2431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1346/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Nach Angaben von Staatssekretär Reinhold Lopatka führt dies in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. März 2011 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Karl Öllinger und Gabriele Tamandl.

Auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, B) vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 06. Juni 2013 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Anna Höllerer, Ursula Haubner, Mag. Daniela Musiol, Angela Lueger und Christine Marek.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1346/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Christine Marek gewählt.

 


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 06

                                Christine Marek                                                               Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau