8789/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend eigenartige Vorstellung der Ausbildung für ehemalige Zivildiener

 

 

Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet in § 6b folgenden Absatz 5:

„(5) Von Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“

 

Der Anfragebeantwortung 6594/AB der XXIV.GP musste entnommen werden, dass ein entsprechendes Ressortübereinkommen erst in Ausarbeitung ist. Dies sollte eigentlich zu Jahresbeginn 2011 vorliegen, da die genannten Änderungen im Zivildienstgesetz bereits mit 1. November 2010 in Kraft getreten sind.

 

Der Anfragebeantwortung 6607 /AB der XXIV.GP vom  20.12.2010 des Bundesministeriums für Inneres musste entnommen werden:

„Es besteht derzeit noch kein Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Mit einem Entwurf bzw. einer konkreten Umsetzung des Verwaltungsübereinkommens ist mit Anfang 2011 zu rechnen.“

 

Und der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP vom 21.2.2011 des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport konnte entnommen werden:

„Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ressortübereinkommen steht derzeit noch nicht fest.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wann soll das Ressortübereinkommen nun endlich vorliegen?
  2. Wie lautet das diesbezügliche Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Inneres?
  3. Warum fällt die Beantwortung der Frage „Ab welchem Zeitpunkt soll es für ehemalige Zivildiener möglich sein, nach Ableistung einer militärischen Ausbildung, zur Polizei zu gehen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  4. Warum fällt die Beantwortung der Frage „Welche militärische Ausbildung werden die ehemaligen Zivildiener, welche zur Polizei wollen, ableisten müssen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  5. Warum fällt die Beantwortung der Frage „In welchem Umfang ist die militärische Ausbildung vorgesehen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  6. Warum fallen die Beantwortungen der Fragen „Wie lange soll die militärische Ausbildung dauern?“ und „Ist es wahr, dass diese Ausbildung nur ein Monat dauern soll?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  7. Warum fällt die Beantwortung der Frage „Ist vorgesehen, dass diese Personen nur eine kurze Ausbildung bekommen und danach statt einer Ausbildung mehrere Truppenteile besichtigen sollen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  8. Warum fällt die Beantwortung der Frage „Wo soll diese Ausbildung durchgeführt werden?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  9. Warum fallen die Beantwortungen der Fragen „Werden diese Personen auch an Waffen ausgebildet?“ und „Wenn ja, an welchen?“ nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  10. Warum fallen Umfang, Dauer und Inhalt der Ausbildung eines Soldaten nicht in Ihren Vollziehungsbereich?
  11. Wird vom Bundesministerium für Inneres Ihrem Ressort Umfang, Dauer und Inhalt der Ausbildung eines Soldaten vorgegeben?
  12. Wenn ja, warum?
  13. Warum soll die Ausbildung aller Voraussicht nach gemeinsam mit Soldaten der Militärstreife/Militärpolizei erfolgen, wie Sie dies in der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP angeben haben?
  14. Haben Soldaten, welche die Ausbildung zur Militärstreife/Militärpolizei durchlaufen, bereits eine Grundausbildung vorweg erhalten?
  15. Wenn ja, wird somit bei den auszubildenden ehemaligen Zivildienern auf eine grundlegende militärische Basisausbildung verzichtet?
  16. Warum wird darauf verzichtet?
  17. Wenn Umfang, Dauer und Inhalt der Ausbildung eines Soldaten nicht in den Vollziehungsbereich Ihres Ressorts fallen, warum soll diese gemeinsam mit Soldaten der Militärstreife/Militärpolizei erfolgen, obwohl die Bundesministerin für Inneres in der Anfragebeantwortung von „einer militärischen Basisausbildung“ spricht?