10452/J –Beilage 2
Bauausgaben der Burghauptmannschaft
Österreich |
|
Sämtliche Beträge sind Bruttobeträge |
2011 |
Bauliche Instandhaltung |
26.142,00 |
Sanierung Dach und Kamine Hauptgebäude |
17.147,00 |
Heizungssanierung und Sanierung Nebengebäude |
46.029,00 |
SUMME |
89.318,00 |