7513/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend

 

Untersagung sämtlicher Demonstrationen gegen den rechtsextremen WKR-Ball

 

Der Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) gilt als ein Highlight im Kalender rechter bis rechtsextremer Gruppen. Bereits seit 2005 etabliert sich Wien im Zuge des WKR-Balls zur Drehscheibe der europäischen Ultrarechtsparteien. Im Rahmen dieser Salonveranstaltung trifft sich das „who is who“ der rechten ExtremistInnenszene.

Bereits seit Jahren regt sich gegen diese Veranstaltung Widerstand. Gerade in einer funktionierenden Demokratie ist es wichtig, dass gegen eine derartige Veranstaltung auch Widerspruch artikuliert wird.

Bereits bei der Versammlung gegen den WKR-Ball 2010, hat die Polizei mit ihrer Vorgangsweise jedes taktische und strategische Fingerspitzengefühl vermissen lassen, was zur Eskalation geführt hat.

Auch heuer hat die Polizeispitze taktisch und strategisch überhaupt nicht nachvollziehbar jede Demonstration gegen den WKR-Ball untersagt. Damit entsteht nicht nur der fatale Eindruck, dass die Polizeispitze grundlegend keine Demonstration gegen rechtsextreme Salonveranstaltungen zulässt, sondern wird eine Situation geschaffen, die um ein vielfaches schwieriger für alle Beteiligten ist. Eine angemeldete Demonstration hat klare AnsprechpartnerInnen auf der DemonstrantInnenseite und eine festgelegt Route. Die Eskalationsrisiken sind wesentlich geringer.

In Folge der Untersagung aller legalen Demonstrationsmöglichkeiten zum heurigen WKR-Ball hat es eine Vielzahl an Spontankundgebungen an unterschiedlichen Orten gegeben, die die Polizei in Dauereinsatz gehalten haben und die DemonstrantInnen gegen Rechtsextremismus in einen nichtlegalen Rahmen gedrängt haben.

Die Vorgangsweise der Polizei alle Demonstrationen zu verbieten beruht auf einer eklatanten Fehleinschätzung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

1.    Ist es richtig, dass die Anmeldung einer Demonstration gegen den WKR-Ball bereits am 11.1.2011 also 17 Tage vor deren Stattfinden bei der Polizei eingegangen ist?

2.    Ist es richtig, dass diese Demonstration gerade einen Tag (!) vor deren Abhaltung behördlich untersagt wurde?

3.    Ist es richtig, dass bis zur Untersagung am 27.1. keinerlei Gespräche mit den AnmelderInnen stattgefunden haben?

4.    Wenn ja, warum wurde zugewartet bis Ortsänderungen bzw. eine Alternativroute auf Grund der Kürze nicht mehr praktikabel waren und haben die Polizeiverantwortlichen die Zeit von 17 Tagen nicht genutzt, um mit den AnmelderInnen Gespräche zu führen?

5.    Wer hat diese taktisch und strategisch skandalöse Entscheidung der Untersagung bzw. Nichtkommunikation mit den AnmelderInnen getroffen und zu verantworten?

6.    Wie lautet die genaue Begründung für die Untersagung?

7.    Es wurden immer wieder Gerüchte laut, es hätte gewalttätige Aufrufe für diese Demonstration gegeben. Welche konkreten Quellen (exakte Bezeichnung der Quellenfundstelle) könne sie nennen, die eine derartige Begründung belegen würden und auch den VeranstalterInnen zugeordnet werden können?

8.    Wie begründen sie, dass eine angemeldete Demonstration vom Praterstern, also weit weg von der Innenstadt und dem angesprochen WKR-Ball, nach dem Versammlungsgesetz grundlegend unzulässig war, aber eine Kundgebung im Votivpark von der Polizei als Alternativmöglichkeit am 27.1. angeboten wurde?

9.    Wie begründen sie die kurzfristige Untersagung der Kundgebung der ÖH im Votivpark?

10. Glauben sie wirklich, dass aus taktischer und strategischer Sicht ein Verbot aller legalen Demonstrationen und damit im Ergebnis eine Vielzahl an Spontankundgebungen an unterschiedlichen Orten eine geordneteren Ablauf der Proteste bewirken?

11. Ist es bewusste Strategie der Polizeispitze durch Untersagung aller Demonstrationsmöglichkeiten, allfällige DemonstratInnen von Spontankundgebungen verwaltungsstrafrechtlich verfolgen zu können?

12. Können sie ausschließen, dass Kontakte der „rechten Szene“ bzw. des burschenschaftlichen Milieus zur Polizeispitze zum Demonstrationsverbot geführt haben?

13. Können  sie ausschließen, dass im Rahmen des Projekts „GODIAC“, das Strategien linker Proteste „polizeiwissenschaftlich“ untersucht und bei den Anti-WKR-Ball-Demonstrationen zur Anwendung gekommen ist, ein Interesse an unübersichtlichen Situationen bestanden hat und deshalb die Demonstrationen untersagt wurden?