12415/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/1232-II/2012

Wien, am      . November  2012

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Susanne Winter und sonstige Abgeordnete haben am 19. September 2012 unter Zahl 12653/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Steuerunterlagen in der Causa Natascha Kampusch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aus Anlass der gegenständlichen Anfrage wurden die mit dem Fall Natascha Kampusch befassten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres um Bekanntgabe ersucht, ob „seit 2006 Akten vom Bundesministerium für Finanzen bzw. nachgeordneter Finanzämter in der Causa Natascha Kampusch angefordert“ worden seien.

 

Nach den in Beantwortung ergangenen Informationen wurden – soweit angesichts des Umfanges des Aktenmaterials in der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beurteilbar und ohne die Ergebnisse des laufenden Evaluierungsverfahrens zu präjudizieren – von Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres weder aus Eigenem (StPO alt) noch im Auftrage der Staatsanwaltschaft (StPO neu) Akten vom Bundesministeriums für Finanzen oder von nachgeordneten Finanzämtern angefordert.

 

Namens des Evaluierungsteams, das am 12. Juli 2012 im Lichte der Empfehlungen des ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten gemeinsam mit der Frau Bundesminister für Justiz eingerichtet wurde, wurde mit Schreiben datiert am        31. Oktober 2012 gemeinsam von den Bundesministerien für Inneres und Justiz das Bundesministerium für Finanzen ersucht, allenfalls vorhandene Akten und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dieser Causa zu übermitteln.

 

Zu den Fragen 2 bis 5 und 7 bis 12:

Entfallen auf Grund der Beantwortung zu Frage 1.

 

Zu den Fragen 6 und 13:

Es sind keine Weisungen bekannt bzw. dokumentiert.