7055/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umverteilung des Vermögens des Entführers Wolfgang Priklopil

 

 

In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 2010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Dr. Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall „Natascha Kampusch“.

 

So schreibt Dr. Rzeszut in Bezug auf den Freund und Geschäftspartner des Wolfgang Priklopil, Ernst Holzapfel, und der Schwester des Ernst Holzapfel, Mag. Margit Wendelberger: „Auffällig waren und sind auch Veranlassungen des Geschäftspartners und seiner ab dem Wiederauftreten der Natascha Kampusch atypisch umtriebigen Schwester, einer Juristin, welche in zeitlicher Nähe zum Ableben des Wolfgang Priklopil dessen Mutter betrafen. Diese Juristin erwirkte bei der Mutter des Wolfgang Priklopil die Erteilung einer weitgehenden Vollmacht, auf deren rechtlicher Basis sie namens der Vollmachtgeberin zwei deren verstorbenem Sohn gehörige Eigentumswohnungen an ihren Bruder, den Priklopil-Freund, verkaufte, wobei der Kaufpreis inhaltlich der Vertragstextierung jeweils durch Gegenverrechnung mit angeblich noch offenen geschäftlichen Geldforderungen des Käufers an Wolfgang Priklopil als befahlt zu gelten hatte. Diese Geldforderungen waren in keiner Weise belegt. Mag es auch zutreffen, dass die durch den Tod ihres Sohnes naturgemäß massiv getroffene Mutter Primärsorgen hatte, die vermögensrechtliche Belange in den Hintergrund treten ließen, eine unkritische Bereitschaft, erhebliche Teile des ihr vor tragischem Hintergrund zufallenden Vermögens in großem Stil zu verschenken, ist weder ihren aktenkundigen Angaben, noch sonstigen Ermittlungsergebnissen zu entnehmen. Vielmehr hat sie ihren Angaben zufolge den Geschäftspartner ihres Sohnes im Zusammenhang mit dessen Ableben nach dem aufrechten Bestand von Geschäfts- oder sonstigen Schulden ihres verstorbenen Sohnes gefragt, was vom Angesprochenen mit der Äußerung „Nein, im Gegenteil..." verneint worden sei.

 

Nach polizeilichen Ermittlungen verfügte der Priklopil-Freund und Firmenpartner bereits zuvor über mehr als zehn Eigentumswohnungen, die er zum Teil an junge Frauen aus Osteuropa vermietete. Die vorerwähnte Juristin erledigte ferner für ihre Vollmachtgeberin zur Hintanhaltung weiterer Kontaktversuche von Medienvertretern (ihren Angaben zufolge aus Mitleid bzw. menschlichen Gründen) die Formalitäten einer Namensänderung und den Ankauf einer Wohnung in einem anderen Wiener Gemeindebezirk, zu welcher erneut ihr Bruder als grundbücherlicher Eigentümer ausgewiesen ist, während die den Kaufpreis aufbringende Mutter Wolfgang Priklopils lediglich ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt erhalten hat. Die Juristin und Schwester des Priklopil-Freundes war es auch, die trotz bis dahin lediglich sporadischer Kontakte zur Familie Priklopil umgehend das Begräbnis (Urnenbeisetzung ?) für Wolfgang Priklopil organisierte und es veranlasste, dass der Verstorbene unter einem seine wahre Identität verschleiernden Namen auf dem Friedhof ihres Wohnortes Laxenburg beigesetzt wurde.“

 

 

In diesem Zusammenhang und in Anzweiflung der von den befassten Staatsanwälten präferierten Einzeltätertheorie richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Ist die Mutter des Priklopil jemals befragt worden, aus welchen Gründen sie der Wendelberger Vollmachten erteilt hat?

 

2.    Ist die Mutter des Priklopil jemals befragt worden, aus welchen Gründen sie zwei Eigentumswohnungen an Holzapfel verkauft hat?

 

3.    Ist die Mutter des Priklopil jemals befragt worden, wie hoch die behaupteten geschäftlichen Geldforderungen waren?

 

4.    Ist Margit Wendelberger jemals befragt worden, aus welchen Gründen sie von der Mutter des Priklopil Vollmachten erhalten hat?

 

5.    Ist Margit Wendelberger jemals befragt worden, aus welchen Gründen sie den Verkauf von zwei Eigentumswohnungen an Ernst Holzapfel ermöglicht hat?

 

6.    Ist Margit Wendelberger jemals befragt worden, wie hoch die behaupteten geschäftlichen Geldforderungen waren?

 

7.    Ist Ernst Holzapfel jemals befragt worden, wie hoch die behaupteten geschäftlichen Geldforderungen waren?

 

8.    Ist Ernst Holzapfel jemals überprüft worden, ob er in Zusammenhang mit der Vermietung seiner Wohnungen an „junge Frauen aus Osteuropa“ mit Normen des Fremdenrechts oder des Strafrechts in Konflikt geraten ist?

 

9.    Ist die Mutter des Priklopil jemals befragt worden, aus welchen Gründen sie das Eigentum an einer von ihr gekauften Eigentumswohnung an den Ernst Holzapfel abgetreten hat?


10. Wurde die Rechtmäßigkeit der in dieser Anfrage angeführten Rechtsgeschäfte untersucht, insbesondere im Hinblick auf § 153 StGB – Untreue – oder andere strafrechtlich relevante Tatbestände?