7682/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Umweltbelastung durch Feuerwerkskörper 2010/2011“

 

Grundlegende Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände wurden durch das Pyrotechnikgesetz 2010 (BGBl I 2009/131) neu geregelt. Die Vollziehung dieses Gesetzes fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres.

 

Für die Vollziehung des Chemikaliengesetzes (Reach) ist jedoch das BMLFUW zuständig. Untersuchungen von Feuerwerkskörper in Österreich durch das Umweltministerium zeigten bereits 2009, dass auch in Österreich ca. 20 % der Proben „Hexachlorbenzol“ in relevanten Mengen enthielten (siehe AB 4218 vom 1. März 2010).

„Zur Frage der Hintanhaltung von Schäden ist zu erwähnen, dass das BMLFUW im Dezember 2009 gemäß den Überwachungsvorschriften des Chemikaliengesetzes 1996 (BGBl I 1997/53 idF BGBl 2009/88) österreichweit Untersuchungen von Feuerwerkskörpern (Raketen der Klasse II) durchführen ließ. Zusätzlich wurden auch vom Land Vorarlberg fünf Analysen vorgenommen. Grund dafür waren Hinweise aus Dänemark, wonach dort bei entsprechenden Feuerwerkskörfern der Stoff Hexachlorbenzol (kurz: HCB) nachgewiesen wurde. Dieser unterliegt gemäß der EU-Verordnung EG Nr. 689/2004 über persistente organische Schadstoffe (kurz: POP) einem Totalverbot“.

 

Dieser Stoff unterliegt somit nach der EU-Verordnung EG Nr. 689/2004 über persistente organische Schadstoffe (kurz: POP) einem Totalverbot. Hexachlorbenzol (HCB) wurde unter anderem im Tierversuch krebserregend und fruchtschädigend beurteilt, bei Menschen führt dieser Stoff zu Leberschädigungen und Muskelschwund.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie sah der Luftgütebericht in den Bundesländern für 31.12.2010 sowie 01.01 und 02.01.2011 in Österreich aus?

 

2.       In welchen Regionen gab es zu Silvester 2010/2011 die größten Luftbelastungen (Aufschlüsselung der Tagesmittelwerte auf die 20 am stärksten belasteten Regionen)?

 

3.       Wie sah die Situation in den Landeshauptstädten aus (Aufschlüsselung der Tagesmittelwerte auf die Landeshauptstädte)?

 

4.      Wie sahen diese Werte (Luftgütebericht) im Vergleich mit dem Jahresdurchschnitt aus (Fragen 1 - 3)?

 

5.       In wie vielen Fällen wurde an diesen 3 Tagen der Grenzwert für Feinstaub (PM 10) überschritten?
In welchen Regionen gab es in diesen 3 Tagen Grenzwertüberschreitungen?
Welche Werte wurden dabei jeweils gemessen?

 

6.      Wurden die Lärm- und Schwermetallemissionen zu Silvester 2010/2011 erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Sie für die Zukunft eine entsprechende Erfassung anordnen?

 

7.       Wenn ja, wie sahen die Lärm- und Schwermetallemissionen am 31.12.2010 sowie am
01. und
02.01.2011 in Österreich aus?

 

8.      Welche toxischen Substanzen (z.B. Barium, Schwefel, Strontium) wurden am 31.12.2010 sowie am 01.01.2011 und am 02.01.2011 in Österreich gemessen?

 

9.      In wie vielen Fällen wurden an diesen Tagen die aktuellen Grenzwerte überschritten?
In welchen Regionen fand dies statt (Ersuche um Aufschlüsselung)?

 


10.  Verfügen Sie aktuell über Zahlen und Informationen über Schwermetallablagerungen in Böden und Gewässern, die durch pyrotechnische Gegenstände verursacht wurden?
Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

11.  Zu welchen Reaktionen führten die Informationen ihres Ressorts über Hexachlorbenzol in Feuerwerkskörper bei den von ihnen informierten Stellen (BMI, BMASK und WKÖ)?

 

12.  Wurde die Europäische Kommission von ihrem Ressort über diese Untersuchungsergebnisse informiert?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Totalverbot von Hexachlorbenzol in Europa sicherzustellen?

 

13.  Welche sonstigen verbotenen Schadstoffe sind nach Kenntnis des Ressorts in pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen enthalten?
Welche toxischen Stoffe werden beim Abfeuern dieser pyrotechnischen Gegenstände oder Sätzen freigesetzt?

 

14.  Wurden durch das BMLFUW auch im Jahr 2010 Untersuchungen von Feuerwerkskörper der KL II bzw. F 2 oder anderer Kategorien nach dem Chemikaliengesetz oder anderer Chemikalien rechtlicher Bestimmungen durchgeführt?

 

15.  Wenn ja, welche Kategorien Feuerwerkskörper wurden untersucht?
Welche Untersuchungsergebnisse wurden erzielt?
Wenn nein, warum nicht?

 

16.  Welche konkreten Maßnahmen wurden gegen Hersteller, Händler oder Importeure ergriffen, wenn verbotene Stoffe wie Hexachlorbenzol in Feuerwerkskörpern nachgewiesen wurden?
Was geschah mit diesen Feuerwerkskörpern im Jahr 2010?

 

17.  Wie wird das Problem von verbotenen Stoffen wie Hexaxchlorbenzol in Feuerwerkskörper international bzw. auf EU-Ebene gelöst, nachdem diese Feuerwerkskörper vermutlich aus dem asiatischen Raum stammen?