13112/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0231-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Februar 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 18. Dezember 2012, Nr. 13383/J, betreffend

                        laufende Störfälle im AKW Temelin (2)

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2012, Nr. 13383/J, teile ich Folgendes mit:

 

Einleitend wird auf die grundsätzlichen Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12736/J-NR/2012 (12484/AB vom 30. November 2012) verwiesen.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:


Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Übermittlung der täglichen Temelín Statusmeldung durch den Betreiber des KKW Temelín beruht auf dem „Protokoll der Verhandlungen zwischen den Regierungen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich, geführt von Ministerpräsident Zeman und Bundeskanzler Schüssel im Beisein von EU-Kommissar Verheugen“ („Melker Protokoll“ vom Dezember 2000), das den Betreiber des KKW Temelín in Kapitel I. Info-Hotline, Absatz 4a, verpflichtet, alle Presseaussendungen an die Bundeswarnzentrale im „Einsatz- und Krisenkoordinationscenter“ des Innenministeriums zu übermitteln. Die Bestimmung enthält keine inhaltlichen Vorgaben für Pressemeldungen des Betreibers.

 

Die tägliche Temelín Statusmeldung umfasst eine kurze Zusammenfassung des Status beider Reaktorblöcke (1 und 2) und Detailinformationen zu folgenden technischen Parametern des jeweiligen Reaktorblocks: Betriebsmodus, aktuelle Reaktorleistung, Output des Turbinengenerators (aktuelle elektrische Leistung) und Stromproduktion seit Jahresbeginn.

 

Bei einem Ereignis, das vorläufig mit INES 1 klassifiziert wird, wird zusätzlich zur Temelín Statusmeldung eine Quickinformation, die vom tschechischen Staatsamt für Nukleare Sicherheit (SÚJB) erstellt wird, übermittelt. Diese Verpflichtung ist in Absatz 4c des erwähnten Kapitels I. Info-Hotline normiert.

 

Zu Frage 3:

 

Die Einstufung von Ereignissen in Temelín erfolgt vom tschechischen Staatsamt für Nukleare Sicherheit (SÚJB) nach den Kriterien der INES-Skala nach den internationalen Vorgaben der IAEA (INES-Manual der IAEA: http://www-pub.iaea.org/mtcd/publications/pdf/ines-2009_web.pdf). Bei einer INES-Einstufung von Ereignissen in Kernkraftwerken werden drei Kriterien herangezogen:

 

INES 1 Ereignisse haben weder Auswirkungen auf das KKW-Personal, die Bevölkerung und die Umwelt, noch bestehen radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage. Gemäß INES Klassifizierung kommt es bei INES 1 Ereignissen zu Abweichungen von den Betriebsvorschriften.


Zu Frage 4 a und b:

 

Folgende Ereignisse im KKW Temelín wurden seinerzeit vorläufig mit INES-1 klassifiziert:

 

 

Alle fünf Ereignisse wurden innerhalb der im Melker Protokoll festgelegten Meldefrist  gemeldet.

 

Zu Frage 5 a:

 

Entsprechend den im „Melker Protokoll“ festgelegten Meldekriterien ist von tschechischer Seite nur über die vorläufige INES Einstufung eines Ereignisses zu berichten. Es gibt keine Verpflichtung, spätere Änderungen in der Einstufung im Rahmen der Info-Hotline zu melden.

 

Wie bereits erwähnt, finden jedoch im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ mit der Tschechischen Republik jährlich Expertengespräche statt. Bei diesen Expertengesprächen wird die geringe Zahl von INES klassifizierten Ereignissen (Stufe 1) ausführlicher erörtert.

 

Die Anzahl der letztlich INES-1 klassifizierten Ereignisse betrug nach Angaben des tschechischen Staatsamtes für Nukleare Sicherheit (SÚJB):

            2000:               1

            2001:               2

            2002:               2

            2003:               2

            2004:               3

            2005:               5

            2006:               4

            2007:               2

            2008:               1

            2009:               3

            2010:               0

            2011:               1

            2012:               3


Zu Frage 6:

 

Die angegebene Anzahl von „Vorfällen“ kann nicht nachvollzogen werden. Wie bereits ausgeführt, werden alle im Hinblick auf den bestmöglichen Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt tatsächlich relevanten Meldungen im Rahmen der bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ erörtert.

 

Zu Frage 7:

 

Es sei daran erinnert, dass der Ministerrat am 22. März 2011 in Bekräftigung des Regierungsprogramms einen umfassenden „Gemeinsamen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ beschlossen hat. Darin ist auch festgehalten, dass alle Mitglieder der Bundesregierung in allen relevanten internationalen Gremien für den Ausstieg aus der Kernenergie und für die Stärkung der nuklearen Sicherheit eintreten, vor allem aber für eine Beseitigung von Förderungen und sonstigen Begünstigungen für die Nuklearindustrie.

 

Die einstimmige Entschließung des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend die konsequente Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie (272/E) bildet eine wertvolle Unterstützung für die Anti-Atom-Politik der österreichischen Bundesregierung. Vor allem die Einstimmigkeit hat auf europäischer wie internationaler Ebene hohe Signalwirkung.

 

Unbeschadet dessen müssen wir akzeptieren, dass manche Länder die Kernenergie noch immer als eine Option der Energiegewinnung sehen. Österreich muss die Souveränität anderer Staaten, ihre Energieträger selbst zu wählen, respektieren. Zwei unserer Nachbarstaaten hat die Katastrophe von Fukushima davon überzeugt, Zug um Zug aus der Kernenergienutzung auszusteigen, und ein weiterer Nachbarstaat wird von der geplanten Wiederaufnahme eines Kernenergieprogramms Abstand nehmen. Andere Nachbarstaaten halten jedoch bedauerlicherweise an der Nutzung der Kernenergie fest.

 

Es ist deshalb notwendig, dass auf die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit gedrängt wird, um dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung bestmöglich Rechnung zu tragen.

 

Der Bundesminister: