11513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0156-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11657/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverständiger Dr. Bachler“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Verfahren, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abgeschlossen wurden, können prinzipiell nicht mehr neu aufgerollt werden. Die Auswirkungen eines allenfalls mangelhaften Gutachtens wären im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens zu beurteilen gewesen. Auf Grund des Grundsatzes der Gewaltentrennung kommt eine Überprüfung der in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen durch die Bundesministerin für Justiz nicht in Betracht. In Pflegschaftsverfahren bezüglich Obsorge, Besuchsrecht etc. steht den Verfahrensparteien jedoch eine neuerliche Antragstellung offen.


Zu 5 bis 8:

Bei der Staatsanwaltschaft langten mehrere Anzeigen gegen Dr. E. B. ein; ein Ermittlungsverfahren ist anhängig. Ein Teil der Anzeiger wurde bereits vernommen; sämtlichen Anzeigern wurde bzw. wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die genaue Anzahl der Betroffenen sowie die Dauer des Strafverfahrens, das sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Wien,       . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl