8414/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafanzeigen gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten DDr. Werner

Königshofer

In verschiedenen Medien wurde Anfang März 2011 darüber berichtet, dass eine mit einem
versteckten Code versehene Bilddatei, welche DDr. Werner Königshofer von einem
anonymen Emailaccount an dessen Emailaccounts werner.koenigshofer@fpoe.at und
koenigs-tiger@gmx.at am 28. Jänner 2011 um 8:35 Uhr als Attachement zugeschickt worden
war, sich am 31.3.2011 auf der Neonazihomepage
www.alpen-donau.info wiederfand und
damit der Beweis erbracht sein dürfte, dass DDr. Königshofer mit der Neonazihomepage
zusammenarbeitet. Strafanzeigen wurden an die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Wien
erstattet.

Auf http://derstandard.at/1297819867094/Post-an-Neonazis-FP-Politiker-unter-Verdacht
wurde am 8. März 2011 um 18:10 Uhr unter dem Titel „Post an Neonazis: FP-Politiker
unter Verdacht Folgendes berichtet:

„Für Adolf Hitler war der demokratische deutsche Reichstag eine "Quatschbude". Genau so
wird auf der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.Info der österreichische Nationalrat
bezeichnet. Einer der Abgeordneten soll die rechtsradikalen Recken selbst mit Infos
versorgen: der FPÖ-Politiker Werner Königshofer aus Tirol. Das behauptet zumindest der
Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien, die dem
STANDARD vorliegt. Der wiederholt angezeigte Königshofer weist die Vorwürfe zurück. Wie
für jeden Beschuldigten gilt auch für den 57-Jährigen die Unschuldsvermutung, solange kein
rechtskräftiges Urteil vorliegt.
(...)

Im Fall von Königshofer behauptet Zanger, einen Sachbeweis liefern zu können: Der Polizist
und Datenforensiker Uwe Sailer soll über eine anonyme E-Mail-Adresse dem FP-
Abgeordneten einen mit einem versteckten Code versehenen Zeitungsartikel untergejubelt
haben, wodurch das Dokument eindeutig identifizierbar gewesen sei. Das entsprechende
Verfahren heißt Steganografie (siehe Wissen). Dieser Zeitungsartikel (samt verstecktem
Code) sei schließlich drei Tage später auf der Neonazi-Homepage aufgetaucht. "Das ist ein
konkreter Nachweis, dass Königshofer mit den Verantwortlichen dieser Homepage
kooperiert", sagte Zanger zum STANDARD.
(...)

Im Gespräch mit dem STANDARD sagte Königshofer am Dienstag: "Die Vorwürfe sind eine
Ungeheuerlichkeit. Das sind manipulierte E-Mails. Auf einmal leitet da irgendjemand etwas
weiter. Ich hab mit der Alpen-Donau. Info nichts zu tun. Ich lasse vom Provider ein
Versandprotokoll erstellen, und dann wird man sehen, dass ich das nicht verschickt habe ".


Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

 

Anfrage:

1. Wurden wegen des Verdachts, dass DDr. Werner Königshofer der Neonaziseite
www.alpen-donau.info eine Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und daher mit den
Verantwortlichen für die Neonaziseite zusammenarbeitete, strafrechtliche Ermittlungen
vorgenommen?

2.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Nach welchen Tatbeständen wird gegen DDr. Königshofer ermittelt?

4.      Wurden die wegen des Verdachts, dass DDr. Werner Königshofer der Neonaziseite
www.alpen-donau.info eine Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und daher mit den
Verantwortlichen für die Neonaziseite zusammenarbeitete, erstatteten Strafanzeigen gemäß
§ 190 StPO zurückgelegt?

5.      Wenn ja, warum?

6.      Wenn nein, warum noch nicht?

7.      Besteht die Absicht, Datenblatt, Emails, Logfiles, Inhaltsdaten und Verbindungsdaten der
Provider betreffend die Emailaccounts werner.koenigshofer@fpoe.at und
koenigs-tiger@gmx.at DDr. K
önigshofers zwischen 28. 1. und 31.1.2011 vor Ablauf der
gesetzlichen Löschungsverpflichtungen nach DSG und TKG zu sichern?

8.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Besteht die Absicht, die Anzeigen wegen des Verdachts, dass DDr. Werner Königshofer
der Neonaziseite
www.alpen-donau.info eine Bilddatei zur Veröffentlichung übermittelte und
daher mit den Verantwortlichen für die Neonaziseite zusammenarbeitete, erst nach Ablauf der
sechsmonatigen Frist, gerechnet ab 28.1.2011, gemäß § 190 StPO zurückzulegen?

 

10.       Wurde das vom Beschuldigten im zitierten Zeitungsartikel erwähnte „Versandprotokoll
des Providers den Ermittlungsbehörden vorgelegt?

11.       Wurde der Rechtsschutzbeauftragte mit den genannten Anzeigen gegen DDr. Königshofer
befasst?