13361/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.14032/J der Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Mit dem Indikator der Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) wurde vom Arbeitsmarktservice ein alternatives Konzept zur Erfassung von Problemen im Hinblick auf eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt entwickelt. Eine Person ist langzeitbeschäftigungslos, wenn die Summe der (Netto-)Dauer von Arbeitslosigkeit, Lehrstellensuche und Schulungsteilnahme ein Jahr überschreitet. Unterbrechungen, wie zum Beispiel auch Beschäftigungszeiten, bis zu 62 Tage führen nicht zum Ende der Langzeitbeschäftigungslosigkeitsepisode. Langzeitbeschäftigungslose Personen haben zwar Probleme im Hinblick auf eine nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sie sind in der Regel jedoch nicht durchgehend arbeitslos oder in Schulung.


Frage 1:

 


Fragen 2: