11121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0480-II/3/2012

Wien, am        . Mai 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am                     30. März 2012 unter der Zahl 11312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schubhaftzahlen 2010 und 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

angeordnete Schubhaften

in Polizeianhaltezentren vollzogene Schubhaften

durchschnittliche Schubhaftdauer in Tagen

2010

6.153

6.046

21

2011

5.155

4.930

17

 

Zu Frage 2:

Im Jahre 2010 wurden 428 Schubhaften gemäß den Tatbeständen der §§ 76 Abs. 2 Z 4 und 76 Abs. 2a Z 1 Fremdenpolizeigesetz (FPG) (Dublin-Fälle) angeordnet.

Im Jahre 2011 wurden 376 Schubhaften gemäß den Tatbeständen der §§ 76 Abs. 2 Z 4 und 76 Abs. 2a Z 1 FPG (Dublin-Fälle) angeordnet.

Eine statistische Auswertung der tatsächlich vollzogenen Schubhaften nach den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen ist wegen der häufig wechselnden Anhaltetat-bestände und der damit einhergehenden Unschärfe der vorliegenden statistischen Daten nicht möglich.


Zu Frage 3:

Eine Auswertung nach Wochen bzw. Monaten ist nicht möglich.

Tage

2010

2011

1-7

2.140

2.093

8-14

1.348

1.125

15-30

1.413

950

31-60

737

484

61-90

200

171

91-120

89

78

121-150

65

23

151-180

47

4

181-210

7

2

über 211

0

0

 


Zu Frage 4:

Die Summe der 6.046 im Jahr 2010 vollzogenen Schubhaften gliedert sich auf wie folgt:

Staatszugehörigkeit

Zahl

Staatszugehörigkeit

Zahl

Staatszugehörigkeit

Zahl

AFGHANISTAN

197

IRLAND

1

PALÄSTINA

52

ÄGYPTEN

60

ISRAEL

7

PHILIPPINEN

2

ALBANIEN

34

ITALIEN

3

POLEN

273

ALGERIEN

264

JAMAIKA

1

RUANDA

4

ANTIGUA

0

JORDANIEN

3

RUMÄNIEN

341

ARGENTINIEN

15

KAMERUN

13

RUSS. FÖDERATION

247

ARMENIEN

32

KANADA

1

SAUDI ARABIEN

1

ASERBAIDSCHAN

7

KASACHSTAN

5

SENEGAL

19

ÄTHIOPIEN

2

KENIA

4

SERBIEN

369

AUSTRALIEN

2

KIRGISISTAN

2

SIERRA LEONE

28

BANGLADESCH

10

KOLUMBIEN

3

SIMBABWE

6

BELARUS

26

KONGO DEM. REP

2

SLOWAK. REP.

334

BENIN

4

KONGO

1

SLOWENIEN

8

BOSNIEN

59

KOSOVO

336

SOMALIA

30

BRASILIEN

7

KROATIEN

37

SPANIEN

1

BULGARIEN

53

KUBA

3

SRI LANKA

5

CHILE

2

KUWAIT

1

STAATENLOS

50

CHINA, VR

290

LIBANON

9

SUDAN

14

COSTA RICA

1

LIBERIA

23

SYRIEN

36

COTE D'IVORIE

3

LIBYEN

6

THAILAND

3

DEUTSCHLAND

4

LITAUEN

12

TOGO

3

DOM. REP.

2

MALAYSIA

1

TRINIDAD/TOBAGO

1

ECUADOR

2

MALI

9

TSCHAD

3

ERITREA

5

MAROKKO

126

TSCHECH. REP.

31

FRANKREICH

5

MAURETANIEN

3

TUNESIEN

52

GABUN

3

MAZEDONIEN

76

TÜRKEI

164

GAMBIA

95

MEXIKO

2

UGANDA

1

GEORGIEN

368

MOLDAU

154

UKRAINE

79

GHANA

15

MONGOLEI

49

UNBEKANNT

26

GRIECHENLAND

13

MONTENEGRO

11

UNGARN

177

GUINEA

20

NAMIBIA

1

USBEKISTAN

1

GUINEA BISSAU

7

NEPAL

9

USA

4

HONDURAS

1

NIEDERLANDE

1

VIETNAM

5

INDIEN

315

NIGER

9

WESTSAHARA

3

IRAK

99

NIGERIA

610

 

 

IRAN

45

PAKISTAN

72

 

 

 

Die Summe der 4.930 im Jahr 2011 vollzogenen Schubhaften gliedert sich auf wie folgt:

Staatszugehörigkeit

Zahl

Staatszugehörigkeit

Zahl

Staatszugehörigkeit

Zahl

AFGHANISTAN

169

ITALIEN

2

POLEN

264

ÄGYPTEN

39

JORDANIEN

2

PORTUGAL

1

ALBANIEN

24

KAMERUN

8

RUMÄNIEN

297

ALGERIEN

229

KANADA

1

RUSS. FÖDERATION

152

ANTIGUA

1

KASACHSTAN

4

SCHWEDEN

1

ARGENTINIEN

1

KENIA

4

SENEGAL

12

ARMENIEN

35

KIRGISISTAN

3

SERBIEN

305

ASERBAIDSCHAN

6

KOLUMBIEN

4

SIERRA LEONE

17

AUSTRALIEN

1

KONGO DEM. REP

3

SIMBABWE

11

BANGLADESCH

13

KONGO

1

SLOWAK. REP.

260

BELARUS

26

KOSOVO

181

SLOWENIEN

6

BENIN

5

KROATIEN

24

SOMALIA

32

BOSNIEN

46

KUBA

1

SPANIEN

1

BRASILIEN

3

KUWAIT

1

SRI LANKA

2

BULGARIEN

63

LETTLAND

1

STAATENLOS

30

CHINA, VR

220

LIBANON

10

SUDAN

22

COSTA RICA

1

LIBERIA

21

SYRIEN

33

COTE D'IVORIE

12

LIBYEN

26

TADSCHIKISTAN

1

DEUTSCHLAND

8

LITAUEN

12

TANSANIA

1

DOM. REP.

6

MALI

13

THAILAND

1

ERITREA

3

MAROKKO

148

TOGO

4

ESTLAND

1

MAURETANIEN

1

TRINIDAD/TOBAGO

1

FRANKREICH

2

MAZEDONIEN

81

TSCHECH. REP.

27

GABUN

5

MEXIKO

1

TUNESIEN

111

GAMBIA

90

MOLDAU

112

TÜRKEI

127

GEORGIEN

205

MONGOLEI

35

UGANDA

2

GHANA

16

MONTENEGRO

8

UKRAINE

76

GRIECHENLAND

14

NEPAL

12

UNBEKANNT

13

GUATEMALA

1

NIGER

10

UNGARN

181

GUINEA

12

NIGERIA

456

USBEKISTAN

1

GUINEA BISSAU

8

NORWEGEN

1

USA

7

INDIEN

203

PAKISTAN

137

VENEZUELA

1

IRAK

63

PALÄSTINA

33

VEREIN.KÖNIGSREICH

2

IRAN

30

PERU

2

VIETNAM

1

ISRAEL

3

PHILIPPINEN

3

WESTSAHARA

1


Zu Frage 5:

Im Jahre 2010 wurde in 1.404 und im Jahre 2011 in 1.012 Fällen ein gelinderes Mittel angeordnet.


Die Dauer des angeordneten gelinderen Mittels wird statistisch nicht erfasst.

 

Zu Frage 6:

Im Jahre 2010 wurden 115 Familien (d.h. Erwachsene und zumindest eine minderjährige Person als Teil des Familienverbandes) zum Zwecke der Außerlandesbringung angehalten.

 

Im Jahre 2011 waren dies 299 Personen, davon 173 Kinder (bis 16 Jahre), wobei diese Anhaltungen zum Zwecke der Außerlandesbringung ab Inbetriebnahme in der Familienunterkunft Wien 11., Zinnergasse 29a, erfolgt sind.

 

Die notwendigen Eingriffe in die persönliche Freiheit erfolgte im Rahmen der Sicherung der Rückführung bzw. Überstellung von Familien besonders schonend, wobei bei der Unterbringung auf die Erhaltung des Familienverbandes größtmöglich geachtet wurde.

 

Zu Frage 7:

Die statistische Erfassung der Anhaltedauer erfolgt anonymisiert, weshalb entsprechende Auswertungen hinsichtlich Familien nicht möglich sind.

 

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 11:

Im Jahr 2010 wurden bei insgesamt 27 Flügen folgende Herkunftsländer angeflogen, wobei bei einzelnen Flügen teilweise auch mehrere Destinationen angeflogen wurden: Nigeria und Kosovo je 10x, Georgien 7x und Albanien, Armenien, Gambia sowie Kamerun je 1x.

 

Im Jahr 2011 waren dies bei insgesamt 20 Flügen folgende Herkunftsländer, wobei bei einzelnen Flügen teilweise auch mehrere Destinationen angeflogen wurden: Armenien 2x, Gambia 1x, Georgien und Kosovo je 6x sowie Nigeria 8x.

 

Darüber hinaus erfolgten im Jahr 2010 21 und 2011 7 Dublin-Überstellungen per Charterbus nach Polen, wobei es sich bei Polen nicht um ein Herkunftsland der Fremden handelt.

 


Zu den Fragen 12 und 13:

In den einzelnen Verrechnungsposten des Budgetvoranschlages bzw. im Rahmen der Budgetadministration sind die konkret dem Schubhaftvollzug sowie dem Vollzug des gelinderen Mittels zuordenbaren Kosten nicht explizit ausgewiesen und können somit auch nicht angegeben werden.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

In den Polizeianhaltezentren werden entsprechende Informationsblätter ausgehändigt sowie automationsunterstützte allgemeine Informationen in den gebräuchlichsten Sprachen allgemein zugänglich (Infomat) zur Verfügung gestellt. Für Fragen stehen neben den Beamtinnen und Beamten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrvor-bereitung zur Verfügung.

 

In Umsetzung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Abl. 2008 L 348 S 98 (Rückkehr-richtlinie), wurde per 1. Dezember 2011 im Fremdenpolizeigesetz ein amtswegiges Rechts-beratungssystem eingeführt. Dies gewährleistet, dass jedem Fremden eine Rechtsberatung amtswegig zur Verfügung gestellt wird.

 

Mit der Erbringung der Rechtsberatung wurden in Entsprechung des § 86 FPG nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) und die Arbeitsgemeinschaft Rechtsberatung (ARGE) beauftragt, die entsprechend ausgebildete und geeignete Personen mit der Durchführung dieser Beratung beschäftigen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Rechtsberater unter anderem den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder eines anderen Studiums in Verbindung mit gestaffelter mehrjähriger Praxiserfahrung nachweisen (§ 86 FPG).

 

Die konkreten Inhalte der Rechtsberatung werden an die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles, die konkreten Bedürfnisse des Beratenen sowie die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrensabschnittes angepasst. Die Rechtsberatung erfolgt auch in den Polizeianhaltezentren.

 

 

 

 

 


Zu Frage 16:

Polizeianhaltezentrum

Circa Einschlusszeiten

PAZ Bludenz

18:00-07:00 Uhr

PAZ Eisenstadt

22:00-09:00 Uhr

PAZ Graz

22:00-09:00 Uhr

PAZ Innsbruck

18:00-07:30 Uhr

PAZ Klagenfurt

22:00-08:30 Uhr

PAZ Leoben

21:00-06:30 Uhr

PAZ Linz

dzt. kein Schubhaftvollzug

PAZ Salzburg

17:00-08:00 Uhr

PAZ Schwechat

22:00-06:00 Uhr

PAZ Steyr

22:00-08:00 Uhr

PAZ St. Pölten

keine „Offene Station“

PAZ Villach

22:00-07:00 Uhr

PAZ Wels

20:00-09:00 Uhr

PAZ Wien HG

17:30-07:30 Uhr

PAZ Wr. Neustadt

22:00-07:00 Uhr

 

Die Einschlusszeiten sind gemäß § 8 der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Anhaltung von Menschen durch die Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, BGBl. II 1999/128 idF BGBl. 2005/439 vom 31. Dezember 2005 (AnhO), durch die Behörde festzulegen. Der Zeitraum des Einschlusses  ist daher von dieser Anordnung abhängig und kann im Wirkungsbereich der einzelnen Behörden differieren.

 

Zu Frage 17:

Gemäß § 17 AnhO ist Schub- und Verwaltungsstrafhäftlingen, die länger als 24 Stunden angehalten werden, täglich mindestens eine Stunde Gelegenheit zur Bewegung im Freien zu geben. In der Regel werden längere Zeiten (zwischen 2 und 3 Stunden) angeboten.


 

Zu Frage 18:

Die Aufteilung der in Schubhaft angehaltenen  Fremden auf die einzelnen PAZ stellt sich wie folgt dar:

 

2010

2011

PAZ Bludenz

82

61

PAZ Eisenstadt  

146

139

PAZ Graz

364

308

PAZ Innsbruck

250

262

PAZ Klagenfurt

106

42

PAZ Leoben

193

202

PAZ Linz

122

106

PAZ Salzburg

506

413

PAZ Schwechat

180

106

PAZ St. Pölten

214

170

PAZ Steyr

67

48

PAZ Villach

98

88

PAZ Wels

176

163

PAZ Wien

3.455

2.773

PAZ Wr. Neustadt

87

49

Gesamtergebnis

6.046

4.930


 

Eine statistische Auswertung nach Anhaltungen in „offenen Stationen“ ist nicht möglich.