10751/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/29-PMVD/2012                                                                                                 . April 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 2. März 2012 unter der Nr. 10908/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Traditionspflege des Bundesheeres in der Krypta im Heldentor" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 14:

Ich lege Wert auf eine klare Abgrenzung des Österreichischen Bundesheeres von nationalsozialistischem Gedankengut. Für Angehörige des Österreichischen Bundesheeres gilt eine Politik der „Null-Toleranz“ auch nur beim Anstreifen am Verbotsgesetz.

Was den Bereich der militärischen Gedenkkultur und den Umgang mit baulichen Hinterlassenschaften der NS-Zeit betrifft, so wurden in meiner Amszeit von baulichen Maßnahmen wie der Überarbeitung des „NS-Freskos“ in der Klagenfurter Khevenhüller-Kaserne, über das Anbringen von Gedenktafeln und das Abhalten von Festakten für Opfer des NS-Regimes, die aktive Unterstützung wissenschaftlicher Forschung und Ausstellungen, etwa über die NS-Militärjustiz, bis hin zur Beendigung der Teilnahme des Bundesheeres am sogenannten Ulrichsbergtreffen eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt um der notwendigen Vergangenheitsbewältigung Österreichs gerecht zu werden.

Österreich hat sich seiner Verantwortung zu stellen, damit setzen wir den Weg fort, der unter Bundeskanzler Franz Vranitzky eingeschlagen wurde. Was die Krypta im Burgtor des Heldenplatzes betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass ich im Jahr 2008 eine zusätzliche Tafel im Gedenken an alle aus rassistischen Gründen Verfolgten anbringen habe lassen. Da es gerade im Bereich der militärischen Gedenkstätten notwendig ist, den Bestand an Denkmälern und die mit militärischer Erinnerungskultur im Lichte der Erkenntnisse der historischen Forschung regelmäßig auf seine Angemessenheit zu überprüfen, habe ich die Militärhistorische Denkmalpflegekommission beauftragt sich erneut und umfassend mit diesem Themenkomplex zu befassen.

Zu 3:

Hiezu ist zu bemerken, dass NS „Schandurteile“ mit Gesetz aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert wurden. Aus diesem Grund unterstütze ich nachhaltig die Bemühungen für ein entsprechendes  Denkmal.

Zu 4 und 5:

Carl Szokoll und Karl Biedermann haben als Soldaten in der Deutschen Wehrmacht Aktionen gesetzt, die als Widerstand anerkannt sind und von der Republik Österreich entsprechend gewürdigt werden. Im übrigen teile ich die in der Anfrage wiedergegebenen Einschätzung von Klubobmann Strache nicht.

Zu 6 und 13:

Das Äußere Burgtor beherbergt drei Gedenkstätten, die alle ein gemeinsames Ziel haben, „Alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat umgekommen sind“. Diese Formulierung bezieht sich nicht nur auf die „Krypta“, sondern auch auf den „Weiheraum“ und die „Ehrenhalle“. Damit sind nicht nur die Gefallenen beider Weltkriege und die im Dienst

 


verunglückten, verstorbenen und gefallenen des Bundesheeres, sondern auch alle Opfer im Kampf für Österreichs Freiheit sowie alle Soldaten der alten Armee gemeint. Diese Universalität wird auch durch die Wortwahl „umgekommen“ anstatt „gefallen“ ausgedrückt.

Zu 7, 8 und 9:

Wie bereits ausgeführt, wurden NS „Schandurteile“ in Österreich per Gesetz aufgehoben und die Betroffenen damit rehabilitiert. Somit sind jene, die durch ein solches „Schandurteil“ wegen Desertion verurteilt und hingerichtet wurden, keine „Deserteure“ mehr. Die Errichtung eines Denkmales wird von mir befürwortet.

Zu 10 und 11:

Ja.

Zu 12:

Die Umbenennung von militärischen Liegenschaften wurde und wird von mir aktiv gefördert. Beispielhaft möchte ich die Biedermann-Huth-Raschke-Kaserne, das Kommandogebäude Hecknast Burian sowie auch die Benennung des Innenhofes des Amtsgebäudes Rossau in Karl-Szokoll-Hof.

Zu 15:

Ja. Entsprechende Hinweise finden sich im § 42 Wehrgesetz sowie im VBl. I Nr. 97/2010 (Traditionserlass).