6321/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend dubiose Beschuldiger und Zeugen gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber

Seit über einem Jahr werden laufend Anzeigen gegen den Abgeordneten Gerhard Huber eingebracht und Aussagen bei behördlichen Einvernahmen von Personen getätigt, deren Umfeld bzw. strafrechtliche relevante Vorgeschichte die Glaubwürdigkeit gänzlich in Frage stellt.

So handelt es sich:

-  beim Hauptbeschuldiger L1 um einen wegen körperlicher Gewaltakte einschlägig Vorbestraften mit guten Kontakten zu den Spitzen des Wiener Rotlichtmilieus und mit Berührungspunkten in die rechtsradikale Szene;

-  bei L1's Lebensgefährtin und von ihm angeführter Zeugin Lisa K. um die ehemalige Lebensgefährtin des wegen Mordes zu 20 Jahren Haft rechtskräftig verurteilten Jürgen Kasamas aus der "Blood&Honor"-Szene;

-  bei dem vom L1 angeführten Zeugen F2 und L2 um L1-Freunde der Burschenschaft Silesia mit ebensolchem Hang in das L1-Umfeld, wobei F2 angeblich eine Vorstrafe wegen falscher Zeugenaussage haben soll;

-  beim Ahnenforscher F1 um einen Beschuldiger mit guten Kenntnissen des Rotlichts und dubioser Geschäftspraktiken zumindest in der Vergangenheit;

-  beim Zeugen Helmut Jambor um einen äußerst umstrittenen Privatermittler;

-  beim als „VP H.“ geführten Helmut Herzog um einen ehemaligen Polizisten und zumindest regelmäßigen Informanten des BKA, welcher unwahre Hinweise an das BKA bezüglich angeblich gefälschter Markenartikel und Chemikalien zur Suchtgiftherstellung im Besitze des Gerhard Huber in Umlauf brachte;

-  bei S1 um die Mutter der S2, die Angestellte des oben erwähnten Ahnenforschers F1 und mittlerweile mit dem bei den Behörden bestens wegen Betrugs- und Veruntreungsverdachts bekannten S3 verehelicht ist;


Zudem ist augenfällig, in welcher Häufigkeit und in welchem Umfang Unterlagen in der "Causa Huber" an die Medien gespielt wurden, wo dann ein wüstes Sammelsurium aus Elementen der Akten, Mutmaßungen und Unterstellungen durch dubiose Beschuldiger und angebliche Zeugen fabriziert wurde und wird.

Dieser andauernde mediale Rufmord gepaart mit schleppenden Ermittlungen aus denen bis heute keine einzige Anklage gegen den Abgeordneten Gerhard Huber erhoben wurde bzw. die Tatsache, dass die Ermittlungen auch bis dato nicht eingestellt wurden, schaden nicht nur dem Abgeordneten Huber persönlich, sondern dem Ansehen der politischen Vertretung als Ganzes.

Hingegen ist der medienrechtliche Strafrahmen bei Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und der Verbreitung falscher rufschädigender Berichterstattung gemessen an der nachhaltig erlittenen Kreditschädigung und der anfallenden Anwaltskosten völlig unzulänglich. Immerhin müsste aber nach Ansicht der Anfragesteller das bisherige Strafhöchstmaß wesentlich häufiger ausgeschöpft und in Zukunft deutlich angehoben werden, um zumindest den finanziellen Schaden der Opfer spürbarer zu lindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachfolgende

Anfrage:

1.

Ist Ihrer Behörde das Umfeld, die mangelnde Seriosität bzw. das Strafregister der Zeugen und Beschuldiger gegen den Abgeordneten Gerhard Huber bekannt?

Wenn ja, welche Rolle spielen diese Erkenntnisse in den laufenden Ermittlungen?

2.

Wieso ist es trotz dieser haarsträubenden Anschuldigungen und der zweifelhaften Qualität der Zeugen und Informanten, deren Unterstellungen in keinem einzigen Fall bislang zu einer Anklageerhebung gegen den Abgeordneten Huber geführt haben oder führen können, zu keiner Einstellung der Verfahren gekommen?

3.

Wie erklären Sie, dass es in einem Fall des öffentlichen Interesses möglich ist, dass seit über einem Jahr ermittelt wird, ohne dass es zu einer Anklageerhebung oder Einstellung kommt?

4.

Welche konkreten Schritte haben Sie getätigt, um die gezielte Weitergabe von Ermittlungsunterlagen in der "Causa Huber" aus dem Bereich Ihres Ressorts an Medienvertreter zu unterbinden?

5.

Teilen Sie die Ansicht, wonach der Schadensersatz für Medienopfer verbessert werden muss?

Wenn nein, warum nicht?