5839/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 05.11.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

ANFRAGE

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Kinder-Sexpartys im "N.N."

 

Die Wiener Zeitung titelte in Ihrer Printausgabe vom Mittwoch dem 14. April 2010 folgendes: Kinder-Sexpartys: "Man hat uns geliefert wie Produkte"

Dieser Artikel hat folgenden Inhalt: "Stimmen die Aussagen ehemaliger Zöglinge des "N.N." in Wien-Hietzing, dann bekommen Polizei und Justiz noch viel zu tun. Nach dem "Wiener Zeitung"-Bericht über angebliche Sexpartys, zu denen die Kinder mit vermeintlich lukrativen "Putzdiensten" gelockt worden sein sollen, meldete sich ein weiterer Betroffener. Er erklärt, dass auch regelmäßig brutale Vergewaltigungen stattgefunden hätten – und dass "Verräter" mit dem Umbringen bedroht worden seien.

Der heute 24-Jährige kam 1997 ins Heim für schwer erziehbare Kinder. "Der Heimleiter ist gemeinsam mit dem befreundeten Chef einer nahen Reinigungsfirma erschienen, um mir ,Erlebnispädagogik‘ anzubieten. Ich könne wählen zwischen einem sehr strengen Lager im Ausland oder einer Art Putzdienst hier in Wien, für den ich auch schulfrei bekäme", erinnert sich der Bursch. 750 Schilling im Monat seien dem damals Elfjährigen dafür in Aussicht gestellt worden – ein Vielfaches des üblichen Taschengeldes.

Schulfrei für Putzfirma

Nachdem er sich für das vermeintlich angenehmere Putzen entschieden habe, sei er mit zwei weiteren Buben (Namen der Redaktion bekannt) mit einem Bus in eine Wohnung gebracht worden. "Nach der Arbeit erschienen vier uns unbekannte Männer – und dann begann der Alptraum", erinnert sich der Betroffene. Drei der Männer hätten ihn gehalten, während der vierte ihn vergewaltigt habe. Die Männer hätten sich abgewechselt und danach auch die beiden anderen Kinder penetriert.


"Als es um drei Uhr Früh endlich aus war, haben sie eine Art Säure geholt und auf ein Metall geträufelt, bis es gezischt hat. Man hat gedroht, dass wir sterben, wenn wir etwas erzählen, und dass man unsere Leichen nie finden wird und wir eh keinem abgehen", erzählt der junge Mann.

Danach seien die Buben regelmäßig – auch nachts – "auf Bestellung einfach geholt worden und mit einer Kapuze überm Gesicht geliefert worden zu Orgien, wie Produkte", erzählt der Bursch. Bei den ausschweifenden Sexpartys habe es neben Vergewaltigungen auch eine Folterkammer sowie "strenge" Übergriffe gegeben – durch ältere Männer, aber auch Frauen.

Aufgeflogen war die Geschichte durch einen Lehrer des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ), dem das Verhalten sowie der plötzliche Reichtum seiner Schüler suspekt vorgekommen war – die "Wiener Zeitung" berichtete. Als er bei seinen Recherchen zu sehr auf den Busch klopfte, verlor er seinen Job. Unter anderem wollte er wissen, wie es möglich war, dass der zuständige Schulinspektor so viele Kinder so lange schulfrei stellte – für "Erlebnispädagogik".

Spur zu "Kindergulag"

Staatsanwaltschaft Wien und Landeskriminalamt arbeiten bereits an dem neu aufzurollenden Fall – wie berichtet wurde der Hauptverdächtige 2001 und 2002 "mangels Beweisen" freigesprochen. Opfer sprechen hingegen von massiver Einschüchterung und Beweismittelmanipulation.

Das frühere "N.N." in einer ehemaligen k.&k.-Kaserne machte übrigens bereits Anfang der 1990er Jahre als "Kindergulag" Schlagzeilen. Daraufhin wurde es 1994 umbenannt – in "N.N."."

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Ist der Staatsanwaltschaft dieser Fall bekannt?

 

  1. Läuft in dieser Causa ein Ermittlungsverfahren?

 

  1. Wenn ja, wie weit sind die Ermittlungen fortgeschritten?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist Ihnen die Reinigungsfirma, von welcher in diesem Artikel gesprochen wird, bekannt?

 

  1. Wurden Ermittlungen gegen den Betreiber dieser Reinigungsfirma geführt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wer war Heimleiter zu dem Zeitpunkt dieser Vorfälle?

 

  1. Wer war Schulinspektor zum Zeitpunkt dieser Vorfälle?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §206 StGB - schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §206 StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §207 StGB - sexueller Mißbrauch von Unmündigen notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §207 StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §207a StGB – pornografische Darstellung Minderjähriger notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §207a StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §207b StGB - sexueller Mißbrauch von Jugendlichen notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §207b StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §201 StGB – Vergewaltigung notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §201 StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §202 StGB – geschlechtliche Nötigung notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §202 StGB notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Sind aus Ihrer Sicht Änderungen des §205 StGB - sexueller Mißbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person notwendig?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist aus Ihrer Sicht eine Anhebung des Strafmaßes bei Verstößen gegen den §205 StGB seitens der Bundesregierungen notwendig?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist Ihrer Meinung nach eine lebenslange Haft nach Beischlaf mit Unmündigen ein geeignetes Mittel zur Generalprävention?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist Ihrer Meinung nach die chemische Kastration ein geeignetes Mittel zur Generalprävention?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Entschädigungen haben die Opfer vom "N.N." erhalten?

 

  1. Welche Entschädigungen werden die Opfer vom "N.N." erhalten?

 

  1. Erhalten die Opfer professionelle psychologische Betreuung?

 

  1. Wenn ja durch wen

 

  1. Wenn nein, warum nicht?