7657/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einstellung eines Verfahrens durch die Salzburger Staatsanwaltschaft

 

 

In Salzburg gingen kürzlich die Wogen hoch, als via Medienberichten der Fall eines 19-Jährigen aus dem Pongau bekannt wurde, der von vier türkischen Staatsbürgern auf brutalste Weise niedergeschlagen wurden. Andreas M. verließ am 18. September 2010 gegen 2 Uhr 30 mit seinem Bekannten Sebastian B. und weiteren Personen die Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau. Grundlos wurde die Gruppe von vier Türken attackiert. Zwei von ihnen, so soll es im Polizeibericht stehen, sollen Andreas M. mit Fußtritten und Schlägen schwerstens verletzt haben. Als die vier türkischen Staatsbürger bemerkten, dass sich ihr Opfer nicht mehr bewegte, warfen sie ihn über eine drei Meter hohe Mauer. Über Tage hinweg schwebte der 19-jährige Pongauer in Lebensgefahr. Mehrfacher Schädelbruch, das rechte Auge wurde so zerquetscht, dass der junge Pongauer dauerhaft blind sein wird. Dem Vernehmen nach sollen mögliche Zeugen aus Angst vor den vier Türken, Aussagen zu diesem Sachverhalt nicht machen wollen. Am 7. Jänner 2011 wurde das Verfahren von Seiten der Salzburger Staatsanwaltschaft eingestellt, da angeblich kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung vorliege. Barbara Feichtinger von der Salzburger Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Salzburger Kronenzeitung: „Es gibt keine Zeugen, keine DNA-Spuren, nur einen anonymen Telefonanruf. Kein Beschuldigter konnte auf Wahlbild-Aufnahmen als einer der Täter identifiziert werden.“ Brisant ist die Stellungnahme von Staatsanwältin Feichtinger dahingehend, da Andreas M. und dessen Freund zehn Jahre alte Fotos vom Hauptbeschuldigten gezeigt wurden. Auf den Fotos hatte der Hauptbeschuldigte volle Locken. Zwischenzeitlich hat dieser aber eine Glatze. Staatsanwältin Feichtinger erklärte weiters in dem Schreiben an die Kronenzeitung auch, dass zwei der Beschuldigten Alibis durch ihre Gattin beziehungsweise durch eine Gasthausrechnung hätten. Dem Vernehmen nach soll die Polizei sich sicher sein, dass es sich beim Hauptbeschuldigten um den Täter handelt.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Hat aus Ihrer Sicht die Salzburger Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt?

1.1. Wenn ja, warum?

1.2. Wenn nein, warum nicht?

2.    Wie wurde die Einstellung des Verfahrens begründet?

3.    Ist es üblich, dass Ermittlungen auf Basis von zehn Jahre alten Fotos durchgeführt werden?

3.1. Wenn ja, warum?

3.2. Wenn nein, warum ist dies geschehen?

4.    Wurden die Alibis der Beschuldigten genau überprüft?

4.1. Wenn ja, wie ist dies geschehen und mit welchem Ergebnis?

4.2. Wenn nein, warum nicht?

5.    Warum kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass der Hauptbeschuldigte nicht der Haupttäter ist, wenn die Polizei zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sein soll?

6.    Welche Möglichkeit hat die Staatsanwaltschaft, um Zeugen vor möglichen Repressalien möglicher Tatverdächtiger zu schützen und wurden diese im konkreten Fall von der Staatsanwaltschaft zur Genüge ausgeschöpft?

7.    Wurden aus Ihrer Sicht ausreichend Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft durchgeführt?

7.1. Wenn ja, warum?

7.2. Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden Sie eine Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilen, damit diese im geschilderten Fall das Verfahren wieder aufnimmt?

8.1. Wenn ja, wann wird dies erfolgen?

8.2. Wenn nein, warum nicht?

9.    Werden Sie das Vorgehen der Salzburger Staatsanwaltschaft im geschilderten Fall durch Ihr Ministerium überprüfen lassen?

9.1. Wenn ja, wann wird das geschehen?

9.2. Wenn nein, warum nicht?

10. Wie viele Anzeigen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben gab es in den vergangenen drei Jahren bei der Salzburger Staatsanwaltschaft? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Delikt und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen wird gebeten)


11. Wie viele Verfahren wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben wurden in den vergangenen drei Jahren von der Salzburger Staatsanwaltschaft eingestellt? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Delikt und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen wird ersucht)

12. Wie viele Anklagen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben gab es in den vergangenen drei Jahren bei der Salzburger Staatsanwaltschaft? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Delikt und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen wird gebeten)

13.  Wie viele Verurteilungen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben gab es in den vergangenen drei Jahren bei der Salzburger Staatsanwaltschaft? (Um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Delikt und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen wird gebeten)