10481/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0239-III/5/a/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 17. Februar 2012 unter der Zahl 10629/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersuchungen zur Altersdiagnose“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2011 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 481 Altersdiagnosen in Auftrag ge-geben. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Jahr 2011 langte in 417 Fällen ein Gesamtgutachten beim Bundesasylamt ein.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2011 konnten in 254 von 417 Fällen die behauptete Minderjährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2011 ergab das Altersdiagnosegutachten in 163 von 417 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einbe-rechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.