10481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0239-III/5/a/2012

Wien, am         . April 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                             17. Februar 2012 unter der Zahl 10629/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersuchungen zur Altersdiagnose“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2011 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 481 Altersdiagnosen in Auftrag ge-geben. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 Im Jahr 2011 langte in 417 Fällen ein Gesamtgutachten beim Bundesasylamt ein.

 


Zu Frage 4:

Im Jahr 2011 konnten in 254 von 417 Fällen die behauptete Minderjährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2011 ergab das Altersdiagnosegutachten in 163 von 417 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einbe-rechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.