13797/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0055-I/4/2013 Wien, am 18. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 20. Februar 2013 unter der Nr. 14078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Daten und Fakten zur Videoüberwachung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 5:
Es wird festgehalten, dass sich die Fragen 1 bis 5 an die Datenschutzkommission richten, welche als unabhängige Kollegialbehörde eingerichtet ist. Diese Fragen betreffen daher unmittelbar keine Angelegenheit der Geschäftsführung des Bundeskanzlers im Sinne von Art. 52 B-VG und des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975. Unbeschadet dessen wurden von der Datenschutzkommission die nachfolgenden Zahlen zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Genehmigungen für Videoüberwachungen nach §§ 50a ff DSG wurden durch die Datenschutzkommission zum Stand 1.1.2010, 1.1.2012 und 1.1.2013 – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern - erteilt?
Für Videoüberwachungen nach §§ 50a ff DSG 2000 wurden folgende Genehmigungen erteilt, wobei ich darauf hinweise, dass eine Aufschlüsselung nach Bundesländern technisch nicht möglich ist:
zum Stichtag |
Gesamtzahl Auftraggeber |
01.01.2010 |
1276 |
01.01.2011 |
1707 |
01.01.2012 |
2081 |
01.01.2013 |
2427 |
Zu Frage 2:
Ø In wie vielen Fällen wurde Videoüberwachung auf Grund des erleichterten Verfahrens nach § 50c Abs. 1 DSG zum stand 1.1.2013 gemeldet?
§ 50c Abs. 1 DSG 2000 sieht grundsätzlich eine Vorabkontrollpflicht für Videoüberwachungen vor. Diese entfällt dann, wenn der Auftraggeber in der Meldung zusagt, die Videoüberwachungsdaten zu verschlüsseln und unter Hinterlegung des einzigen Schlüssels bei der Datenschutzkommission sicherzustellen, dass eine Auswertung der Videoaufzeichnungen nur im begründeten Anlassfall durch eine bestimmte Stelle stattfindet. Es liegt bislang, soweit ersichtlich, keine derartige Meldung einer Videoüberwachung mittels Schlüsselhinterlegung bei der Datenschutzkommission vor.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele neue Genehmigungen für Videoüberwachung wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 erteilt?
Für neue Videoüberwachungen wurden folgende Genehmigungen erteilt:
im Jahr |
Auftraggeber |
2010 |
431 |
2011 |
374 |
2012 |
346 |
Zu Frage 4:
Ø In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine derartige Genehmigung binnen 2 Monate nach erfolgter Meldung erteilt?
Die Erstellung diesbezüglicher Statistiken würde einen unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern. Es wird jedoch geschätzt, dass bis dato etwa 15 bis 20% der Registrierungsverfahren betreffend Videoüberwachungen innerhalb der Zweimonatsfrist abgeschlossen werden konnten (und somit kein Verbesserungsauftrag erforderlich war).
Zu Frage 5:
Ø In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Genehmigung von Videoüberwachung nach Zulässigkeitsprüfung die Genehmigung verweigert?
In den Jahren 2010 und 2012 wurde jeweils ein Ablehnungsbescheid bezüglich Videoüberwachungen durch die Datenschutzkommission erlassen. In der überwiegenden Zahl der Fälle konnte der rechtmäßige Zustand – u.a. auch durch die Erlassung von Auflagenbescheiden – bereits im Registrierungsverfahren hergestellt werden.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Ø In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Verwaltungsstrafe (nach § 52 Abs. 2 Z 1 DSG) wegen Verletzung der Meldepflichten nach § 50c DSG bzw. eine von der Meldung abweichenden Datenanwendung verhängt?
Ø In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Verwaltungsstrafe (nach § 52 Abs. 2 Z 3 DSG) wegen Verstoß gegen abgegebene Zusagen nach § 50c Abs. 1 DSG verhängt?
Ø In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Verwaltungsstrafe (nach § 52 Abs. 2 Z 4 DSG) wegen Verletzung der Offenlegungs- und Informationspflichten gem. § 50d DSG verhängt?
Ø In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Verwaltungsstrafe (nach § 52 Abs. 2 Z 6 DSG) wegen außer Achtlassen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nach § 50a Abs. 7 und § 50b Ab s. 1 DSG verhängt?
Ø In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine Verwaltungsstrafe (nach § 52 Abs. 2 Z 7 DSG) wegen Nichtlöschung der Daten nach Ablauf der Löschungsfrist gem. § 50b Abs. 2 verhängt?
Die Fragestellungen betreffen die Verhängung von Verwaltungsstrafen nach § 52 DSG 2000. Gemäß § 52 Abs. 5 sind für Entscheidungen darüber die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, in deren Sprengel der Auftraggeber (Dienstleister) seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Falls ein solcher Sitz im Inland nicht gegeben ist, ist die am Sitz der Datenschutzkommission eingerichtete Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Die angefragten Daten liegen dem Bundeskanzleramt daher nicht vor; ihre Beschaffung wäre nur mit einem unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand möglich, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen