1236 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 117/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In jüngerer Zeit beklagen immer mehr unselbständig Erwerbstätige so genannte Konkurrenzklauseln in ihren Dienstverträgen. Diese Vertragsbestandteile wurden ursprünglich für Fachkräfte aus den Bereichen Technik und Management eingeführt, um unerwünschte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an konkurrierende Unternehmen durch Abwerbung von Fachkräften zu verhindern.

Völlig unverständlich sind solche Klauseln aber in Dienstverträgen gewöhnlicher Arbeitnehmer oder gar von Teilzeitkräften. Neben der Tatsache dass diese Art von Dienstnehmern ohnehin nicht in den Besitz jedweder sensibler Informationen kommt, verhindern Konkurrenzklauseln regelmäßig eine berufliche Weiterentwicklung oder gar das Annehmen einer neuen Stelle, die aufgrund der erworbenen beruflichen Erfahrung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der selben oder einer verwandten Branche zu finden sein wird.

Deshalb soll die Möglichkeit von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen drastisch gesenkt werden. Dieses Instrument sollte seiner ursprünglichen Intention entsprechend ausschließlich für hoch qualifizierte Fachkräfte im engeren Sinn möglich sein und darüber hinaus gesetzlich verboten werden. Das wäre nicht zuletzt auch ein erkennbarer Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 2. Dezember 2009 und am 9. November 2010 sowie am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Johannes Schmuckenschlager, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Karl Öllinger, Johann Hell, Erwin Spindelberger, Ursula Haubner, Dietmar Keck, Mag. Christine Lapp, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits, Gerhard Huber, Mag. Gertrude Aubauer, Franz Riepl, Bernhard Vock und August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                          Dr. Martin Bartenstein                                                          Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau