12702/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1372-II/2012

Wien, am     . Jänner 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen, haben am 5. November 2012  unter der Zahl 12958/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda im ‚Haus der Heimat‘“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Meinungen und Einschätzungen sowie die Erteilung von Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 2:

Durch das Bundesministerium für Inneres ergingen zugunsten des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) keine Förderungen. Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird daher Abstand genommen.

 


Zu Frage 3:

Bei Bekanntwerden entsprechender Verdachtsmomente werden von den Sicherheits-behörden bei Vorliegen der gesetzlichen Vorrausetzungen sämtliche Befugnisse nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder der Strafprozessordnung zur Prävention, Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung anlassbezogen angewandt.

 

Zu Frage 5:

Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.