12419/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0241-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12651/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Steuerunterlagen in der Causa Natascha Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 14:

In der Einleitung der Anfrage wird eine Passage aus dem Kommuniqué des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten betreffend Überprüfungen im Fall Natascha Kampusch vom 28. Juni 2012, 243/KOMM XXIV. GP, wiedergegeben. In Punkt IV. dieses Kommuniqués wird das Ergebnis der Evaluierung festgehalten. Dabei findet sich unter Punkt 4. („Sonstige ungeklärte Zusammenhänge“) die in der Anfrageeinleitung zitierte Passage betreffend die Durchleuchtung der Vermögensverhältnisse und Vermögensverschiebungen nach dem Ableben des Wolfgang Priklopil.

Ich habe am 12. Juli 2012 im Lichte der Empfehlungen des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten gemeinsam mit der Frau Bundesministerin für Inneres den Auftrag zur Evaluierung der Ermittlungsarbeiten im Fall Natascha Kampusch erteilt. Mit der Evaluierung wurde ein Team, bestehend aus Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz, Experten ausländischer Sicherheitsbehörden sowie Fachleuten aus weiteren erforderlichen Wissensbereichen betraut, welches unter der Leitung eines international und interdisziplinär besetzten Lenkungsausschusses arbeitet. Dieses Evaluierungsteam bearbeitet und behandelt die vom Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten in seinem Kommuniqué formulierten Themen bzw. Fragenkomplexe und hat in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 31. Oktober 2012 das Bundesministerium für Finanzen ersucht, allenfalls vorhandene Akten und sonstige Information im Zusammenhang mit dieser Causa zu übermitteln.

Aus Anlass dieser Anfrage wurden auch die mit dem Fall Natascha Kampusch befassten Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften um Bekanntgabe ersucht, ob „seit 2006 Akten vom Bundesministerium für Finanzen bzw. nachgeordneter Finanzämter in der Causa Natascha Kampusch angefordert“ worden seien.

Nach den mir nun vorliegenden Berichten der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Staatsanwaltschaft Wien, der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurden – soweit angesichts des Umfangs des Aktenmaterials in der Kürze der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beurteilbar – von den genannten (Ober)Staatsanwaltschaften keine Akten vom Bundesministerium für Finanzen oder von nachgeordneten Finanzämtern angefordert. Ebenso sind mir keine Aktenanforderungen seitens des Bundesministeriums für Justiz bekannt.

Soweit die an mich gerichteten Fragen auf die Bekanntgabe von hinsichtlich der Vermögensverhältnisse des Wolfgang Priklopil und weiterer Personen gesetzten Ermittlungsschritten zielen (und insofern die den Gegenstand der Evaluierung bildenden Ermittlungsarbeiten im Fall Kampusch betreffen), bitte ich um Verständnis, dass ich den Ergebnissen der laufenden Evaluierung nicht vorgreifen kann.  

 

Wien,      . November 2012

 

Dr. Beatrix Karl