13352/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am     Februar 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0049-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13587/J vom 16. Jänner 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

„Aufgrund der Empfehlungen des ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten in seinem Kommunique vom 28. Juni 2012 betreffend Überprüfungen im Fall Natascha Kampusch, 243/KOMM XXIV. GP., haben die Bundesministerinnen für Justiz und für Inneres am 12. Juli 2012 den Auftrag zur Evaluierung der diesbezüglichen Ermittlungsarbeiten erteilt, wobei mit der Evaluierung ein Team bestehend aus Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz sowie Experten ausländischer Sicherheitsbehörden betraut wurde, das unter der Leitung eines international und interdisziplinär besetzten Lenkungsausschusses arbeitet (vg/. § 8 Abs. 1 BMG). Um dem Evaluierungsauftrag entsprechen zu können, bedarf es der Einsicht in sämtliche den Fall Natascha Kampusch betreffende Akten und Unterlagen.


Im Hinblick auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Steuerunterlagen in der Causa Natascha Kampusch“, Nr. 12652/J vom 19. September 2012 (siehe Beilage), ergeht daher namens des Evaluierungsteams das Ersuchen um Übermittlung von Kopien allenfalls vorhandener Bezug habender Akten sowie aller sonstigen mit dieser Causa zusammenhängenden Informationen.“

 

Zu 2.:

Die gegenständliche Aktenanforderung, datiert mit 31.10.2012, ist im Bundesministerium für Finanzen am 8.11.2012 eingelangt und wurde umgehend mit dem Bundesministerium für Justiz besprochen.

 

Zu 3.:

Um der Aufforderung zur Aktenübermittlung nachkommen zu können, war vorab zu klären, auf welche Steuersubjekte diese Aktenanforderungen eingeschränkt werden können, damit den Rechtsvorschriften der Bundesabgabenordnung entsprochen wird.

 

Zu 4. und 5.:

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 5.12.2012, eingelangt im Bundesministerium für Finanzen am 7.12.2012, wurde um die Übermittlung von Kopien allenfalls vorhandener Bezug habender Akten betreffend die vermögensrechtlichen beziehungsweise finanziellen Gegebenheiten und die Ergebnisse von steuerlichen Überprüfungen in Bezug auf zwei konkrete Steuerakten ersucht.

 

Zu 6. bis 8.:

Nach Klärung der Rechtsgrundlagen für eine derartige Übermittlung durch die Rechtsexperten der jeweiligen Ressorts wurden die Unterlagen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz am 7.2.2013 übergeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.