1465/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Amtshaftungszahlungen zu Gutachten des Univ. Prof. Dr. Max Friedrich
Den Medien ist zu entnehmen, dass sich die Republik Österreich mit dem auf Grund eines Gutachtens des Psychiaters Univ. Prof. Dr. Max Friedrich fälschlich beschuldigten und eingesperrten Vater Albin K. geeinigt hat (Salzburger Nachrichten, 11.3.2009; Kleine Zeitung, 10.3.2009; Kurier 10.3.2009; uam.)
Die Republik Österreich wird den Vater mit 120.000 Euro für fast 2 Jahre Haft entschädigen. Zu seinen Kindern hat er kaum mehr Kontakt.
Auf Grund der vielen, meist in Besuchsrechtverfahren Geschädigten ist das öffentliche Interesse mittlerweile sehr groß geworden. Insbesondere sind die Methoden die Justiz, Gutachter und Jugendämter anwenden in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Die „Plattform Trennungsopfer“ kann in ihren Fallsammlungen immer wieder das gleiche Muster feststellen wie in Österreich versucht wird, den nicht obsorgeberechtigten Elternteil trotz Eignung von den eigenen Kindern fernzuhalten.
Ein für die vielen vorliegenden Fälle und Gutachten exemplarisch zu wertender Befundbericht des Univ. Prof. Dr. Max Friedrich ist zu entnehmen: "Dem Kindesvater sollte dringend von Seiten des Gerichts eine Grenze in seinem Umgang mit Rechtsmitteln gesetzt werden" was das Bezirksgericht Innerse Stadt Wien und das LGZ-Wien auch umgesetzt hat. Was sich im Befund nicht findet, ist, dass die Mutter das Kind ab Geburt als schwerbehindert gemeldet hatte, ohne dass eine Behinderung vorgelegen hätte, dass sie das Kind immer wieder Psychologen und Psychiatern vorstellte, ohne Vater und Schule(n) zu informieren, dass nicht einmal die Kinderärztin von all den Interventionen wusste, dass das Kind nach acht Wochen geschlossener Abteilung ausbrach, um zum Vater zu flüchten, dass zur Mutter eine einschlägige psychiatrische Vorgeschichte vorliegt und schon deshalb ein Erwachsenenpsychiater für die Eltern angebracht gewesen wäre – wie vom Vater mehrmals gefordert. Univ. Prof. Dr. Max Friedrich hat hier neuerlich, trotz Wissens um eine einschlägige psychiatrische Vorgeschichte, diese zum Nachteil Dritter ignoriert.
Stattdessen hat das Gericht über Jahre keinen Sachverständigen für Erwachsenenpsychiatrie bestellt, mit fatalen Folgen für das betroffene Kind. Bei vollem aufrechtem Besuchsrecht muss der Vater nun sein Kind jedes Mal fragen ob es Selbstmordversuche verübt hat oder Medikamente nehmen muss weil sich Mutter und Gericht weigern ihm die zustehenden Informationsrechte zu gewähren. Die Mutter ist übrigens Krankenschwester in einer Wiener Altenpflegeeinrichtung.
So und so ähnlich sehen die Fälle aus die der Plattform Trennungsopfer vorliegen. Es ist daher abzusehen, dass es weitere Klagen gegen die Republik Österreich und gegen Gutachter geben wird; die vorliegenden Unterlagen beschränken sich nicht nur auf Univ. Prof. Dr. Max Friedrich alleine. Diesbezüglich ist natürlich darauf zu achten, dass von Gutachtern verursachte Schäden auch von diesen bzw. von deren Versicherungen zu bezahlen sind und auch die durch Amtshaftung beglichenen Schäden nicht vom Steuerzahler getragen werden müssen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage