8920/J XXIV. GP
Eingelangt am
30.06.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verdacht gegen Ernst H. in dem Entführungsfall Kampusch
Am 8. Juni 2011 wurde die Anfrage mit der Nummer 8720/J eingebracht. Diese Anfrage beinhaltet einen Amtsvermerk des zu Tode gekommenen Polizeioberst Franz Kröll. Kröll führt darin unter anderem aus:
"Dazu wird konkret angeführt, dass der Staatsanwaltschaft Wien bereits im Anlassbericht datiert mit 13.05.2009 ausführlich berichtet wurde, dass es im Zuge der umfangreich geführten "Erkundigungen" gelang, einen Verdacht gegen Ernst H. dahingehend zu erbringen, dass er Natascha Kampusch zumindest seit Mai 2004 nicht nur kannte, sondern durch verschiedene bereits bekannte Umstände auch davon Kenntnis hatte, dass diese durch Wolfgang Priklopil am 02.03.1998 entführt wurde und es unterließ davon die Strafverfolgungsbehörde (§ 151 Abs 3) im Sinne des § 286 StGB davon in Kenntnis zu setzen."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1.) Wurde Ernst H. von Beamten Ihres Ministeriums mit dem Verdacht konfrontiert, dass er Natascha Kampusch schon seit Mai 2004 gekannt haben soll?
Wenn ja, wann und von wem?
Welche Erklärung hatte H.?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Welcher Art sind die Umstände, welche belegen können, dass Ernst H. vor der Flucht der Natascha Kampusch bereits gewusst hat, dass diese von Wolfgang Priklopil entführt wurde?
3.) Wurde Ernst H. von Beamten Ihres Ministeriums mit diesen Umständen konfrontiert?
Wenn ja, wann und von wem?
Welche Erklärung hatte H.?
Wenn nein, warum nicht?