13704/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0046-I/A/15/2013

Wien, am 9. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14005/J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Seit 1. Jänner 2001 ist die Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere grundsätzlich verboten, um zu verhindern, dass transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE)über die Futtermittelkette verbreitet werden.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 56/2013 vom 16. Jänner 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien wird die Verfütterung von Nicht-wiederkäuer-Protein (Geflügel- und Schweineprotein) an Tiere in Aquakulturen (Fische) mit 1. Juni 2013 wieder zulässig sein.

 

Frage 2:

Mit der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von TSE festgelegt. Die darin festgelegten Maßnahmen, wie z.B. die Entfernung von Risikomaterial oder das Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen, wurden laufend von der Europäischen Kommission überwacht und evaluiert.

 

Zunächst wurde in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung: Ein Strategiepapier zum Thema

transmissible spongiforme Enzephalopathien 2010 - 2015“ vom 16. Juli 2010 auf-grund von wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebens-mittelsicherheit der Schluss gezogen, dass die Aufhebung des Verbots, verarbeitete Nichtwiederkäuer-Proteine an Nichtwiederkäuer zu verfüttern, erwogen werden kann, da das Übertragungsrisiko von BSE unwahrscheinlich ist, sofern Nichtwieder-käuer-Proteine an Nichtwiederkäuer verfüttert werden.

 

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zum Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ wird die Kommission aufgefordert, dem Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den die Verwendung von aus lebensmittel-tauglichen Schlachtabfällen stammenden verarbeiteten tierischen Proteinen für die Herstellung von Futtermitteln für Schweine und Geflügel erlaubt wird.

Angesichts des in der EU bestehenden Proteindefizits unterstützte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2011 den Vorschlag der Kommission, die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nichtwiederkäuer wieder zuzulassen.

 

Aus diesen Gründen wurde die Zulassung von tierischen Proteinen für die Fütterung in Aquakulturen (Fische) mit der Verordnung (EU) Nr. 56/2013 wieder eingeführt.

Die bereits derzeit geltenden höchsten Sicherheitsstandards für Produktions- und Sterilisierungsmethoden, das Verbot der Wiederverwendung innerhalb derselben Art („Kannibalismus-Regelung“) und das Erfordernis getrennter Produktionslinien bei der Futtermittelherstellung und Verfütterung bleiben weiterhin bestehen.

 

Frage 3:

Ein Verbot von tierischen Proteinen als Fischfutter ist wissenschaftlich nicht mehr gerechtfertigt.

Die österreichischen Futtermittelhersteller werden voraussichtlich kein Fischfutter mit Tiermehlzusatz herstellen, da der Aufwand für getrennte Produktionslinien zu hoch ist. Es gibt in Österreich nur einen einzigen Fischfutterhersteller, da ein Extruder für die Schwimmfähigkeit des Futters notwendig ist. Importe von Fischfutter z.B. aus Holland sind möglich.

 

Frage 4:

Nachdem nur die Verfütterung von Tiermehl von Nichtwiederkäuern an Fische, Geflügel und Schweine erlaubt wurde bzw. werden soll und bislang keine TSE bei Schweinen und Geflügel nachgewiesen wurde, sieht das österreichische nationale Referenzlabor für transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSEs: BSE/Scrapie/

CWD) in Anlehnung an die Stellungnahme der DG Sanco/EFSA unter Berücksichtigung der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ein vernachlässigbares Risiko.

Frage 5:

Im Hinblick darauf, dass es EU-weit festgelegte klare Sicherheitsstandards für Produktions- und Sterilisierungsmethoden gibt, das Verbot der Wiederverwendung innerhalb derselben Spezies weiterhin bestehen bleibt und getrennte Produktions-linien und entsprechende valide Methoden für den Nachweis von unterschiedlichen PAPs (processed animal proteins) als Kontrolltools existieren sowie weiters unter der Voraussetzung, dass die Kontrollen rigoros durchgeführt werden, sehe ich diese Gefahr nicht.