12849/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     Jänner 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0271-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13103/J vom 16. November 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Eingangs wird angemerkt, dass – nach Einholung von Informationen der Buchhaltungsagentur des Bundes – eine Auswertung für das Jahr 2002 nicht möglich ist, da keine Aufzeichnungen mehr vorhanden sind (skartiert). Die Abfragen in HV-SAP sind erst ab Juli 2003 möglich, weil im Jahre 2003 auf HV-SAP umgestellt wurde.

 

Durch die Auflassung der Finanzlandesdirektionen im Jahre 2004 sind Unschärfen in den Jahren 2004 und 2005 möglich, da die Finanzlandesdirektionen in den Bundesländern die Zahlstellen für Heimfälligkeiten waren und die Notare einige Zeit diese Übung noch beibehalten haben.


 

Zu 1.:

Aus der nachstehenden Tabelle ist – entsprechend einer Auswertung der Buchhaltungsagentur des Bundes – die Anzahl jener Verlassenschaftsfälle ab dem Jahr 2003 ersichtlich, in welchen die Republik Österreich Parteistellung erlangt hat, zumal in diesen Fällen Zahlungseingänge aus heimfälligen Verlassenschaften eingelangt sind:

 

Jahr

Verlassenschaftsfälle

2003 (2.HJ)

9

2004

79

2005

78

2006

186

2007

139

2008

134

2009

113

2010

123

2011

75

 

Zusätzlich gab es ca. 2 bis 3 Fälle pro Jahr, bei denen zwar eine Parteistellung der Republik Österreich vorlag, die Ausübung des Heimfallsrechts letztlich aber unterblieben ist, weil entweder der Nachlass überschuldet war oder besser berechtigte Erben vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens aufgetreten sind.

 

Zu 2. und 3.:

Als Heimfälligkeit wird immer nur der Saldo aus einem Verlassenschaftsfall an die Republik Österreich überwiesen. Aufstellungen über Aktiva und Passiva der einzelnen Nachlässe sind den Verlassenschaftsakten der Gerichte zu entnehmen und liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.

 

Die in der nachstehenden Tabelle entsprechend einer Auswertung der Buchhaltungsagentur des Bundes angeführten Aktiva sind daher Zahlungseingänge aus Heimfallscausen, die angeführten Passiva stellen Zahlungsausgänge aus vereinnahmten Heimfälligkeiten, insbesondere infolge nachträglich geltend gemachter und anerkannter Erbrechtstitel dar.


 

Jahr

Zahlungseingang (in Euro)

Zahlungsausgang (in Euro)

2003 (2. HJ)

52.821,28

49.485,41

2004

4,635.019,59

1,536.478,76

2005

3,408.835,43

2,071.286,18

2006

8,678.853,23

3,234.562,59

2007

6,444.896,25

5,319.406,03

2008

8,145.130,63

7,262.001,97

2009

10,946.855,81

4,653.664,83

2010

6,952.371,39

5,917.495,81

2011

7,554.304,21

3,954.734,51

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen