10563/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

                                            BMWF-10.000/0057-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

                                                          

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 23. April 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10699/J-NR/2012 betreffend das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“, die die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Grundsätzlich ist – wie dies auch aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 3035/J-NR/2009 (3035/AB) durch den damaligen Bundesminister Dr. Johannes Hahn hervorgeht – festzuhalten, dass auch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aufgrund der Stiftungssatzung aus dem Jahr 1983 zur anteilsmäßigen Förderung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes verpflichtet ist.

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nein, da die unrechtmäßige Führung akademischer Grade gemäß § 116 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 eine Verwaltungsübertretung darstellt, für deren Ahndung die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig sind.

 

Zu Fragen 3 bis 5 und 12:

Bei Andreas Peham bzw. „Heribert Schiedel“ handelt es sich um keinen Bundesbediensteten, daher fallen dienstrechtliche Maßnahmen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Im Übrigen verweise ich auf die einleitenden Anmerkungen.


Zu Fragen 6 bis 11:

Im Jahr 2007 wurde im Rahmen der Förderung von Druckschriften eine Publikation von Heribert Schiedel mit dem Titel „Der rechte Rand – Radikale Gesinnungen in unserer Gesellschaft“ im Ausmaß von € 1.500,-- gefördert (im Antrag wurde übrigens damals beim Autor kein akademischer Titel angeführt). Antragsteller und Förderempfänger war die Edition Steinbauer GesmbH.

 

Was den in der Einleitung angeführten Anteil des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung an der Förderung des Dokumentationsarchivs laut Stiftungssatzung anlangt, ist aus den vorgelegten Abrechnungsunterlagen eine Mitwirkung des  Andreas Peham alias „Heribert Schiedel“ nicht ersichtlich.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.