11563/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0745-II/11/2012

 

Wien, am        . Juli 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 24. Mai 2012 unter der Zahl 11758/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister-schaftsspielen – in Österreich (Saison 2011/2012)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Der Abteilung II/11 – Sportangelegenheiten.

 

Zu Frage 2:

Der Abt. II/11 sind 9 Bedienstete zur Dienstverrichtung zugewiesen. Eine Änderung der Zahl der Mitarbeiter ist nicht vorgesehen.

 


Zu Frage 3:

Der Leiter der Abteilung II/11 ist Dr. Michael Neugebauer.

 

Zu Frage 4:

Jeder Teilnehmer an der Fußballbundesliga hat einen „Sicherheitsverantwortlichen“ namhaft gemacht. „Probleme“ sind nicht bekannt. Eine zentrale Schulung für die Sicherheits-verantwortlichen durch das Bundesministerium für Inneres fand nicht statt.

 

Zu Frage 5:

Die Anzahl der eingesetzten szenekundigen Beamten (SKB) stellt sich wie folgt dar:

Bundesland

2011/12

2012/13

Burgenland

12

12

Kärnten

16

18

Niederösterreich

21

21

Oberösterreich

36

34

Salzburg

14

14

Steiermark

37

34

Tirol

10

11

Vorarlberg

15

17

Wien

31

27

Summe

192

188

 

Die szenekundigen Beamten waren in der Saison 2011/2012 bei folgenden Sportarten im Einsatz (angeführt sind die Summen aus der Zahl der Einsätze multipliziert mit der Zahl der jeweils eingesetzten SKB):

Fußball

3.681

Bundesliga

1.537

Erste Liga

696

Regionalligen

563

  - RL Ost

103

  - RL Mitte

304

  - RL West

156

Landesligen

24

ÖFB-Cup

275

Länderspiele

98

Europacup

215

Testspiele Fußball

273

Sonstige

722

Eishockey

703

Wintersport

5

Handball

-

American Football

14

 

Zu Frage 6:

Nein.


Zu den Fragen 7 und 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Im Zuge gesonderter Ausbildungstage werden die Exekutivbeamten auf einsatzspezifische Situationen vorbereitet, die typischerweise im Zuge von Sportveranstaltungen entstehen können. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Landespolizeikommanden regelmäßig Evaluierungen durchgeführt, um etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Neben der Fortbildung der Leiter der Szenekundigen Dienste im Rahmen von halbjährlichen Tagungen über die aktuellen Entwicklungen erfolgen Schulungen aller SKB fortlaufend und dezentral von den Landespolizeikommanden zu verschiedenen Themenbereichen.

 

Alle 192 SKB nahmen an Schulungsmaßnahmen teil. Ab 2013 werden nach einer von der Universität Wien erarbeiteten Studie zur „Ausbildung und Professionalisierung der Szenekundigen Beamten im internationalen Vergleich“ alle szenekundigen Beamten bundesweit einheitlich geschult.

 

Zu den Fragen 10 und 35:

Am 9. Juli 2009 wurde eine Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund unterzeichnet. Die gemeinsamen Ziele sind effiziente Kommunikation, periodische Sicherheitsmeetings mit den Sicherheits- und Fanverant-wortlichen der Vereine der 1. und 2. Spielklasse der Bundesliga zu Beginn und Ende jeder Saison, ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abstimmung zwischen Exekutivorganen und Ordnern sowie verbesserter Informationsaustausch in Hinblick auf das Instrument des Stadionverbotes.

 

Die Zusammenarbeit mit den offiziellen „Fan-Betreuern“ erfolgt im Sinne dieser Vereinbarung laufend durch institutionalisierten und anlassbezogenen Informationsaustausch vor bzw. nach den jeweiligen Spielrunden sowie im Rahmen von Sicherheitsmeetings und Informationsveranstaltungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Öster-reichischen Fußballbundes. Gleichzeitig stehen die Szenekundigen Dienste der Landespolizeikommanden laufend mit „ihren“ Vereinen und Fan-Betreuern der Vereine in Kontakt. Somit werden aufgetretene Problemfelder sofort besprochen und gemeinsam bearbeitet.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat ein umfassendes Präventionsmaßnahmenpaket („Die Welle gegen Gewalt“) ausgearbeitet, in dessen Rahmen seit 2009 speziell ausgebildete Präventionsbeamtinnen und -beamte sowie szenekundige Beamtinnen und Beamte durch Vorträge in Schulen, Jugendzentren, Fußballvereinen und Fußballfanclubs zur Verhinderung von Gewalttaten bei Fußballsportveranstaltungen beitragen.

 

Hauptschwerpunkte sind dabei:

 

Begleitet wird dieses Maßnahmenpaket durch eine entsprechende Kommunikationsstrategie, die Aufmerksamkeit und Interesse wecken und ein entsprechendes Bewusstsein gegen Gewalt im Sport fördern soll. Die Strategie wurde vom Bundesministerium für Inneres entwickelt und wird gemeinsam von den Verantwortungsträgern des Fußballs in Österreich (Österreichischer Fußballbund, Österreichische Fußball-Bundesliga und den Vereinen) finanziert und umgesetzt.

 

Dieses erfolgreiche und gemeinsam getragene Projekt wird es auch in der Spielsaison 2012/2013 geben. Mit den Projektpartnern finden periodische Abstimmungsgespräche statt. Als konkrete Maßnahme zur Gewaltprävention ist die Fortführung des Präventions-projektes "Welle gegen Gewalt" in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Fußball-Bund und der Österreichischen Fußball-Bundesliga geplant.

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Risikoanalysen sind einzelfallbezogene Lagebilder und werden vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 15:

Bei Spielen der tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile erfolgten 31 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz und 15 Festnahmen nach der Strafprozessordnung. Drei Viertel der festgenommenen Fans werden einem Verein aus Wien (53 %) oder Steiermark (22 %) zugeordnet. Die restlichen Festgenommenen werden einem Verein aus Tirol (13 %), aus Oberösterreich (7 %) und aus Salzburg (4 %) zugeordnet. Bei einem Festgenommenen handelt es sich um einen Fan eines ausländischen Vereines.

 

Bei Spielen der Heute für Morgen – Erste Liga erfolgten 39 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz und 14 Festnahmen nach der Strafprozessordnung. Mehr als drei Viertel der festgenommenen Fans werden einem Verein aus Oberösterreich (42 %) oder einem Verein aus Vorarlberg (36 %) zugeordnet. Die restlichen Festgenommenen werden einem Verein aus der Steiermark (13 %) oder einem Verein aus Wien (2 %) zugeordnet. Bei vier Festgenommenen handelt es sich um Fans ausländischer Vereine.

 

Zu den Fragen 16, 20 und 21:

 

tipp3 Bundesliga powered by

T-Mobile

Heute für Morgen – Erste Liga

gerichtlich strafbare Handlungen

134

56

strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

49

14

strafbare Handlungen gegen die Freiheit

5

2

strafbare Handlungen gegen die Ehre

14

-

strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

35

22

strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

-

1

strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweismittel

2

-

strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

19

14

Strafbare Handlungen gegen den Frieden

-

1

strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz

9

2

strafbare Handlungen nach dem Waffengesetz

1

-

Verwaltungsübertretungen

417

293

Gewerbeordnung

1

-

Landesrechtliche Bestimmungen

165

65

Pyrotechnikgesetz 2010

81

48

Sicherheitspolizeigesetz

162

166

Straßenverkehrsordnung

8

14

Gesamt

551

349

 

 

Anzeigen bei Spielen der

tipp3 Bundesliga powered by

T-Mobile

Anzeigen bei Spielen der

Heute für Morgen – Erste Liga

Burgenland

2

-

Kärnten

-

18

Niederösterreich

49

54

Oberösterreich

49

112

Salzburg

56

36

Steiermark

160

2

Tirol

56

-

Vorarlberg

-

96

Wien

179

31

gesamt

551

349

 

36 % aller strafbaren Handlungen bei Spielen der tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile wurden während des Spieles begangen. Vor (21 %) bzw. nach der Veranstaltung (30 %) erfolgten 51 % der strafbaren Handlungen. 12 % der strafbaren Handlungen erfolgten während der Anreise (7 %) bzw. während der Abreise (5 %).

 

Bei  Spielen der Heute für Morgen – Erste Liga wurden 43 % aller strafbaren Handlungen während des Spieles begangen. Vor (8 %) bzw. nach der Veranstaltung (34 %) erfolgten                              42 % der strafbaren Handlungen. 15 % der strafbaren Handlungen erfolgten während der Anreise (5 %) bzw. während der Abreise (10 %).

 

Zu den Fragen 17, 18, 19:

 

Verletzte bei Spielen der

tipp3 Bundesliga powered by

T-Mobile1)

Verletzte bei Spielen der

Heute für Morgen – Erste Liga1)

durch Fremdverschulden

35

14

Bahnbedienstete

1

-

Exekutivbedienstete

8

2

Fans

20

11

Ordner

4

-

Unbeteiligte

2

1

davon infolge missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik

5

0

Bahnbedienstete

1

-

Exekutivbedienstete

3

-

Fans

1

-

1) Stichtag 31. Mai 2012

 

Zu Frage 22:

Insgesamt wurden 1.180 Personen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen angezeigt. Davon konnten 1.022 Angezeigte nachstehenden Vereinen zugeordnet werden:

FK Austria Wien

116

SK Rapid Wien

140

LASK Linz

111

FC Wacker Innsbruck

86

SK Puntigamer Sturm Graz

81

FC Blau Weiss Linz

47

SV Austria Salzburg

56

FC Lustenau 1907

39

SC Austria Lustenau

38

Cashpoint SCR Altach

34

SK Austria Klagenfurt

33

GAK

28

EC Rekord Fenster VSV

26

SV Josko Ried

27

SK Vorwärts Steyr

24

FC Red Bull Salzburg

20

Rivella SC Bregenz

17

EC-KAC

14

UPC Vienna Capitals

14

Vienna FC 1894

12

Nationalteam Fußball

12

Moser Medical Graz 99ers

8

EHC LIWEST Black Wings Linz

8

KSV 1919

8

TSV Lopocasport Hartberg

5

EC Red Bull Salzburg

4

FC Trenkwalder Admira

4

RZ Pellets WAC/St. Andrä

3

FBI VEU Feldkirch

2

SV Scholz Grödig

2

FC Kufstein

2

DSV Leoben

1

 

Zu Frage 23:

 

Bewerbe

Wegweisungen in der Saison 2011/2012

Tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

90

Heute für Morgen Erste Liga

25

Länderspiele

4

UEFA-Bewerbe

11

gesamt

130

 

Betretungsverbote werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

Stadionverbote werden von den Vereinen bzw. der Bundesliga verhängt und sind privatrechtlicher Natur. Ihre Einhaltung obliegt daher in erster Linie den Vereinen bzw. den von diesen beauftragten Sicherheitsverantwortlichen, welche zur verbesserten Umsetzung durch szenekundige Beamte entsprechend unterstützt werden. Im Juni 2011 hat die Bundesliga dem Bundesministerium für Inneres 138 und der Österreichische Fußballbund 16 verhängte bundesweite Stadionverbote in der Dauer von 12 bis 48 Monaten mitgeteilt.


Zu den Fragen 26, 28, 30, 31 und 37:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 16, 20 und 21 verwiesen werden.

 

Zu Frage 27:

Gesamtzahl der aufgetretenen Sicherheitsprobleme bei Fußballmeisterschaftsspielen und Regional-, Landes- und unteren Ligen1)

Regionalligen

243

  - RL Ost

4

  - RL Mitte

135

  - RL West

104

Landesligen

9

ÖFB-Cup

53

Länderspiele

24

Europacup

77

Testspiele Fußball

47

1) Stichtag 31. Mai 2012

 

Eine gesonderte statistische Erfassung der in der Anfrage angeführten Sportveranstaltung liegt nicht vor und kann nur mit sehr hohen personellen Ressourceneinsatz manuell erfolgen. Es wird daher von einer entsprechenden Darstellung, insbesondere nach Bundesländern, Abstand genommen.

 

Zu Frage 29:

Grundsätzlich ist jede Sportart bzw. Sportveranstaltung aufgrund einer Lagebeurteilung einzelfallbezogen zu beurteilen. Die derzeitigen Problemstellungen beziehen sich haupt-sächlich auf die Sportarten Fußball, Eishockey und (in Hinblick auf missbräuchliche Verwendung pyrotechnischer Gegenstände) Schisportveranstaltungen.

 

Zu Frage 32:

 

Gefährderansprachen1)

Vorarlberg

-

Tirol

12

Salzburg

1

Oberösterreich

27

Niederösterreich

6

Burgenland

-

Steiermark

2

Kärnten

2

Wien

15

Summe

65

1)  Maßnahmen bis Stichtag 15. Juni 2012

 

Tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

Anzahl der Sicherheitsbereiche

FC Red Bull Salzburg

9

FC Trenkwalder Admira

6

FC Wacker Innsbruck

8

FK Austria Wien

4

KSV 1919

7

SC Wr. Neustadt 08

11

SK Puntigamer Sturm Graz

6

SK Rapid Wien

7

SV Josko Ried

8

 

Heute für Morgen - Erste Liga

Anzahl der Sicherheitsbereiche

TSV Lopocasport Hartberg

1

Cashpoint SCR Altach

14

FC Blau Weiss Linz

2

FC Lustenau 1907

3

LASK Linz

1

RZ Pellets WAC/St. Andrä

3

SC Austria Lustenau

5

SKN St. Pölten

3

SV Scholz Grödig

5

 

Länderspiele

Anzahl der Sicherheitsbereiche

Altach

1

Wien

1

Innsbruck

1

 

ÖFB-Cup

Anzahl der Sicherheitsbereiche

FC Red Bull Salzburg

1

Red Bull Juniors Salzburg

1

SC Austria Lustenau

2

SV Josko Ried

1

SV Scholz Grödig

1

SVG Reichenau-Star Sportwetten

1

 

Regionalligen

Anzahl der Sicherheitsbereiche

DSV Leoben

1

FC Kufstein

1

FC Mohren Dornbirn

1

FC Wacker Innsbruck II

1

LASK Juniors

1

Red Bull Juniors Salzburg

1

Rivella SC Bregenz

1

SCR Altach Amateure

1

Union Generali Innsbruck

1

WSG Swarovski Wattens

1

 

UEFA-Bewerbe

Anzahl der Sicherheitsbereiche

FC Red Bull Salzburg

3

FK Austria Wien

1

SK Puntigamer Sturm Graz

3

 


Testspiele

Anzahl der Sicherheitsbereiche

FC Wacker Innsbruck

1

 

Wintersportbewerbe

Anzahl der Sicherheitsbereiche

Bischofshofen

1

Flachau

2

Hochfilzen

4

 

Zu Frage 33:

Die Verhängung des Sicherheitsbereiches gemäß § 49a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) erbrachte insbesondere im Zusammenhang mit den dadurch ermöglichten Identitäts-feststellungen, der erweiterten strafrechtlichen Verfolgung des Raufhandels gemäß § 92 Abs. 2a Strafgesetzbuch (StGB) sowie der Verhängung von Betretungsverboten positive Erfahrungen zur Verhinderung von Gewalt- und Sicherheitsproblemen vor, während und nach einer Sportveranstaltung. Die im Sicherheitsbereich anzuwendenden Maßnahmen können unabhängig von einem von der Bundesliga bzw. vom Verein erlassenen Stadionverbot durchgeführt werden und tragen dazu bei, dass sich potenziell gewaltbereite Personen weder im Nahbereich eines Stadions noch im Stadion selbst aufhalten dürfen. Auf Grund der zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Bundesliga und dem Österreichischen Fußballbund beschlossenen Maßnahmen wurden Sicherheitsbereiche von den Sicherheitsbehörden auch in der Spielsaison 2011/2012 verstärkt geprüft und verhängt.

 

 

Zu Frage 34:

 

Jahr

Speicherungen

2011

295

2012

337

 

Aufgrund vorgesehener Fristsetzungen konnten nur Eintragungen bis zum 15. Juni 2012 berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 36:

Vor Beginn einer Sportveranstaltung werden die Sicherheitsauflagen im Rahmen einer Begehung der Veranstaltungsstätte durch Vertreter des Veranstalters, der Sicherheits- und Veranstaltungsbehörden und der Blaulichtorganisationen sowie durch Spieldelegierte der Bundesliga geprüft. Im Beanstandungsfall hat der Veranstalter alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Auflagen einzuhalten bzw. den gesetzmäßigen Zustand für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung herzustellen.

 

Statistiken zur Anzahl oder Art der Beanstandungen werden nicht geführt.


Zu Frage 38:

Im Vergleich zur Saison 2010/2011 mit 137 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz ist in der Fußballsaison 2011/2012 der obersten Spielklasse der österreichischen Fußball-Bundesliga mit 81 Anzeigen ein nach der letzten Saison weiterer deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

 

Zu Frage 39:

Das neue Pyrotechnikgesetz hat sich mit seiner klaren Rechtslage und der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung auch in der Fußballsaison 2011/2012 bewährt und konnte die missbräuchliche Verwendung durch pyrotechnische Gegenstände deutlich reduziert werden. Sofern keine Ausnahme zur legalen Verwendung pyrotechnischer Gegenstände besteht oder die Auflagen nicht eingehalten werden, werden seitens der Sicherheitsbehörden mutmaßliche Täter konsequent ausgeforscht und der erhöhte Strafrahmen entsprechend ausgenützt. 

 

Zu Frage 40:

Insgesamt wurden 225 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bei nachstehenden Sportveranstaltungen erstattet:

Fußball

201

Bundesliga

81

Erste Liga

48

Regionalligen

28

  - RL Ost

-

  - RL Mitte

14

  - RL West

14

Landesligen

1

ÖFB-Cup

8

Länderspiele

-

Europacup

11

Testspiele Fußball

24

Sonstige

24

Eishockey

1

Wintersport

23

Handball

-

American Football

-

 

Eine gesonderte statistische Erfassung der in der Anfrage angeführten Aufschlüsselung auf Spiele liegt nicht vor und kann nur mit sehr hohen personellen Ressourceneinsatz manuell erfolgen. Es wird daher von einer entsprechenden Darstellung Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 41 und 42:

Einschätzungen und Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.


Zu Frage 43:

Vom Bundesministerium für Inneres wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, um den Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen entschieden entgegenzuwirken.

 

Einen Schwerpunkt stellt die Präventionsstrategie dar. Erfahrungen im internationalen Fußball haben gezeigt, dass insbesondere die präventive Fanarbeit einen zentralen Beitrag gegen Gewalt im Fußball leistet. Es gilt daher, die Gewaltprävention auch im Fußballbereich in Österreich flächendeckend zu fördern. Hierbei ist die Arbeit mit Jugendlichen, mit der sogenannten „next generation“ von Fußballfans, die im Alter zwischen 13 und 18 Jahren bereits Tendenzen zur Gewaltbereitschaft zeigen, vorrangig. Diese Jugendlichen sollen mit langfristig konzipierten und nachhaltigen Präventionsmaßnahmen erreicht werden. Dazu wurde die Kooperation zwischen Präventionsbeamtinnen bzw. -beamten und szenekundigen Beamtinnen und -beamten intensiviert. Gemeinsam bieten diese unter dem Motto „Die Welle gegen Gewalt“ an Schulen sowie saisonbegleitend in Vereinen und Fanclubs Informationsveranstaltungen zum Thema Gewalt im Fußball an.

 

Im Rahmen dieser seit 2009/2010 laufenden Präventionskampagne fanden vom                               13. Februar 2012 bis 12. März 2012 die mittlerweile 3. Österreichweiten Schwerpunktwochen zum Gewaltpräventionsmaßnahmenpaket „Die Welle gegen Gewalt“ des Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ihrer Klubs sowie des Österreichischen Fußballbundes zur Verhinderung von Gewalt im Fußball statt. Seit Projektstart im Juli 2009 konnten in 297 Vorträgen und Beratungen 8.907 Beratene erreicht werden. Das Projekt soll aufgrund seiner hohen Akzeptanz und positiven Feedbacks auch in der Saison 2012/2013 fortgeführt werden.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kooperation und Einbindung aller betroffenen Organisationen und Vereine. Deshalb wurden Kooperationsvereinbarungen mit der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund sowie dem Österreichischen Eishockeyverband sowie – in Hinblick auf eine verbesserte Abstimmung in Zusammenhang mit Fanbewegungen – mit den Österreichischen Bundesbahnen geschlossen. Gemeinsam soll durch intensive und nachhaltige Zusammenarbeit präventiv der Gewalt im Sport entgegengewirkt werden.

 

Klare Gebote und Regelungen sind im Kampf gegen Gewalt im Sport unerlässlich. Daher sind neben umfangreichen Präventionsangeboten und weitreichenden Kooperationsformen mit privaten Organisatoren und Veranstaltern eindeutige Grenzen, klare Sanktionen und deren konsequente Durchsetzung notwendig, um für ein gewaltfreies Klima zu sorgen und sportbegeisterte Fans vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Die (sport)rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daher insbesondere im Bereich Raufhandel, Pyrotechnik und Datenaustausch neu gestaltet, um Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können und dem Phänomen europaweit zunehmender gewalttätiger Auseinander-setzungen im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Sportveranstaltungen verstärkt begegnen zu können. 

 

Um die Identifizierungen von Personen, welche innerhalb von Veranstaltungsstätten pyrotechnische Gegenstände missbräuchlich verwenden, zu verbessern, sollte angedacht werden, die Möglichkeit der weiteren Verarbeitung der aufgrund § 54 Abs. 5 SPG ermittelten Daten auf Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz 2010 gesetzlich zu erweitern.

 

Mit der Implementierung des „Szenekundigen Dienstes“ in den Landespolizeikommanden wurde ein wichtiger organisatorischer Schritt zur Verhinderung von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gesetzt. Die SKB sind besonders geschulte Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte (z. B. Pyrotechnik, Massenpsychologie), die über spezielle Szenekenntnisse verfügen und bereits im Vorfeld präventive Maßnahmen setzen, um gefährliche Angriffe zu vermeiden. Eine intensivierte Verhängung von Sicherheitsbereichen (dadurch mögliche Wegweisungen und Verhängung von Betretungsverboten) durch die Sicherheitsbehörden stellt ebenso eine weitere Maßnahme dar.

 

Zu Frage 44:

Es sind nach dem Maßnahmenpaket 2009 keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen zur Gewaltprävention geplant. 

 

Der Erlass von Stadionverboten ist Aufgabe der jeweiligen Veranstalter, die bei der Durchsetzung auch zukünftig verstärkt im Rahmen sicherheitspolizeilicher Aufgaben-stellungen unterstützt werden sollen.

 

Die bestehenden (straf)rechtlichen Bestimmungen werden als ausreichend betrachtet. Die Personalisierung der Eintrittskarten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 45:

Der Kooperationsvertrag zwischen Bundesministerium für Inneres und Bundesliga bedarf keiner Änderung.


Zu den Fragen 46 und 47:

Statistiken zu tätlichen Angriffen auf Fußballschiedsrichter oder –assistenten werden nicht geführt. In der Saison 2011/2012 wurden keine Fußballschiedsrichter oder –assistenten verletzt.