Eingelangt am 15.06.2011
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Anfrage
des Abgeordneten
Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
an den
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend eigenartige Vorstellung der
Ausbildung für ehemalige Zivildiener
Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet
in § 6b folgenden Absatz 5:
„(5) Von
Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils
zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der
bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der
jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine
militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“
Der
Anfragebeantwortung 6594/AB der XXIV.GP musste entnommen werden, dass ein entsprechendes
Ressortübereinkommen erst in Ausarbeitung ist. Dies sollte eigentlich zu
Jahresbeginn 2011 vorliegen, da die genannten Änderungen im Zivildienstgesetz
bereits mit 1. November 2010 in Kraft getreten sind.
Der
Anfragebeantwortung 6607 /AB der XXIV.GP vom 20.12.2010 des Bundesministeriums
für Inneres musste entnommen werden:
„Es besteht derzeit noch kein
Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport. Mit einem Entwurf bzw. einer konkreten Umsetzung des Verwaltungsübereinkommens
ist mit Anfang 2011 zu rechnen.“
Und der
Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP vom 21.2.2011 des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport konnte entnommen werden:
„Der
genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ressortübereinkommen steht derzeit
noch nicht fest.“
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
- Wann soll das
Ressortübereinkommen nun endlich vorliegen?
- Wie lautet das
diesbezügliche Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium
für Inneres?
- Warum fällt die Beantwortung der Frage „Ab welchem Zeitpunkt soll es
für ehemalige Zivildiener möglich sein, nach Ableistung einer
militärischen Ausbildung, zur Polizei zu gehen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie
dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fällt die Beantwortung der Frage „Welche militärische
Ausbildung werden die ehemaligen Zivildiener, welche zur Polizei wollen,
ableisten müssen?“ nicht in den
Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der
Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fällt die Beantwortung der Frage „In welchem Umfang ist die militärische
Ausbildung vorgesehen?“ nicht in den
Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung
7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fallen die Beantwortungen der Fragen „Wie lange soll die militärische
Ausbildung dauern?“ und „Ist es wahr, dass diese
Ausbildung nur ein Monat dauern soll?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie
dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fällt die Beantwortung der Frage „Ist vorgesehen, dass diese Personen
nur eine kurze Ausbildung bekommen und danach statt einer Ausbildung
mehrere Truppenteile besichtigen sollen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie
dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fällt die Beantwortung der Frage „Wo soll diese Ausbildung durchgeführt
werden?“ nicht in den
Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der
Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fallen die Beantwortungen der Fragen „Werden diese Personen auch an
Waffen ausgebildet?“ und „Wenn ja, an welchen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie
dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Warum fallen Umfang, Dauer und
Inhalt der Ausbildung eines Soldaten nicht in Ihren Vollziehungsbereich?
- Wird vom Bundesministerium
für Inneres Ihrem Ressort Umfang, Dauer und Inhalt der Ausbildung
eines Soldaten vorgegeben?
- Wenn ja, warum?
- Warum
soll die Ausbildung aller Voraussicht nach gemeinsam mit Soldaten der
Militärstreife/Militärpolizei erfolgen, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung
7168/AB XXIV. GP angeben haben?
- Haben Soldaten, welche die
Ausbildung zur Militärstreife/Militärpolizei
durchlaufen, bereits eine Grundausbildung vorweg erhalten?
- Wenn ja,
wird somit bei den auszubildenden ehemaligen Zivildienern auf eine
grundlegende militärische Basisausbildung verzichtet?
- Warum
wird darauf verzichtet?
- Wenn
Umfang, Dauer und Inhalt der Ausbildung eines Soldaten nicht in den
Vollziehungsbereich Ihres Ressorts fallen, warum soll diese gemeinsam mit
Soldaten der Militärstreife/Militärpolizei erfolgen, obwohl die
Bundesministerin für Inneres in der Anfragebeantwortung von „einer
militärischen Basisausbildung“ spricht?